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Unterhaltsberechnung

Thema: Unterhaltsberechnung

Hallo, sagt mal, werden die Übergangsgebührnisse, die mein Mann für 36 Monate und die Einmalzahlung am Tag der Entlassung auf die neue Unterhaltsberechnung miteinbezogen? Außerdem gibt´s ja den Familienzuschlag (verheiratet, 2 Kinder), würd das voll mitgerechnet?-steht doch eigentlich uns zu als seine "neue Familie", oder? Hoffe ihr könnt mir helfen!? lg

von crazyjane am 26.08.2012, 21:22



Antwort auf Beitrag von crazyjane

Als neue Familie steht Dir fast nichts zu ! Klar, es ist Einkommen das er hat. Bis auf die Einmalzahlung vielleicht. Habe auch einen gebrauchten Mann, als Zweitfamilie hast echt die Ars... karte.

von Sternenschnuppe am 27.08.2012, 10:17



Antwort auf Beitrag von crazyjane

Hat er denn anschließend einen Job, oder lebt ihr erst mal vom Ausscheidegeld? Wenn ihr davon lebt, muss er Unterhalt davon bezahlen. Die Einmalzahlung muss er nur fuer Unterhalt nutzten, wenn er Unterhaltsschulden hat, die getilgt werden muessen. Hat er gleich einen Job, sollte er das Geld fuer die Nachversicherung nutzen(fuer das es ja auch gedacht ist).

von shinead am 28.08.2012, 11:08



Antwort auf Beitrag von crazyjane

Hat er denn anschließend einen Job, oder lebt ihr erst mal vom Ausscheidegeld? Wenn ihr davon lebt, muss er Unterhalt davon bezahlen. Die Einmalzahlung muss er nur fuer Unterhalt nutzten, wenn er Unterhaltsschulden hat, die getilgt werden muessen. Hat er gleich einen Job, sollte er das Geld fuer die Nachversicherung nutzen(fuer das es ja auch gedacht ist).

von shinead am 28.08.2012, 11:08



Antwort auf Beitrag von shinead

Ja er hat einen job, Vollzeit, bei dem er auch gut verdient. Muss er denn die nachversicherung mit angeben oder wie läuft das.? und kann ich das schriftlich irgendwo nachlesen im Internet hab ich irgendwie nix gefunden. Hab nur gelesen dass es jedes Jugendamt anders handhabt, gibts da was wo das klar geregelt ist?-hoffe du kannst mir da weiterhelfen? Lg

von crazyjane am 28.08.2012, 11:48



Antwort auf Beitrag von crazyjane

Ich würde ihm raten, auf jeden Fall mit einem Anwalt die Ansprüche abzuklären. Ich kenne das nur von einem Bekannten. Er hatte für 6 Monate nur das "Eingliederungsgeld" bezogen und musste danach Unterhalt bezahlen. Als er dann wieder arbeiten ging, musste er gemäß dem neuen Gehalt (war mehr) Unterhalt zahlen.

von shinead am 28.08.2012, 16:06