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Unterhaltszahlung

Thema: Unterhaltszahlung

Hallo, habe heute mal ne rechtliche Frage und hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Mein Exmann zahlte bisher für unsere 3 gemeinsamen Kinder etwas Unterhalt. Nicht viel, durch sein geringes Einkommen. Ich bekam um den Mindestunterhalt zu gewährleisten noch einen Restbetrag vom Jugenamt. Nach meiner neuen Heirat viel der weg. Und mein neuer Partner zahlt nun mit für meine Kinder, da mein Einkommen leider nicht ausreichend ist. Nun teilte mir mein Exmann heute mit, dass er arbeitslos ist und nix mehr zahlen kann. Das sind 300 Euro die nun wegfallen..und ich bin ziemlich ratlos. Ich bekomme ein Baby, so dass ich nicht mehr arbeiten kann um den Fehlbetrag abzudecken. Muss mein neuer Mann nun komplett für meine Kinder sorgen??? Er hat selber aus erster Ehe einen Sohn wo er vollen Unterhalt zahlt. So dass es nun ganz schön eng wird. Kennt jemand so eine Situation? Kann ich für die Kids anders Gelder beantragen, trotz meiner neuen Heirat?

von Patchwork am 16.08.2013, 20:49



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Ich kenn mich jetzt nicht soo gut damit aus. Aber Ihr könnt noch Wohngeld oder Kinderzuschlag beantragen. Oder aufstockend H4, wenn Dein aktueller Mann auch nicht so gut verdient. Das müsste man sich alles mal durchrechnen.

von Sunny76 am 16.08.2013, 22:15



Antwort auf Beitrag von Patchwork

Wenn ihr keinen Anspruch auf H4 oder Wohngeld habt ist es so, dass ihr nichts von irgendwo bekommt. Da ihr geheiratet habt fällt UH-Vorschuss raus und das wusstet ihr hoffentlich vorher.

von mf4 am 17.08.2013, 00:39



Antwort auf Beitrag von mf4

Ja klar....ich finde es nur irgendwie unfair das mein Mann für alles zahlen soll und der Kindsvater nun völlig raus ist. Zumal ja bei der Unterhaltsberechnung meines Stiefkindes nicht berücksichtigt wird das mein Mann noch 3 Kinder durchfüttern muss. Da finde ich die Gesetze Lückenhaft!

von Patchwork am 17.08.2013, 08:12



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Was aber nicht zu ändern ist. So ist es, ein Grund nicht zu heiraten.

von Patti1977 am 17.08.2013, 08:44



Antwort auf Beitrag von Patti1977

so schauts aus... der Gatte wusste ja hoffentlich, was auf ihn zukommt

von mf4 am 17.08.2013, 20:05



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Lass den Ex anwaltlich oder vom der Beistandschaft des Jugendamtes darüber aufklären, dass er eine erhöhte Erwerbsobliegenheit hat und dass die Nichtzahlung von Kindsunterhalt ein Straftatbestand ist: Verletzung der Unterhaltspflicht. Dann soll er sich mal brav einen neuen Job suchen.

von Pamo am 17.08.2013, 09:10



Antwort auf Beitrag von Pamo

Hi Pamo, du hast recht, da ist noch eine große Lücke im Gesetz ! Mein Ex hat noch nie Unterhalt bezahlt, seit 7 Jahren. Seit 2 Jahren bekomme ich auch keinen Unterhaltsvorschuß mehr. Meinem Partner bleibt nichts von seinem Lohn, weil alles für die Familie, also auch Schulsachen, Bekleidung, Vereine, Busfahrkarten, Essensgelder, Freizeit...drauf geht. Wenn man was beantragen will, zählt immer auch sein Lohn, also kriegen wir da auch nichts. Und wir sind nicht verheiratet. Lg

von mirico11 am 17.08.2013, 17:05



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Sorry, ich meinte Patchwork, aber egal :)

von mirico11 am 17.08.2013, 17:06



Antwort auf Beitrag von mirico11

Das ist so was von ungerecht....ich will ja meinen Exmann keineswegs ausnutzen..aber wenn er nun für nix mehr zahlen muss , ist einfach unfair!!! Es gibt immer mehr Patchworkfamilien..drum verstehe ich die Gesetzeslage dahingehend überhaupt nicht.

von Patchwork am 17.08.2013, 17:50



Antwort auf Beitrag von Patchwork

Verpflichte den Ex. Er kann einen Nebenjob annehmen um vollen Unterhalt zu Zahlen. Er hat seine erhöhte Erwerbsobliegenheit nachzuweisen, sonst kann der Selbstbehalt herabgesetzt werden. Wenn ihr das euch zustehende Recht ausschöpfen würdet, wäre da auch nichts ungerecht. Dein Mann wusste auf was er sich einlässt. Es wurde ja offensichtlich noch nie der Mindestunterhalt gezählt. Die Aufstockung vom Jugendamt ist ja auch endlich.

von shinead am 17.08.2013, 18:37



Antwort auf Beitrag von Patchwork

man kann ja patchworken ohne zu heiraten...

von mf4 am 17.08.2013, 20:45



Antwort auf Beitrag von shinead

"erhöhte Erwerbsobliegenheit " ist leider auch nur eine tolle Redewendung... mein Ex war immer zahlungsfähig und nicht -willig und nichts und niemand (auch keine Anzeige) konnte das ändern

von mf4 am 17.08.2013, 20:47



Antwort auf Beitrag von mf4

Meine RA hat das eingefordert und hätte eine Senkung des Selbstbehaltes bestimmt auch durchgebissen. Wenn er nicht will und dafür in den Knast geht, ist das natürlich etwas anderes. Allerdings würde ich meinen Ex gnadenlos auch einfahren lassen!

von shinead am 17.08.2013, 22:21



Antwort auf Beitrag von Patchwork

Der Unterhaltsvorschuss für meine Tochter ist auch weggefallen, als ich meinen neuen Partner geheiratet habe (da war sie 5). Daran war nix zu rütteln. Als sie 7 war bekamen wir noch ein gemeinsames Kind und ich musste aufhören zu arbeiten. Seitdem zieht mein Mann die Große mit groß.

von Bärin am 18.08.2013, 19:38



Antwort auf Beitrag von Patchwork

Dein Ex-Mann muß eigentlich weiter Unterhalt zahlen. Es bleiben ja seine Kinder. Außer, Dein jetziger Mann hat sie adoptiert!

von insala am 19.08.2013, 13:15



Antwort auf Beitrag von insala

Wenn er aber nix hat....kann er auch nicht zahlen....und der neue muss sie nicht adoptieren. Der Staat ist so nett und freut sich das es dann jemanden gibt der die Kosten für die Kinder mit trägt....hat aber natürlich keinerlei Rechte und Pflichten was das sonstige Leben der Kinder betrifft....

von Patchwork am 19.08.2013, 13:57



Antwort auf Beitrag von Patchwork

Wenn der neue Mann das Kind adoptiert wäre der Erzeuger nicht mehr UH-pflichtig. Er ist und bleibt es weiterhin wie es bei euch jetzt ist. UH-Vorschuss gibt es nicht wenn man neu heiratet und das sollte man vorher wissen. Ansonsten endet UH-V immer mit 12 und das auch wenn man völlig allein ohne Partner und ohne einen zahlenden Ex da steht... das finde ich mal wirklich kacke. Rechte und Pflichten kann er erwerben mit Adoption.

von mf4 am 19.08.2013, 16:26



Antwort auf Beitrag von mf4

Das geht aber auch nicht so leicht. Dazu muss nämlich der Ex zustimmen und das würde er nie machen. Und ein Kind dann so einfach adoptieren ist sicher auch nicht ohne.... Zumal es hier ja auch um 3 Kinder geht. Sobald man in einer Partnerschaft zusammen lebt, hat man schon kein Anspruch mehr aufs Geld.... Und deswegen immer allein bleiben...nee, dazu fühl ich mich mit 32 noch zu jung..ich will auch ne Familie. Da muss ich eben in den sauren Apfel beißen.

von Patchwork am 20.08.2013, 07:23



Antwort auf Beitrag von Patchwork

Ich würde das niemals machen... wenn eure Beziehung mal scheitert (wünscht man keinem aber Statistiken sind da) dann zahlt er dann für sein Kind und die des Ex gleich mit... wenn die Liebe aus ist sitzt auch bei den Herren die Kohle nicht mehr locker... ich weiß wovon ich rede. Ich bin Single und Alleinerziehend... ich habe nicht vor allein zu bleiben aber mich samt meiner Kinder einem Mann zu Pflicht machen würde ich nie und nimmer wollen... deshalb nix Zusammenwohnen, nix Heiraten... wenn das jemals passieren sollte dann nach Jaaaahren. Mit 32 habe ich darüber noch anders gedacht aber in meinem Leben gab es den 2.Versuch Familie, den neuen Mann der meine Kinder wie seine behandelte und noch gemeinsame Kinder... nun bin ich bereit für Beziehung, auch für einen Mann der ein Freund für die Kinder sein kann aber das wars dann auch... einen 3. oder 4. Supergau mute ich weder mir noch den Kindern zu.

von mf4 am 20.08.2013, 10:33



Antwort auf Beitrag von mf4

Ja..da stimme ich dir voll zu!

von Patchwork am 20.08.2013, 16:42



Antwort auf Beitrag von Patchwork

Kindergeldzuschlag würde ich in jedem Fall mal beantragen, mehr als ablehnen können sie nicht und mit Wohngeld würde ich es auch versuchen. Wenn dein Ex gar keinen Unterhalt mehr zahlt kannst du dir auch die 1,5 Kinderfreibeträge von ihm holen , das mache ich gerade, weil mein Ex auch nichts zahlt und wir auf Grund von Heirat auch kein UVG mehr bekommen. Mein Jetzmann kommt ebnfalls komplett für meine zwei Großen mit auf.

von Julisa am 25.08.2013, 20:32