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Umgang in den ferien

Thema: Umgang in den ferien

Wisst ihr wie es rechtlich geregelt ist wegen den Ferien. Klar halbe/halbe aber nehmen wir an der Vater nimmt die ersten 3 Wochen in den Sommerferien und die Mutter die letzten 3. Hat der Vater dann Anspruch auf die Wochenenden Umgang die er hätte in den 3 Wochen die der Mutter in den Ferien hat. Also mein Exmann nimmt die Kinder immer 2 Wochen im Sommer mehr Urlaub bekommt er nicht. Aber er möchte sein Umgang der dann in meine 3 Wochen fällt in Anspruch nehmen. Das nervt jedes Jahr, weil oft nehmen wir uns was vor wenn wir aus dem Urlaub zurück sind. Und dann kommt mit dem Spruch aber es ist mein Wochenende. Wisst ihr wie es geregelt ist?

von Cemi am 18.05.2021, 22:38



Antwort auf Beitrag von Cemi

Keine Ahnung. Meine Schwester handhabt das genauso, was ich persönlich derbe affig finde. Meine Nichte ist eine Woche beim Vater, dann zwei Tage bei der Mutter, dann 14 Tage beim Vater, dann 14 Tage bei der Mutter, 2 Tage beim Vater und wieder eine Woche bei der Mutter Da wird man als Kind doch bekloppt im Kopf. Aber, auch meine Schwester sagt dann "SEIN Wochenende!" Ich persönlich würde sagen, 2 Wochen am Stück er, das eine Wochenende danach meinetwegen auch. Die anderen 3 Wochen(enden) wären komplett meine. Nur ob es dazu eine rechtliche Regelung gibt? Ein Bekannter von mir sagte mir mal, es sei eine "Nettigkeit" wenn er seine Zwei die Hälfte der Ferien nimmt. Würde ihm so von seinem Anwalt erzählt.

Mitglied inaktiv - 18.05.2021, 23:04



Antwort auf Beitrag von Cemi

Wenn Du verreist, hat er natürlich keinen Anspruch auf Umgang in dieser Zeit. Wenn Du zu Hause bist, ist das nicht ganz so klar. Leider kannst Du so etwas letztlich nur über den Rechtsanwalt klären lassen und Deine Wünsche durchsetzen. Und es ist die Frage, ob sich das lohnt... LG

von Windpferdchen am 19.05.2021, 08:45



Antwort auf Beitrag von Cemi

Quatsch! das macht doch überhaupt keinen Sinn! Überlege mal, du würdest am anderen Ende von Deutschland Urlaub machen....oder gar im Ausland. Müssen dann deine Kinder jedes zweite WE zurück fahren? Wenn du zu Hause mit deinen Kindern urlaubst, kannst du natürlich -wenn die Kinder wollen- ein Übernachtungs-WE FREIWILLIG einschieben, aber ein Anrecht hat das jeweils andere Elternteil nicht.

von Limayaya am 19.05.2021, 17:46



Antwort auf Beitrag von Cemi

Ich würde versuchen das in dem Sinne zu klären, dass der Vater "sein" Wochenende am Ende der Ferien nachholt oder vor bzw. nach seinen 2 Wochen ein Wochenende von "dir" bekommt. So hat er auch mehr Zeit. Verpflichtend ist das alles nicht, solange ihr keine gerichtliche Anordnung habt. Da seid ihr in der Gestaltung vollkommen frei.

von Junalina am 19.05.2021, 17:55