Moin wie ist das eigentlich: Der Vater ist letztes Jahr ausgezogen. Inzwischen ist mein neuer Partner hier eingezogen. Gelte ich damit offiziell (für Ämter) noch als alleinerziehend?
von Kampfkrümel am 09.06.2012, 11:58
Forum Patchwork-Familien
Moin wie ist das eigentlich: Der Vater ist letztes Jahr ausgezogen. Inzwischen ist mein neuer Partner hier eingezogen. Gelte ich damit offiziell (für Ämter) noch als alleinerziehend?
von Kampfkrümel am 09.06.2012, 11:58
Du lebst jetzt in einer eheähnlichen Gemeinschaft und bist somit nicht mehr alleinerziehend. Jede Änderung ist den Ämtern übrigens mitzuteilen. Also auch der Einzug des neuen Partners.
von LoveMum am 09.06.2012, 12:45
wieso das denn, der neue partner hat doch gar keine erziehungsbefugnis?
von chartinael am 09.06.2012, 12:50
Also ich lebe mit meinem Freund zusammen, er hat kein Sorgerecht, ich gelte aber nicht als alleinerziehend.
Mitglied inaktiv - 09.06.2012, 13:06
Das hat er nicht, nein. Aber er kommt mir seinen Einzug für euch auf (Worte des JA hier).
von xIntirax am 09.06.2012, 13:21
lohnsteuerklasse muß aber sofort geändert werden, wenn da noch II steht
von 32+4 am 09.06.2012, 14:46