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Leiblicher Vater möchte Sorgerecht

Thema: Leiblicher Vater möchte Sorgerecht

Hi, meine Freundin ist von ihrem Ex-Freund schwanger und die Geburt des Kindes steht kurz bevor. Wir haben uns zu Beginn der Schwangerschaft kennen gelernt und entschlossen, es gemeinsam anzugehen und wollen demnächst zusammen ziehen. Der leibliche Vater hatte damals zu einer Abtreibung gedrängt und wollte nichts mit der Mutter oder dem Kind zu tun haben. Viele Monate später: Der leibliche Vater ändert nun seine Meinung und möchte ein gemeinsames Sorgerecht, sobald das Kind zur Welt kommt. Was können wir dagegen tun? Welche Möglichkeit gibt es, ihm kein gemeinsames Sorgerecht zu geben, sodass wir wie geplant eine Familie sein können, ohne dass sich jemand einmischt und Streitigkeiten aufkommen, die dem Kind schaden könnten? Adoption, Heirat, Gericht…? Alle Optionen und Vorschläge sind erwünscht. Danke

von Anonymous47 am 10.11.2021, 01:14



Antwort auf Beitrag von Anonymous47

Tja. Adoption ist der einzige Weg. Dem KV steht das Sorgerecht nun einmal zu, er kann es auch einklagen. Das er eine Abtreibung wollte und Anfangs jeglichen Kontakt zur werdenden Mutter abgelehnt hat, spricht nicht gegen ein gemeinsames Sorgerecht. Macht euch schlau, wie die Adoption ablaufen wird. Und vorallem, ob der KV überhaupt gewillt ist, sei Kind zur Adoption freizugeben. Kurz vor ab:meinem Schwager wurde gesagt, er müsse mit seiner Frau eine bestimmte Zeit verheiratet sein, der KV müsse einverstanden sein und dann könnte er das Kind adoptieren.

von zwergchen1984 am 10.11.2021, 07:05



Antwort auf Beitrag von zwergchen1984

Solange die Vaterschaft nicht anerkannt/festgestellt ist hat der Erzeuger doch keinerlei Rechte. Also sollte eine Adoption doch auch ohne seinen Einwilligung gehen oder ?

von Tnsche99 am 31.03.2022, 00:23



Antwort auf Beitrag von Anonymous47

Auch, wenn es dir nicht gefällt: Da mischt sich niemand ein, da ist jemand schlicht der leibliche Vater eines Kindes. Und das Kind hat ein recht darauf, diesen Vater kennenzulernen, Umgang zu haben etc.. In Normalfall bekommt der leibliche Vater auch das (gemeinsame) Sorgerecht. Arrangiert Euch damit.

von Berlin! am 10.11.2021, 15:00



Antwort auf Beitrag von Anonymous47

Ich meine in dtl. Ist es so, dass, sofern ein Paar verheiratet ist und ein Kind zur Welt kommt, erstmal die verheirateten "Eltern" als leibliche Eltern gelten. Sicher bin ich mir da aber nicht. Das andere ist natürlich die Frage, ob der Ex denn sicher der Vater ist oder ob du nicht rein theoretisch auch in Frage kämst... Ob solche Überlegungen fair sind bzw. Dem Kind zugute kommen, ist natürlich eine ganz andere Frage....

von MamaLausemaus am 10.11.2021, 17:15



Antwort auf Beitrag von MamaLausemaus

Soweit hab ich gar nicht gedacht. Muss man denn dafür verheiratet sein oder kann man theoretisch als Vater „jeden“ eintragen lassen? Ich meine wenn man sagt „er ist der Vater“, der Mann das so bestätigt, wird das doch erstmal nicht angezweifelt oder? Und könnte der leibliche Vater dann eigentlich noch irgendwas machen? Find das ziemlich interessant. Als Frau hat man diese Problematik ja nicht und wenn ich mir vorstellen würde, ein leibliches Kind zu haben, dass ohne meinen Willen einfach einen anderen als Elternteil hätte als mich, wäre das ziemlich schlimm.

von Janet90 am 10.11.2021, 22:02



Antwort auf Beitrag von Janet90

Der leibliche Vater kann sich auch selber als Vater beim Jugendamt melden.

von Pamo am 11.11.2021, 05:55



Antwort auf Beitrag von MamaLausemaus

Das kann nicht euer ernst sein.... ja, heiraten die beiden gilt der Ehemann ertsmal als vater eines jeden Kindes, das in der ehe geboren wird. Aber eine Vaterschaftsanfechtung ist möglich. Dann beginnt ein langes, u.U. teures Gerichtsverfahren und das endet dann damit, dass der leibliche Vater rechte bekommt.

von Berlin! am 11.11.2021, 10:48



Antwort auf Beitrag von Anonymous47

Hey, Meines Wissens nach ist es so: wenn er das Sorgerecht möchte könnt ihr erstmal wenig dagegen tun und wenn es keine wirklich triftigen (Sucht, Gewalt, o.ä.) Gründe gibt. Aus meiner Sicht sollte ihm auch der Umgang gewährt werden - immerhin ist es auch sein Kind! Gäbe es einen triftigen Grund müsste meines Wissens nach ein Gericht entscheiden, dass er kein Sorgerecht bekommt. Adoption geht nur, wenn der leibliche Vater zustimmt bzw wenn deine Freundin einfach "Vater unbekannt" angibt, damit du das Baby adoptieren kannst und er sich dann sein Sorgerecht einklagt, wird die Adoption unwirksam. Wenn ihr noch vor der Geburt heiratet wrst du zwar erstmal rechtlich der Vater, aber auch hier kann er einen Vaterschaftstest fordern und sich dann das Sorgerecht einklagen. Im Zweifelsfall braucht er nur jemanden, der vor Gericht bestätigt, dass deine Freundin und er zur Zeit der Zeugung zusammen waren und so eine Person wird sich wohl finden lassen. Deswegen mein gut gemeinter Rat: legt ihm keine Steine in den Weg, sonst kommt es unter Garantie zu Streitigkeiten und ständigen Problemen. Gebt ihm eine ehrliche Chance - auch wenn er das Kind ursprünglich nicht wollte, heißt das nicht zwangsläufig, dass er sich nicht vielleicht mit dem Gedanken angefreundet hat und sein Kind jetzt wirklich will. Wendet euch ggf. ans Jugendamt falls die Beziehung zum Kindsvater schwierig ist und ihr einen Mediator braucht. Ich wünsche euch alles Gute!

von Aixoni am 11.11.2021, 09:13



Antwort auf Beitrag von Anonymous47

es mag für ein Kind nicht schön sein, wenn es zwischen Mutter und Vater hin- und herziehen muss. Es ist aber genauso unschön, wenn es später mal erfährt, dass es von den Eltern die ganze Zeit belogen wurde, was seine "Herkunft" angeht. Ich kenne einige Kinder, die im Glauben aufgewachsen sind, sie lebten bei ihren leiblichen Eltern. ALLE, egal wie die Eltern damit umgegangen sind, haben irgendwann erfahren, dass sie sich "geirrt" haben. Die, wo nicht offen und ehrlich damit umgegangen wurde, waren berechtigter Weise ziemlich sauer auf ihre Eltern, die ihnen die Wahrheit verschwiegen hatten. Ich kenne KEIN adoptiertes Kind, das NICHT irgendwann wissen wollte, wer seine leiblichen Eltern sind, egal wie viel besser es bei den Adoptiveltern aufgewachsen ist. Jeder will wissen wo er her kommt. Wenn es dann noch so ist, dass ihr dem Kind quasi "vorgaukelt", der Vater will nichts von ihm wissen, obwohl das gar nicht stimmt, kommt auch das irgendwann raus. Dann steht ihr ziemlich schlecht vor dem Kind da, egal wie gut es gemeint war. Man kann einen vernünftigen, sachlichen Umgang unter Erwachsenen pflegen, der eine liebevolle Beziehung aller beteiligten ERwachsenen zum Kind ermöglicht. Ohne Lebenslüge, die eh irgendwann auffliegt.

von Kacenka am 11.11.2021, 14:02



Antwort auf Beitrag von Kacenka

Es geht nicht ums Verheimlichen, oder das Unterbinden eines Kontaktes. Umgangsrecht und Besuchsrecht wären ja voll in Ordnung. Lediglich die Umstände, die es mit sich bringt, sehe ich als problematisch. Entscheidungen, die ich als Nicht-Vater somit nicht treffen darf, Umzüge, ständiges Involvieren des KV in alle Entscheidungen, permanenter Kontakt. Ich weiß nicht, ob die Beziehung darunter leiden wird und ob ich damit zurecht komme. Mich um ein Kind zu 100% zu kümmern, aber trotzdem nicht die Vaterrolle zu haben. Auch jetzt, komplette Erstausstattung besorgt, alle Termine wahrgenommen und um alles gemeinsam gekümmert. Es fühlt sich wie mein eigenes Kind an, welches aber zur Geburt nicht mehr meins sein wird. Ich weiß nicht, ob das verständlich ausgedrückt ist. Es ist einfach eine Gefühlssache und Angst.

von Anonymous47 am 11.11.2021, 14:16



Antwort auf Beitrag von Anonymous47

Es tut mir echt leid für dich, aber du bist nun einmal nicht der Vater. Deine Freundin sollte sofort nach der Geburt des Kindes, bevor der Vater Gelegenheit hatte, das Sorgerecht zu bekommen, einen Personalausweis und einen Reisepass für das Kind beantragen und ein Sparkonto für das Kind eröffnen (bei einer Bank, die nicht ihre Hausbank ist). Dann kann der Vater ihr nicht in die Suppe spucken. Du selber hast null nada nichts mit dem Kind rechtlich zu tun. Wenn ihr zusammenlebt und gar verheiratet seid, dann erhältst du das kleine Sorgerecht, d.h. du kannst Entscheidungen des täglichen Lebens treffen solange die Eltern des Kindes dies wünschen. Dein Wunsch und deine Bereitschaft geben dir keine Rechte.

von Pamo am 11.11.2021, 14:56



Antwort auf Beitrag von Anonymous47

Kurzfristig kann deine Freundin das Sorgerecht des Vaters nur verhindern, indem sie dich als Vater angibt oder indem ihr heiratet, dann giltst du automatisch als Vater. Sie verzichtet damit aber zugleich auf den Kindesunterhalt durch den leiblichen Vater. Der leibliche Vater muss sich das Sorgerecht erklagen, was wohl nicht ganz einfach ist. Meines Wissens kann ein Mann, der nicht Vater eines Kindes ist, keinen Vaterschaftstest erzwingen. Nur ein (eingetragener) Vater kann eine Vaterschaftsfeststellung beantragen. Ob mein Wissen noch auf dem neuesten Stand ist, weiß ich nicht, musst du mal googeln. Gehe ich recht in der Annahme, dass du mit dieser Frau weniger als 9 Monate zusammen bist? Da stellt sich die Frage, ob du nach so kurzer Zeit wirklich weitreichende Verpflichtungen als Vater ihres Kindes eingehen willst. EIn Kind ist eine riesige Belastung für jede Beziehung. Eine so junge Beziehung wie eure ist dieser Belastung nicht unbedingt gewachsen. Wenn deine Freundin dich als Vater angibt, dann hast du erst einmal Unterhaltsverpflichtungen am Bein, und zwar sowohl für das Kind als auch ggf. für die Mutter (zumindest für einen gewissen Zeitraum nach der Geburt). Sollte die Beziehung dann in die Brüche gehen, bist du der derjenige, der sich mühsam aus der Vaterschaft herausklagen muss. Silvia

von Silvia3 am 11.11.2021, 18:39



Antwort auf Beitrag von Anonymous47

ok, dann hatte ich dich falsch verstanden. Aber so recht verstehe ich dich trotzdem noch nicht. Warum stellst du denn dein Verhältnis zum Kind in Gegensatz zu seinem? Warum kann das nicht nebeneinander stehen, sich gegenseitig ergänzen? Warum ist es zur Geburt "nicht mehr deins", wenn er auch Umgang hat und bei wichtigen Entscheidungen mitreden möchte? Es braucht ein Dorf um ein Kind zu erziehen - ich mag diesen Spruch weil er wahr ist. Mama und Papa sind sowieso viel zu wenig. Wenn alle vernünftig miteinander reden können, ist es für ein Kind prima, viele Bezugspersonen zu haben. Und für euer Kind ist es prima, dass die Mama jetzt nicht allein dasteht und auch nach der Geburt mit jemanden lebt, der sie unterstützt, ihr was kocht, das Baby mal trägt, wenn sie sich in Ruhe duschen will etc. zum Beispiel.Auf Euch kommen anstrengende Zeiten zu, vieles wird sich ganz grundlegend verändern. Also überleg Dir genau: Warum war es für dich kein Problem dich einzubringen, solang der Vater "weg" war und jetzt ist es eins? Überleg es Dir dem Kind zuliebe, ehe unterschwellige Konflikte sich auf das Kind auswirken - egal wie sich der leibliche Vater verhält.

von Kacenka am 12.11.2021, 07:51



Antwort auf Beitrag von Anonymous47

Ich verstehe dich, als Stiefelternteil hat man einen undankbaren Part. Man soll das Kind annehmen wie sein eigenes, im Alltag ist man verantwortlich, auch finanziell, aber mitbestimmen oder gar erziehen soll man nicht. Allerdings hilft es nichts, der leibliche Vater hat nunmal Rechte. Ich wuerde mir Zeit geben und schauen ob eine Partnerin mit Neugeborenen zum eigenen Leben passt. Immerhin hast du den Luxus im Zweifelsfall einfach ohne Verpflichtung gehen zu können.

von Finale am 12.11.2021, 07:58



Antwort auf Beitrag von Anonymous47

Es ist nun mal nicht deins. Wenn du mit der Tatsache nicht zurechtkommst, solltest du dir eine andere Partnerin suchen mit der du dann ein Kind zeugst.

von Tonic2108 am 13.11.2021, 15:13



Antwort auf Beitrag von Anonymous47

Hallo, wenn der Erzeuger das Sorgerecht will, wird er wohl auf keinen Fall einer Adoption zustimmen, aber ohne geht’s nicht. Es ist nicht so easy, einfach Dich als Vater eintragen zu lassen. Der leibliche Vater kann einen Vaterschaftstest beantragen, wenn Gründe dafür sprechen, dass er der Vater ist (und diese Gründe gibt es ja. Zum Beispiel, weil er tatsächlich der Vater ist). Gegen den Willen des leiblichen Vaters geht hier gar nichts. Die Rechte leiblicher Väter sind in den letzten Jahrzehnten gestärkt worden. Ihr dürft noch nicht mal weit wegziehen, wenn der Vater das nicht will und sein Kind regelmäßig sehen will. Der leibliche Vater ist übrigens selbstverständlich unterhaltspflichtig, und zwar bis zur ersten abgeschlossenen Ausbildung seines Kindes. Vielleicht ist ihm das noch gar nicht klar…? Das würde ich ihm ruhig mal stecken. Deine Freundin darf auch nicht stellvertretend für ihr Kind auf den Unterhalt verzichten, denn er gehörtnicht ihr, sondern dem Kind. Es ist ihre Pflicht, die Rechte ihres Kindes hier zu wahren und durchzusetzen. Wenn sie das nicht tut, kann das Kind später, mit 18, den entgangenen Unterhalt einfordern und einklagen vom Vater (was auch richtig und rechtens wäre). Daher lieber jetzt schon den Unterhalt festlegen lassen. Ich würde zwei Dinge machen: mich mal zu dritt mit dem leiblichen Vater zusammensetzen, auch wenn’s schwer fällt. Und hören, was er wirklich will, was Ihr wollt, und wie man vielleicht Kompromisse finden kann. Wenn das nicht möglich ist, würde ich zu einem Rechtsanwalt gehen und mich beraten lassen. Das kostet nicht die Welt und ist sehr wichtig. Er kann auch gleich nach Tabelle den Kindesunterhalt errechnen und ggf. per gerichtlichem Titel durchsetzen. LG

von Hexhex am 12.11.2021, 07:06



Antwort auf Beitrag von Anonymous47

Ich kenne die Geschichte eines leiblichen Vater, der seit über einem Jahrzehnt um seine Rechte kämpft. Die Frau war damals noch verheiratet und hat sich dann wieder mit ihrem Mann versöhnt - nachdem sie schwanger war. Da sie nicht geschieden war, galt der Ehemann automatisch als Vater. Diese Geschichte ist emotional immer noch nicht beendet und sehr unschön. Ich denke, es hilft nichts anderes, als sich zusammenzusetzen und alles zu besprechen und zu regeln, so weit es möglich ist. Dem Kind gegenüber sind die Eltern auch verpflichtet! Und an deiner STelle würde ich mir Heirat und Adoption nochmal überlegen. Deine Freundin ist noch schwanger. Ihr seid also erst ein paar Monate zusammen. Das wäre mir zu frisch, besonders für eine Adoption.

von wolfsfrau am 12.11.2021, 10:27



Antwort auf Beitrag von Anonymous47

Adoption ist eine Möglichkeit. Wenn du dir dieser Angelegenheit zu 100% sicher bist! Soweit ich weiß müsste ihr dafür entweder ein Jahr verheiratet sein oder ein Jahr in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sein. Falls das nicht zutrifft holt das nach... Und für gewöhnlich benötigt man (bei normalen Umständen) die Einwilligung beider Elternteile. ABER da das Kind noch nicht auf der Welt ist und die beiden nicht verheiratet waren, hat er erstmal gar kein Recht am Kind...da Vaterschaft weder anerkannt noch festgestellt. Allerdings weiß ich nicht genau inwiefern das '"in Ordnung" wäre...der Kindesvater würde das wahrscheinlich mitbekommen und dann verständlicherweise Dampft machen...informiert euch beim Anwalt. Alles Gute!:)

von Tnsche99 am 31.03.2022, 00:42