Hi.
Weiß eine, wie es sich mit den Krankentagen für die Kinder verhält, wenn der Vater zwar Umgang aber nicht das Sorgerecht hat? Kann der Vater unter diesen Umständen Krankentage für seine Kinder beim Arbeitgber einreichen?
Danke für Antworten!
von
Kampfkrümel
am 31.05.2012, 11:09
Ich glaube, die Mutter bekommt die 10 Tage vom Vater. Und hat somit 20 Tage.
Mitglied inaktiv - 31.05.2012, 12:12
Ein Anspruch auf bezahlte Freistellung hat/haben gemäß SGB V § 45 derjenige / diejenigen in dessen Haushalt das Kind lebt.
Leben also die Eltern ohne gemeinsames Sorgerecht zusammen, teilen sie sich den Anspruch auf die Krankentage.
Leben die Eltern getrennt, hat der Umgangsberechtigte Elternteil keinen Anspruch mehr.
Ist auch logisch, denn als Alleinerziehnde/r bekommt man ja Anrecht auf die doppelten Tage.
von
shinead
am 31.05.2012, 13:03
ich weiß ja nicht worauf du hinaus willst, aber vllt gibts die möglichkeit, dass du dem vater 10 tage überlässt?! müßte man mit der kk klären.
grundsätzlich bekommt man bei dem alleinigen sorgerecht die kindkranktage vom vater überschrieben. normale angestellte also insg. 20 tage / jahr und kind. du musst der kk beweisen, dass du das alleinige sorgerecht hast.
von
Osterhase246
am 03.06.2012, 20:58