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Elterngeld und Unterhalt - eine Frage bitte

Thema: Elterngeld und Unterhalt - eine Frage bitte

Hallo, mein Lebenspartner hat aus erster Ehe 3 Kinder, für die er Unterhalt zahlt. Wir haben zusammen 1 gemeinsames Kind. Wenn mein Freund nun für 2 Monate Elternzeit nehmen möchte, aber ca. nur 1100 Euro Elterngeld bekommen würde - bliebe der Unterhalt für die 3 Kinder dann gleich? Das Problem ist, dass auch ich bald wieder arbeite und das in Teilzeit, so dass ich auch viel weniger Geld bekomme. Wir wissen nicht, ob wir über die Runden kommen werden. Danke für die Antworten.

von Kissinger am 03.08.2012, 13:27



Antwort auf Beitrag von Kissinger

Er kann mit der Mutter über eine kurzfristige Verringerung des Unterhalts reden. Allerdings hat er - wenn minderjährige Kinder zu versorgen sind - eine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Das bedeutet, dass er nicht einfach aufhören kann zu arbeiten oder z.B. Stunden reduzieren, oder eben in Elternzeit gehen kann. Vergleiche das ganze mal mit folgender Situation: die zwei Kinder leben auch bei euch. Du erwartest das dritte. Wenn dann das Geld nicht reicht, damit der Hauptverdiener in Elternzeit gehen kann, dann muss er weiter arbeiten gehen. Gruß Corinna

von shinead am 03.08.2012, 15:32



Antwort auf Beitrag von Kissinger

ja, er bliebe gleich (aufgeteilt auf alle kinder vom vater, je nach unterhaltsstufe/alter) elternzeit nehmen ist nämlich "privatvergnügen"..siehe antwort weiter oben. "Wir wissen nicht, ob wir über die Runden kommen werden." dafür können aber die kinder nichts und ganz ehrlich..ob patchwork oder nicht...wenn man so wenig geld hat, sollte man über die familienplanung vorher nachdenken.

von 32+4 am 03.08.2012, 17:28



Antwort auf Beitrag von 32+4

Ich habe ja auch nicht gesagt, dass die Kinder nichts bekommen sollen.? Wollte ja nur wissen, wie es gesetzlich geregelt ist. Und ist doch kalr, dass man dann in unserer Situation weniger Geld hat. Warum hätte ich über Familienplanung nachdenken sollen? Es geht lediglich um 8 Wochen Elternzeit. Trotzdem danke. Dann fällt seine Elternzeit wohl weg.

von Kissinger am 03.08.2012, 17:42



Antwort auf Beitrag von Kissinger

Mein Partner, hat aus voriger Beziehung auch 2 Kinder. Er durfte - lt. Aussagen vom Jugendamt bzgl Ubnterhaltszahlung - die 2 Monate Elternzeit NICHT nehmen!

von MamaEinesKleinenPrinzen am 03.08.2012, 20:54



Antwort auf Beitrag von MamaEinesKleinenPrinzen

Hallo, icvh denke, das Jugendamt hat ihm nicht die Elternzeit verboten, jedoch darf er in dieser zeit nicht den Unterhalt kürzen, da er den Kindern gegenüber eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit hat. Er kann solange Elternzeit nehmen wie er will, aber der Unterhalt muss weiterlaufen. Ich habe damals für den Großen meines Mannes 4 Jahre den Unterhalt gezahlt als er für unsere zwei Kurzen in EZ war Viele Grüße Désirée

von desireekk am 03.08.2012, 22:25



Antwort auf Beitrag von Kissinger

Ja, das sind leider die Nachteile an einem gebrauchten Mann und wenn man "nur" Zweitfamilie ist. Um die Elternzeit für meinen Mann zu ermöglichen haben wir vorher zugespart , damit der Unterhalt für seine 2 Kinder aus erster Ehe gesichert ist. Zum Glück ist das ja aber ein Punkt, bei dem man vorplanen kann und vorsparen kann.

von Sternenschnuppe am 04.08.2012, 09:38