habe 2 töchter aus erster Ehe, und nun noch 2 kleinere aus 2. Ehe....
die 2 Großen heißen anders als wir.....
kann das geändert werden? brauchen wir da die Zustimmung der leiblichen Vaters?
Weiß das jemand?
Wer kann uns helfen? Das JA? Muß es über das Gericht laufen?
Dazu, der leiblicher Vater hat seit über 3 Jahren keinen Kontakt zu den Kindern, hat einfach kein großes Interesse an den Zweien!!!!
Danke für eure Antworten
von
mama_von_j+j
am 04.12.2011, 08:15
Wir brauchten keine Einwilligung für ne Namensänderung. Wir haben uns einen Termin bei der Verwaltungsgemeinschaft geholt und die sagten uns dann was wir an Urkunden brauchten usw. Ich hatte aber alleiniges Sorgerecht, ich weiß aber nicht ob das ausschlaggebend war.
von
Motty
am 04.12.2011, 08:32
Hallo,
bei gemeinsamen Sorgerecht braucht man die Einwilligung vom Vater.
Gruß Shooty
von
shooty007
am 04.12.2011, 09:42
man braucht vor allem die einwilligung des vaters, wenn die kinder den namen dessen tragen....
du kannst diese einwilligung möglicherweise gerichtlich ersetzen lassen, wenn ein gemeinsamer name dem kindeswohl dient.
das hätte ich mir aber an deiner stelle schon vor der 2.ehe überlegt.
Mitglied inaktiv - 04.12.2011, 09:57
Antwort auf diesen Beitrag
also wir stehn auch vor dem problem
uns sagte der standesbeamte wen ich das alleinige sorgerecht hab brauche ich keine einstimmung und da bin ich heilfroh
von
tanja150784
am 04.12.2011, 12:25
Hallo
Gemeinsames Sorgerecht = Zustimmung des Vaters
Alleiniges SR und Name des Vaters = Zustimmung des Vaters
Alleiniges Sorgerecht und Name der Mutter = Keine Zustimmung des Vaters
Begründen muss man auf jeden Fall, da es dem Kindeswohl dienen muss.
Mitglied inaktiv - 04.12.2011, 12:55
Antwort auf diesen Beitrag
mir sagte man beim JA und auch auf dem standesamt das das die knder mit 6jahren selbst entscheiden könnten (wir haben das -leider- das gemeinsame sr waren aber nie verheiratet.
von
mamaEJV
am 29.12.2011, 02:36