Hallo ihr Lieben,
ich bin neu hier und habe zum Thema Unterhalt fragen. Mein Partner hat 2 Kinder mit seiner ex und wir ein gemeinsames Kind. Wir werden demnächst Heiraten und da interessiert es mich wie sich das auf den Selbstbehalt und den Unterhaltsanspruch auswirkt. Bisher ist es ihm leider nicht möglich den vollem Unterhalt zu zahlen, da sein Einkommen trotz Vollzeitarbeit sehr gering ausfällt. Allerdings geben wir regelmäßig Geld für Kleidung, Schule, Hobby dazu.
Zu unserem Einkommen
Mann netto 1100€
Ich netto 950€ + Kindergeld 184€
beide Steuerklasse 1
wie berechnet sich der Unterhalt wenn wir verheiratet sind?
Wird unser gemeinsames Einkommen zugrunde gelegt?
Oder wird sein Selbstbehalt um 10% oder 25% gekürzt?
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. Freue mich über eine Antwort.
LG Ich
von
IchHabeKeinenNamen
am 16.06.2013, 22:49
Sein Einkommen wird höher wegen Steuerklassenwechsel und sein Selbstbehalt wird herab gesetzt (ich glaube 25%) und somit wird er Unterhalt zahlen müssen.
von
mf4
am 17.06.2013, 08:46
Dass sein Einkommen höher wird ist nciht gesagt. Wenn ich mir den Nettoverdienst der Beiden anschaue, dann wird beim Brutto keine große Differenz sein, so dass man in diesem Fall doch eher das Steuermodell 4/4 wählt und das wird genauso versteuert wie die 1. Ich denke er wird den bisher gezahlten Unterhalt auch so weiter zahlen müssen. Wenn sie Steuermodell 3/5 wählen und er die 3 nimmt, wird er ein höheres Netto erziehlen und somit auch mehr Unterhalt zahlen müssen.
von
Julisa
am 17.06.2013, 13:17
Danke für die Antwort.
Unterhalt soll er ja auch weiterhin bezahlen, darum geht es ja nicht und auch wenn die Zahlungen durch eine Ehe erhöht werden ist das völlig in Ordnung, es kommt ja den Kindern zu gute.
Wollte einfach nur wissen womit wir rechnen müssen.
LG
von
IchHabeKeinenNamen
am 17.06.2013, 19:08