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Habt ihr Erfahrungen mit Namensänderungen??

Thema: Habt ihr Erfahrungen mit Namensänderungen??

Muß der Vater zustimmen,wenn sich die kinder einen anderen Nachname,also den der Mutter/Bruder wünschen,..haben keinen Kontakt zum Vater und sagen zu meinem Mann Papa...lg steffi

von robynluismami am 02.02.2011, 16:52



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Hallo! Der KV muß zustimmen,wenn ihr das gem.SR habt.Wollte den Namen meine Tochter auch ändern,aber ohne Zustimmung ist das leider fast schier unmöglich.Bei uns gab er nicht mal die Zustimmung zu einem Doppelnamen. Bei uns ging es bis vors Gericht,aber wurde leider abgewiesen! Ich ließ es auf sich beruhen,aber jetzt kommt meine Tochter immer öfter und sagt sie heißt so wie wir und nicht ........!Und das ohne das ich oder mein Mann das zum Thema gemacht haben. Denke sobald sie in die Schule geht uns sie ihren Namen schreiben muß,wird es Probleme geben,sie fühlt sich durch den anderen Namen irgendwie ausgeschlossen und sie versteht es nicht so richtig warum sie anders heißt.Versuche es ihr zu erklären,aber sie meint dann könne sie ja beide Namen haben,Hab ihr dann wahrheitsgemäß gesagt das daß ihr Vater nicht will.(Sie spricht ihn mit Vornamen an) lg

Mitglied inaktiv - 02.02.2011, 17:15



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ja wie bei uns...sie reden auch mit seinem Vornamen über ihn,...man man warum werden die Kinder nicht gefragt,...??Gibt es denn ein Alter ab welchem sie es selber ändern lassen dürfen??

von robynluismami am 02.02.2011, 17:18



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sie trägt den namen meines mannes. Da ich das alleinige sorgerecht meiner großen habe ging das ohne den KV hat mich lediglich 20 euro gekostet und die zustimmung meines mannes und schwups jetzt steht sie mit dem neuen nachname in der geburtsurkunde. lg

Mitglied inaktiv - 27.02.2011, 22:11



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hallo , wir haben letztes jahr den namen meiner tochter deren papa sich noch nie um sie gekümmert hat geändert , allerdings hab ich das alleinige sorgerecht ... meine beiden großen wollten den namen von ihrem leiblichen papa behalten , was für mich auch völlig in ordnung war... damals hat man uns gesagt ab 6 jahren müssen die kids selber zustimmen , aber ob sie da auch selber entscheiden dürfen ??? das weiß ich auch nicht ... ich fände es für meine tochter ganz schlimm wenn sie einen anderen namen hätte wie wir ... für sie ist mein neuer mann der papa auch wenn sie weiß das es da noch einen anderen gibt...

Mitglied inaktiv - 02.02.2011, 19:30



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so ist es bei uns ja auch...aber ich hab noch immer das geteilte SR,...obwohl so viel passiert ist..:-( Werde nochmal zum JA gehen...

von robynluismami am 02.02.2011, 20:07



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Mein Sohn wollte gern so heißen wie seine Stiefbrüder und hat sich für einen Doppelnamen (wie ich ihn auch trage) entschieden. Da wir wußten, dass sein Vater damit niemals einverstanden wäre, haben wir mit der Schule gesprochen und einfach den Doppelnamen in die Klassenliste eingetragen ud Namensaufkleber mit dem Doppelnamen gedruckt. Inzwischen läuft das schon seit 5 Jahren so und noch hat sich niemand beschwert - sogar sein Vater hat es hingenommen. Auf der Konfirmandenliste steht er sogar auch mit Doppelnamen - es geht also auch ohne große Bürokratie Wichtig ist doch nur, dass das Kind sich wohlfühlt - und ich weiß, dass wir den "echten" Vornamen meiner Großmutter erst bei ihrem Tod erfahren haben, ALLE kannten sie als Lina, sie hieß aber eigentlich Anna Maria Manchmal ist der unbürokratische Weg halt doch einfacher....

von micha67 am 03.02.2011, 10:10



Antwort auf Beitrag von robynluismami

Das hat mit dem SR gar nichts zu tun. Er muss zustimmen, auch wenn dies meist eine Formsache ist. Warum sollte er die Zustimmung denn verweigern, was haette er davon?

von Cata am 02.02.2011, 21:22



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er muß zustimmen. Mein Sohn wollte aber seinen Namen behalten, daher hatten wir die Diskussion nicht. Aber mein Ex hätte zugestimmt.

von Schnitte78 am 03.02.2011, 10:07



Antwort auf Beitrag von Cata

Das hat schon was mit dem SR zu tun! Hat eine Mutter das alleinige Sorgerecht kann der Name des Kindes geändert werden,jetzt kommt das WENN,wenn das Kind den Namen der Mutter trägt. Heißt das Kind wie der Vater braucht es die Zustimmung von diesem auch ohne SR. Bei gemeinsamen SR braucht es immer die Zustimmung des Vaters egal welchen Namen das Kind trägt.

Mitglied inaktiv - 03.02.2011, 15:41



Antwort auf Beitrag von Cata

zahlt auch trotz mehrmaliger Auffoprderung den Unterhalt aufs falsche Konto,.....interessiert ihn nicht :-(

von robynluismami am 03.02.2011, 16:52



Antwort auf Beitrag von robynluismami

Hallo, ich bin neu hier...ich habe 3 Kinder aus 1. Ehe und erwarte grad das 1. gemeinsame Kind mit meinem Ehemann... ich finde es total schade,dass die 4 Kinder nicht die gleichen Nachnamen haben, obwohl sie gemeinsam aufwachsen.... jetzt wurde hier ja mehrfach erwähnt, dass die kinder auch doppenamen annehmen können... geht das tatsächlich? ich denke, da würde mein ex-mann zustimmen und es wäre eine schöne brücke zwischen mutter, vater und geschwisterkind.... lieben gruß, juni

von JuniTwins05 am 08.02.2011, 12:41



Antwort auf Beitrag von JuniTwins05

Hallo! Wenn dein Ex zustimmt,gibts da keine Probleme! Antrag müßt ihr beim Familiengericht stellen,aber wenn Zustimmung vorliegt ist das ganze nur ne Formsache! lg

Mitglied inaktiv - 08.02.2011, 15:15



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Antrag beim Standesamt reicht bei uns!

Mitglied inaktiv - 08.02.2011, 19:25



Antwort auf Beitrag von JuniTwins05

Als kleine Information : Die Kinder werden ab dem 5. Lebensjahr gefragt ob sie den Namen tragen wollen. Wenn man mit dem Kindesvater das geteilte SR hat und er nicht zustimmt kann man das auch anderweilig klären.und zwar über ein GUTACHTEN...Ganz wichtig deshalb, weil alles andere vor gericht nicht zählen würde. Doppelnamen gehen auch...da hat man immer die freie wahl.... Bei alleinigen SR und nachnamen der Mutter gibt es keinerlei Probleme den Namen zu ändern.

von KnuddelMami25 am 13.04.2011, 13:56



Antwort auf Beitrag von robynluismami

Hallöchen, also wir haben diese jetzt aktuell durchgenommen. Da iwr mittlerweile verheiratet sind. Wenn der Kindesvater das gemeinsame SOrgerecht hat, brauchst du sein einverständniss dafür. Oder aber wenn das kind den nachnamen des vaters trägt muss dieser auch zustimmen. ANsonsten hast du freie wahl und brauchst bis auf die zustimmung deines Mannes und wenn das kind älter als 5 ist (wird es auch gefragt) NICHTS ... viel glück

von KnuddelMami25 am 13.04.2011, 13:51



Antwort auf Beitrag von robynluismami

hallo, ich habe gestern die namensänderrung bei meinen kindern gemacht.ich hatte im april geheiratet und wollte jetzt das sie unseren namen haben,habe mich bei dem standesamt informiert was ich alles brauche,man braucht die geburtsurkunden der kinder eine auskauft darüber das niemand anderer das sorgerecht für die kinder beantragt hat nennt sich eine nicht auskunft des sorgerechts (bekommst du beim jugendamt) und denn perso und dein mann muß mit. lg

Mitglied inaktiv - 07.06.2011, 14:11