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darf expartner ungefragt kinderbilder online stellen?

Thema: darf expartner ungefragt kinderbilder online stellen?

hallo zusammen! mal ne frage, wenn der ex partner bei facebook bilder von ex-partners familienangehörigen ohne deren einverständnis und auch bilder der gemeinsamen kinder ohne das einverständnis des expartners online stellt, wie kann man dagegen vorgehen, und macht der/die jenige sich damit strafbar? danke im voraus!

von ihrkoenntmichmal am 06.06.2014, 19:35



Antwort auf Beitrag von ihrkoenntmichmal

Ich würde meinen Ex köpfen und er mich sicher auch... fordere ihn auf das zu unterlassen, die Bilder zu löschen und tut er es nicht dann wende dich an einen Anwalt. Ich fordere auch andere auf Bilder zu löschen auf denen meine Kinder zu sehen sind. FB ist mein Profil. Haben die Kinder mal eines entscheiden sie, ob sie sich zeigen wollen. Mich schockt aber nichts mehr... ich bin Single und kenne Männer so, dass sie zu nahezu jedem öffentlich zeigen wollen, wie viel ihnen ihr Kind bedeutet. Sie kapieren es nicht, selbst wenn man die Gefahr erklärt.

von mf4 am 06.06.2014, 20:53



Antwort auf Beitrag von mf4

Ja, das erfüllt einen und unter Umständen sogar mehrere Straftatbestände und kann selbstverständlich geahndet werden. terkey

von Terkey235 am 06.06.2014, 21:03



Antwort auf Beitrag von Terkey235

Die Veröffentlichung von Bildern bedarf daher grundsätzlich der Zustimmung der veröffentlichten Person, § 22 KUG. Wenn das Kind noch nicht in dem Alter ist, selbst über eine Veröffentlichung ihrer Bilder zu bestimmen, ist dies Aufgabe der gesetzlichen Vertreter. So hat das AG Menden mit Urteil vom 03.02.2010 - Az. 4 C 526/09 entschieden, dass eine alleinerziehende Mutter in entsprechender Anwendung des § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB i. V. m. §§ 823 Abs. 2 BGB, 22, 23 KUG einen Unterlassungsanspruch gegen die Veröffentlichung von Fotos des gemeinsamen Kindes gegen den nichtehelichen Vater hat. Aber auch wenn das Kind altersbedingt schon die erforderliche Einsichtsfähigkeit besitzen sollte, bewirkt dies lediglich eine sogenannte Doppelzuständigkeit, es ist also die Einwilligung sowohl des Minderjährigen als auch der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Im Fall des gemeinsamen Sorgerechts bedarf dies der Zustimmung beider Sorgeberechtigten. Gem. § 1627 BGB haben die Elternteile die elterliche Sorge im gegenseitigen Einvernehmen auszuüben. Ohne die Zustimmung des/der Ex-Mann/Frau dürfen Sie die Bilder des Kindes daher grundsätzlich nicht veröffentlichen, so dass der andere Elternteil tatsächlich Unterlassungsklage gegen die Veröffentlichung erheben könnte.

von mf4 am 06.06.2014, 21:08



Antwort auf Beitrag von mf4

Der Hammer war neulich die neue Freundin meines ex.... Sie hat tatsächlich Fotos meiner Kinder öffentlich in FB gestellt. Als ich das mitbekam, hab ich meinen ex aufgefordert, ihr mitzuteilen, daß sie die Fotos sofort zu löschen hat. Hat sie dann auch getan. Hätte sie es nicht getan, hätte ich mich an FB gewandt... Wäre ja wohl noch schöner.... Seitdem ist mein ex sehr "angepisst" mit mir :-D

von Brittad am 06.06.2014, 23:30



Antwort auf Beitrag von Brittad

Ich sehe das nicht so eng, solange die Kinder vollständig bekleidet sind und es sich nur um eine gewisse Anzahl Bilder handelt, hätte ich damit kein Problem.

von cereza am 10.06.2014, 12:12



Antwort auf Beitrag von cereza

Bekleidet und nur eine gewisse Anzahl? ÖFFENTLICH im Netz? Niemals. Meine Kinder dürfen gern selbst entscheiden, wenn sie selbst Profile auf Plattformen haben, was sie von sich preisgeben und so lange sie minderjährig bin werde ich alles "überwachen". Fremde sehen meine Kinder nicht bei FB und Freunde kennen sie sowieso. Aber es gibt viele die sie immer zeigen wollen, dass auch jeder weiß Mama hat das Kind lieb.

von mf4 am 12.06.2014, 12:02



Antwort auf Beitrag von mf4

Ich habe mich das auch schon gefragt! Mein Mann postet auch schon mal ein Bild von den Kindern. Mir gefällt das nicht so gut. Jetzt haben wir und darauf geeinigt das Bilder wo die Kinder nicht einwandfrei zu erkennen sind zu posten. Z.B. vom hinten oder so. Aber kann ich das verbieten? Kann man einen Vater oder Mutter mit gemeinsamen Sorgerecht (egal ob Ex oder nicht), das echt verbieten?

von dana2228 am 14.06.2014, 11:37



Antwort auf Beitrag von dana2228

Ich hab zu diesem Thema schon mal Frau Bader hier gefragt, finde aber den Beitrag nicht mehr. Mir hatte sie damals geantwortet, dass ich es ihm nicht verbieten kann so lange er die Bilder selbst geschossen hat. Das wäre wohl sein Recht an seinem eigenen Bild. :-(

von Julisa am 14.06.2014, 16:10



Antwort auf Beitrag von Julisa

Bitte? Wenn es z.B. Nacktbilder der Ex sind, die ER geschossen hat und dann stellt er sie aus Rache online ist das das Recht am eigenen Bild??? Nee nee so gehts auch nicht. und zum Thema Kinderbilder http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=124814&

von mf4 am 15.06.2014, 13:46



Antwort auf Beitrag von mf4

Nacktbilder der Ex sind doch schon wieder was ganz anderes. Über die Ex hat Mann für gewöhnlich kein Sorgerecht, wohl aber für seine Kinder und kann somit auch darüber entscheiden ob er selbst geschossene Bilder seiner Kids ins netz stellt oder nicht. Von Aktbildern ist hier nicht die Rede, das wäre wieder eine ganz Neue Situation.

von Julisa am 15.06.2014, 18:22



Antwort auf Beitrag von Julisa

Das ist NICHT sein recht am eigenen Bild! Das Recht am eigenen Bild hat die abgebildete Person, in diesem Fall das Kind. NICHT der Vater! Wenn das Kind zu jung ist, um selbst zu entscheiden, bedarf es der Zustimmung BEIDER Elternteile (sofern sorgeberechtigt). Der Mann darf NICHT einfach Bilder ins Netz stellen, nur weil er sie selbst geschossen hat. terkey

von Terkey235 am 17.06.2014, 00:00



Antwort auf Beitrag von Terkey235

dann frag doch selbst mal bei Frau Bader nach. Woher hast du denn dein fundiertes Wissen?

von Julisa am 17.06.2014, 22:19



Antwort auf Beitrag von Julisa

Mein fundiertes Wissen habe ich daher, dass ich genau das beruflich mache, tagtäglich mit solchen Fällen zu tun habe und Leute auf diesem Gebiet ausbilde. Reicht das, oder muss ich Zeugnisse schicken

von Terkey235 am 18.06.2014, 22:07



Antwort auf Beitrag von Terkey235

@ terkey Hm eigentlich hatte ich dir gerade eine PN verfasst aber nach dem ABschicken bekam ich die MEldung dass du den Mailempfang ausgeschalten hast. Somit entschuldige ich mich hier für meine "blöde" Wortwahl,ich wollte dich keines falls angreifen oder beleidigen sonder eigentlich einfach nur wissen woher du das so genau weißt. Weil ich eben auch nicht erfreut darüber bin dass mein Ex Fotos der Kinder, zu denen er seit 4 Jahren keinen Kontakt wünscht, ins Netz stellt. Und ich bekam eben die Antwort dass ich nichts tun kann solange es Fotos sind die er selbst gemacht hat. Wenn dem anders ist würde ich nämlich gern was dagegen unternehmen, dazu möchte ich mir aber sicher sein dass ich mich nicht aufs Glatteis begebe. Also sorry nochmal, und nein deine Zeugnisse sind nicht nötig ;-)

von Julisa am 18.06.2014, 22:31



Antwort auf Beitrag von Julisa

Keine Sorge, alles gut. Die Frage war ja berechtigt. LG terkey

von Terkey235 am 19.06.2014, 10:44



Antwort auf Beitrag von ihrkoenntmichmal

Naja, juristisch ist das vermutlich nicht astrein, Du könntest sicher zu einem Anwalt gehen. Ehrlich gesagt würde ich mir überlegen, ob Du das Geld wirklich ausgeben willst, denn es könnte sich hinziehen, zumal Dein Ex ja auch gewisse Rechte in Bezug auf seine Kinder hat. Sonnenklar ist die Sache vermutlich nicht, das kann dauern. Du kannst Deinen Ex und sein Tun nicht immer vollständig unter Kontrolle halten, auch wenn Du zu Recht sauer bist. LG (P. S.: Ich finde Deinen Nick doof...)

von Windpferdchen am 15.06.2014, 11:16