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Wegziehen

Thema: Wegziehen

Hallo ich hab da eine wichtige frage: Ich wohne mit meinen mann und meinen 2 kids in Koblenz , mein mann hat an der schweizer grenze einen job angeboten bekommen und könnte dort mehr verdienen.Meine Tochter ist nicht von meinen mann, der KV kommt alle paar monate zu besuch um die kleine zu sehen , könnte der KV dieses verbieten? wir haben das geteilte sorgerecht ich aber habe das alleine aufenthaltsbestimmungsrecht . Ich danke schonmal im vorraus

von Jennymaus2011 am 04.09.2012, 20:21



Antwort auf Beitrag von Jennymaus2011

Ja, er kann das verbieten. Beim gemeinsamen Sorgerecht muss er bei solchen Entscheidungen zustimmen. Geht ihr ohne seine Zustimmung weg, kann er das ABR einklagen und wird es nach der heutigen Rechtslage wahrscheinlich bekommen... Will heißen: Du und Dein Mann, ihr könnt weg ziehen. Das Kind nur mit Zustimmung, sonst könnte es passieren, dass es künftig beim Vater wohnt.

von shinead am 04.09.2012, 22:11



Antwort auf Beitrag von shinead

Hallo, die Mutter hat doch das ABR alleine schreibt sie`? Dann kann sie alleine bestimmen, wo das Kind wohnt, also auch nach "Timbuktu" oder aben an die schweizer Grenze ziehen. Viele Grüße Désirée

von desireekk am 05.09.2012, 01:38



Antwort auf Beitrag von desireekk

... solche Entscheidungen, die das Leben eines Kindes so nachhaltig verändern sind nicht über das ABR gedeckt. Hier muessen beide Sorgeberechtigte einverstanden sein. Die Umschulung bzw. die Anmeldung im neuen Kindergarten waeren das ja auch. Mit Umzügen, die das Umfeld des Kindes komplett ändern ist das nicht so einfach. Würde die TE jetzt innerhalb der Stadt umziehen wäre es ihre alleinige Entscheidung.

von shinead am 05.09.2012, 07:40



Antwort auf Beitrag von Jennymaus2011

So wie sie schreibt kommt er alle paar Monate mal ! Solange alle paaar Monate der Umgang weiterhin möglich ist, wird sich für das Kind ja nichts ändern, was den KV betrifft, Aber auch mit ABR braucht es seine Unterschrift für die Schulanmeldung etc. Von daher, KV anschreiben, Eiverständnis einholen, notfalls über Gericht ersetzen lassen. Und da müsste ihm schon was einfallen was gegen den Umzug spricht, dass er aktiv im Alltag des Kindes eingebunden ist, wird es wohl kaum sein. Auf jeden Fall aber vor dem Umzug klären / klären lassen.

von Sternenschnuppe am 05.09.2012, 11:02



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

>>Solange alle paaar Monate der Umgang weiterhin möglich ist, wird sich für das Kind ja nichts ändern, was den KV betrifft, Kommt aber u.U. auch auf die Gründe an, warum das so ist. Wenn der Umzug (von wem auch immer) genehmigt wird, könnte es sein, dass die TE zur Zahlung der Umgangskosten zumindest anteilig herangezogen wird. Egal wie: geklärt werden muss es so oder so VOR dem Umzug!

von shinead am 06.09.2012, 08:59