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Die Krankenkassen zahlen sogenannte befundbezogene Festzuschüsse. Das bedeutet, egal für welche Behandlung der Patient sich entscheidet - die einfachste oder die aufwändigste -, der Zuschuss bleibt immer gleich.
Im Normalfall sind das etwa 50% der Kosten der Standardtherapie, also der einfachen und "zweckmäßigen" Lösung. Gerade bei den kostspieligen Zahnbehandlungen hat der Gesetzgeber die zu erstattenden Kosten in den letzten Jahren stark eingeschränkt, so dass man einen nicht kleinen Eigenanteil z. B. für eine Brücke oder Krone selbst zahlen muss. Private Zahnzusatzversicherungen sind deshalb empfehlenswert, sobald aufwändigere Zahnsanierungen ins Haus stehen. Für die Zahnbehandlung ist eine vollständige Erstattung sinnvoll, für den Zahnersatz wenigstens eine Erstattung zu 80%.
Darüber hinaus kann die Absicherung für eine professionelle Zahnreinigung sinnvoll sein, da die Leistungen grundsätzlich nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen werden.
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