Was geschieht mit überzähligen Eizellen / Embryonen?
Das Gesetz schreibt vor: Bei der Unfruchtbarkeitsbehandlung mit den Methoden der assistierten Reproduktion dürfen in einem Durchgang maximal drei Eizellen befruchtet und der Frau höchstens drei Embryonen gleichzeitig eingesetzt werden.
Es geht vor allem darum, zu verhindern, dass eine Frau Drillinge oder noch höhergradige Mehrlinge bekommt. In solchen Fällen besteht ein stark erhöhtes Risiko für die Gesundheit von Mutter und Kindern sowie für die Schwangerschaft, oft kommt es zu Frühgeburten. Da Drillingsschwangerschaft nach der Behandlung von Frauen unter 35 etwas häufiger sind, kann es sein, dass die behandelnden Ärzte vorschlagen, nur zwei Embryonen zu transferieren.
Bereits entnommene, befruchtete Eizellen dürfen unter folgenden Bedingungen eingefroren werden (Kryokonservierung):
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Das Erbgut von Ei- und Samenzelle liegt in der Eizelle noch in getrennten Bereichen vor und hat sich noch nicht zu einem neuen, gemeinsamen Chromosonensatz angeordnet (Vorkern-Stadium). |
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Die Eizellen im Vorkernstadium werden nur für einen späteren Transfer und mit der Einwilligung beider Eltern eingefroren. |
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Es ist im Vornherein geregelt worden, dass die Eizellen im Vorkernstadium weder eingefroren noch weiter kultiviert werden dürfen, wenn das nur ein Elternteil verlangt oder wenn ein Elternteil verstorben ist. |
Für Embryonen gilt:
Ihre Kryokonservierung ist nur zulässig, wenn die in einem Behandlungszyklus vorgesehene Übertragung nicht möglich ist und ein zulässiger Ausnahmefall nach dem Embryonenschutzgesetz vorliegt.
Samenzellen und Hodengewebe dürfen uneingeschränkt eingefroren werden.
In-Vitro-Fertilisation (IVF) ...
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Was geschieht mit überzähligen Eizellen und Embryonen?
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