Re: Tagesmutter oder tagespflegeperson
Hallo Saza,
Sie können sich jederzeit von Ihrem zuständigen Jugendamt unterstützen lassen. Rufen Sie dort an und machen Sie einen Beratungstermin mit einer für Sie zuständigen Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter aus. Er / Sie kann Sie individuell beraten und Sie dürfen, bzw. sollten entweder einen Antrag auf „Tagespflege“ – oder, wenn Sie sich überfordert fühlen auch auf einen Antrag auf „ Hilfe zur Erziehung“ stellen.
Eine Tagesmutter ist eine selbstständige Tagespflegeperson, die zu Hause eine Kleingruppe von 3 bis max. 5 Kinder betreut. Wenn die Tagesmutter langjährige Praxis hat oder von Beruf Erzieherin war, sind unter gewissen Umständen auch bis zu 8 Kinder in deren Betreuung.
Ja, man bringt sein Kind zur Tagesmutter und holt es auch dort wieder ab, wenn nichts anderes vereinbart wurde – z.B. dass die Tagesmutter das Kind abholen kommt = das wäre eine Verhandlungssache.
Es gibt aber auch Kinderfrauen.
Diese Kinderfrau geht in den Haushalt der Eltern und betreut dort das Kind. Mit ihr kann man auch verhandeln, welche Aufgaben sie im Haushalt mitübernehmen möchte. Eine Kinderfrau ist weisungsgebunden. Das bedeutet, dass Sie vorgeben könnten, was und wie z.B. die zeitlichen Rhythmen in Ihrem Haushalt einzuhalten wären.
Leider gibt es mehr Tagesmütter, die in ihrem eigenen Haushalt betreuen, und nur wenige Kinderfrauen.
Besprechen Sie mit Ihrem zuständigen Sozialarbeiter, welche Möglichkeiten Sie gemeinsam realisieren könnten.
Bei Antrag auf „Hilfe zur Erziehung“ bekommen Sie die benötigte Unterstützung bei allen Erziehungsfragen rund um Ihre Tochter. Scheuen Sie sich nicht frühzeitig Unterstützung einzufordern. Jugendämter sind zum Wohl unserer Kinder da! Lassen Sie sich helfen, bevor Sie an Ihre Belastungsgrenzen stoßen.
Nur Mut!
Ein Gespräch mit dem Jugendamt kann viele offene Fragen klären.
Freundliche Grüße
Gaby O-Mascher |