Rechtlich absichern??

 Gaby Ochel-Mascher Frage an Gaby Ochel-Mascher Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.

Frage: Rechtlich absichern??

Ich arbeite als TAMU und betreue im Moment zwei 1jährige Jungs. Einer der Jungs (19 mon) hat einen großen Bruder, der unter Epilepsie leidet. Der Kleine hatte schon Baby-Asthma, Kruppanfälle, Fieberkrämpfe und Ohnmachtsanfälle. Es besteht der starke Verdacht, dass er ebenfalls Epilepsie hat.Ich habe von der Mutter Diazepan bekommen, das ich ihm im Notfall geben soll. Ich möchte Sie gerne frage, wie ich mich am besten medinizisch bzw. rechtlich absichern kann im Bezug auf die Anfälle und die Medikamenten-Gabe. Soll ich mir Verhaltensregeln geben lassen, was ich im Notfall zu tun habe? Von der Mutter? Vom Hausarzt? Von der Kinderklinik? Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

Mitglied inaktiv - 01.10.2008, 17:22


Antwort auf: Rechtlich absichern??

Hallo Joni76, im Betreuungsvertrag, den Sie sicherlich mit der Mutter abgeschlossen haben, ist u.a. eine Vollmacht für Arztbesuche ausgefüllt worden. Wenn bei Ihrem Tageskind mit einem starken Verdacht auf Epilepsie zu rechnen ist, dann lassen Sie sich von der Mutter zusätzlich schriftlich eine Verhaltensanweisungen für den Notfall geben, auch hinsichtlich der Medikamentengabe. So sind Sie auf der sicheren Seite. Sollte es zu einem Notfall kommen, dann können Sie Schritt für Schritt diese schriftliche Anweisung genau befolgen, bis die Mutter vor Ort ist. Haben Sie Bedenken mit der Ausführung dieser Anweisung, dann bitten Sie die Mutter den nächsten Kinderarztbesuch gemeinsam mit Ihnen zu tätigen. Hier können dann auch Fragen, die die Mutter Ihnen nicht beantworten konnte vom Kinderarzt geklärt werden. Das gibt Ihnen und auch der Mutter ein gutes Gefühl, in Notsituationen das Beste für das Kind tun zu können. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher

von Gaby Ochel-Mascher am 07.10.2008