Hilfe für kranke und behinderte Kinder

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KINDERREHA

Thema: KINDERREHA

Hallo, am 28 april fahre ich mit meinem Pflegekind in Kinderreha und ich als Begleitperson. Zuzahlungen muss ich nicht leisten, aber der Arbeitgebger meinbte nun ich kriege kein Gehalt? HILFE Wo kann ich dazu nachlesen? Lg Jessi bitte schnell antworten

Mitglied inaktiv - 26.03.2012, 11:33



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Zitat: "Für die Begleitperson eines Kindes kann die Krankenkasse auch den Lohnausfall für die notwendige, zeitlich nicht begrenzte Dauer übernehmen - analog zum Kinderpflege-Krankengeld. Für diese Leistung besteht keine gesetzliche Grundlage, daher kann sie nicht über das Sozialgericht eingeklagt werden. Die Antragstellung ist aber trotzdem unbedingt zu empfehlen." ich glaube auch, dass der ag kein lohn zahlen muss. das klärst du am besten mit der krankenkasse. das muss du vorher sicher beantragen. lg

von Osterhase246 am 26.03.2012, 13:11



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Bei der Krankenversicherung kannst du Entgeltersatzleistungen beantragen. Solltest du aber vorab klären. Bei mir war das allerdings weniger als mein sonstiger Monatsverdienst. LG S

von suchepotentenmannfürsleben am 26.03.2012, 13:50



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ja, ich schätze mal so 70% ?!

von Osterhase246 am 26.03.2012, 14:42



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ob ein Pflegekind einem leiblichen diesbezüglich gleichgestellt ist. Wenn ich daran denke was meine Freundin mit ihrem beiden Pflegekindern immer Stress mit dem Vormund hat..... Meine erste Anlaufstelle wäre die KK bzw. die Rentenversicherung, je nachdem wer die Kur bewilligt hat.

von Pebbie am 26.03.2012, 16:03



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Hallo , bei mir war das überhaupt kein Problem , der Arbeitgeber hat mir das Geld gezahlt und sich dann das Geld von der RV geholt und ich hatte keine Geldeinbuße !

von jacifelix am 26.03.2012, 17:32



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super danke für die vielen antworten morgen telefoniere ich mit der rentenversicherung und dann sehn wir weiter ich werde berichten. KK hat mich heute direkt angerufen und gesagt dass ich mich an die rentenvers wenden muss, da die die reha zahlen. lg

Mitglied inaktiv - 26.03.2012, 18:45



Antwort auf Beitrag von Pebbie

Die KV des Kindes muss dann die Kosten für die Lohnfortzahlung übernehmen. LG S

von suchepotentenmannfürsleben am 26.03.2012, 19:21



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Hallo, wenn die RV die Begleitung bewilligt hat, bekommt der AG den Hinweis, dass er Lohn weiter zahlen soll und nach Abschluss der Maßnahme zahlt die RV dem Betrieb die Kosten zurück. Also es bleibt alles als wenn man arbeiten würde. War bei uns auch so und das über fast 6 Wochen!. Viel Erfolg bei der Kur und liebe Grüße Jo

von Jo64 am 26.03.2012, 20:48



Antwort auf Beitrag von suchepotentenmannfürsleben

Das übernimmt die Rentenversicherung. Du brauchst Dir also keine Sorgen machen. Rufe doch morgen gleich mal dort an.

von estelle03 am 26.03.2012, 21:49



Antwort auf Beitrag von Jo64

Ja, klar, wenn es eine Kur über die RV ist, dann ist die natürlich zuständig. War etwas auf dem falschen Dampfer, da die Reha Sohnemanns über die KV lief.... LG S

von suchepotentenmannfürsleben am 26.03.2012, 21:58