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jemand da, der mit erwachsen geistig behinderten Personen zusammen arbeitet

Thema: jemand da, der mit erwachsen geistig behinderten Personen zusammen arbeitet

Hallihallo! Jemand da, der mit erwachsen geistig behinderten Personen zusammen arbeitet? Bei Kindern und Jugendlichen weiss ich was ich tun muss bzw wo ich mich melden muss, wenn eine Gefährdungssituation vorliegt. Wo melde ich mich, wenn der Vormund (Mutter) die geistig behinderte 25 Jährige Tochter in verwahrloster Wohnung zurücklässt? Lg

von katsix2903 am 30.08.2014, 21:50



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Bei der Polizei

von kaathii am 30.08.2014, 21:53



Antwort auf Beitrag von kaathii

so einfach ist das leider nicht

von katsix2903 am 30.08.2014, 21:55



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Sozialdienst der Gemeinde / Stadt

von Zwurzenmami am 30.08.2014, 21:57



Antwort auf Beitrag von katsix2903

Wieso nicht?

von kaathii am 30.08.2014, 21:57



Antwort auf Beitrag von katsix2903

Arbeitet sie irgendwo? In einer Werkstatt o.ä.? Da würde ich mich an die Betreuung wenden, sie sollten wissen was zu tun ist! Aber wieso nicht bei der Polizei? Warum ist das nicht so einfach?

von nest118 am 30.08.2014, 21:58



Antwort auf Beitrag von nest118

Bei Kindern unter 18 wird ein Schutzauftrag gestellt bzw die Inobhutnahme veranlasst, aber in diesem bereich gibt es einige Lücken bzw Grauzonen, deswegen fragte ich ob jemand in diesem Bereich arbeitet

von katsix2903 am 30.08.2014, 22:03



Antwort auf Beitrag von nest118

Am Samstagabend um 10 wird für sehr viele Probleme nur die Polizei in Frage kommen (die gegebenenfalls weiß, wie Fachleute zu erreichen sind). Zu normalen Bürozeiten ist die Frage, ob andere so schnell handeln können, wie es in der konkreten Situation notwendig ist.

von Franke am 30.08.2014, 22:04



Antwort auf Beitrag von katsix2903

Für ein schnelles Eingreifen würde ich auch die Polizei rufen und für eine längerfristige Lösung kannst du dich an das zuständige Betreuungsgericht wenden (in eurem Amtsgericht)

von FashionStyle am 30.08.2014, 22:06



Antwort auf Beitrag von katsix2903

Amtsgericht? Vormundschaftsstelle, zuständiger Rechtspfleger? Formlos um Überprüfung bitten? Keine Ahnung, aber ich würde mich da durchfragen. LG

von Mutti69 am 30.08.2014, 22:09



Antwort auf Beitrag von katsix2903

Und wenn akut Gefahr im Verzug ist würde ich mich auch an die Polizei wenden.

von Soie am 30.08.2014, 22:11



Antwort auf Beitrag von katsix2903

Und wenn akut Gefahr im Verzug ist würde ich mich auch an die Polizei wenden.

von Soie am 30.08.2014, 22:11



Antwort auf Beitrag von Soie

Polizei und Gesundheitsamt ( statt Jugendamt)

von Fenchelbeudel am 30.08.2014, 22:36



Antwort auf Beitrag von katsix2903

Ich arbeite zwar nicht mit behinderten Menschen, aber bei Gericht. Bei uns gibt es Richter für Eilsachen, die auch am WE Dienst haben. Ich kenne es eher so, dass sie einen Betreuer benennen, es müsste umgekehrt aber auch gehen.

von anely am 30.08.2014, 22:44



Antwort auf Beitrag von anely

Wende ich mich dann direkt an das Gericht, oder über dem Amtsarzt?

von katsix2903 am 30.08.2014, 22:54



Antwort auf Beitrag von katsix2903

Google dein zuständiges Gesundheitsamt. Manche haben eine Betreuungsbehörde integriert, andere nicht. Schau auf der Internetseite ob dort etwas vermerkt ist oder ruf dort oder im zuständigen Amtsgericht an...lässt sich so nicht definitiv beantworten. LG und viel Glück!

von Mutti69 am 30.08.2014, 23:30



Antwort auf Beitrag von Mutti69

Ich würde die Polizei verständigen. Die wissen an wen die sich in so einem Fall wenden müssen.

von kati1976 am 30.08.2014, 23:51



Antwort auf Beitrag von katsix2903

Ruf beim Amtsgericht an, die Rechtspfleger kennen sich sehr gut aus und werden dir bestimmt helfen. Viel Erfolg!

von anely am 31.08.2014, 08:11



Antwort auf Beitrag von katsix2903

Das ist nicht überall gleich geregelt, aber in der akuten Situation könnte die Rufbereitschaft des Sozialpsychiatrischen Dienstes auch am Wochenende helfen.

von lastunicorn am 31.08.2014, 05:26



Antwort auf Beitrag von katsix2903

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von Schru am 31.08.2014, 08:13