Hallo,Ihr Lieben,
Vllt. kann mir einer von Euch bei diesem Thema weiterhelfen ?!
Die Sache ist die, der KV meines Sohnes 3,5 Jahre hat nur das Umgangsrecht. Alles Andere liegt per Gerichtsurteil bei mir. Da der KV aber gebürtiger Slowene ist ,hat er unseren Sohn mal eben einfach so (laut seiner Aussage) zum Doppelstaatler bei der Stadt machen lassen. Meine größte Sorge ist,dass er irgendwann mal den Kleinen mit über die Grenze nimmt und dann über alle Berge mit ihm ist . Ich dachte bis dato immer ,für Solche Behördengänge sei die Zustimmung des Erziehungsberechtigten notwendig :/ .
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, denn die Stadt selbst kennt sich nicht wirklich damit aus.
LG.Nadine
von
Naddi81
am 28.08.2015, 00:57
Zitat:
"Sohn mal eben einfach so (laut seiner Aussage) zum Doppelstaatler bei der Stadt machen lassen."
Hast du die Aussage geprüft?
Ich glaube nicht, dass er das einfach so hat machen können.
von
Carmar
am 28.08.2015, 10:42
viel lieben Dank für Deine Schnelle Antwort .LG.Nadine
von
Naddi81
am 28.08.2015, 20:47
viel lieben Dank für Deine Schnelle Antwort .LG.Nadine
von
Naddi81
am 28.08.2015, 20:48
Das geht nicht so einfach - vor allem nicht bei der Stadt.
Stell die Frage mal drüben beim mehrsprachenforum - die kennen sich aus ;-)
von
streepie
am 28.08.2015, 12:48
Das ist slowenisches Staatsangehörigkeitsrecht. Die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt man durch Geburt, z. B. wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit hat - unabhängig vom Umgangs- oder Sorgerecht.
Wenn das slowenische Staatsangehörigkeitsrecht das genau so vorsieht, ist dein Kind automatisch auch slowenischer Staattsangehöriger. Der Vater hat ihn dann durch Zeugung oder Vaterschaftsanerkennung dazu gemacht.
Da muss er beim "Amt" nicht mehr groß was erklären.
Für deutsche Behörden gilt dein Kind im deutschen Raum (nur) als Deutscher.
Mach dir aber keine Illusionen - Slowenien gehört zur EU, an den Binnengrenzen wird eh nicht mehr kontrolliert.
Wenn der Vater das Kind mit nach Slowenien nehmen will, wird ihm das gelingen.
von
Julie
am 28.08.2015, 13:21
Ich stimme Jule zu.
Ausserdem koennen die deutschen Behoerden bei anderen Staatsangehoerigkeiten nichts machen (die koennen z. B. nicht einfach die slowenische Staatsangehoerigkeit verleihen).
Frag mal bei einer slowenischen Auslandsvertretung nach. Die wollen wahrscheinlich auch wissen, ob er Vater die Vaterschaft anerkannt hat und vielleicht auch wie.
von
germanit1
am 28.08.2015, 16:50
viel lieben Dank für Deine Schnelle Antwort .LG.Nadine
von
Naddi81
am 28.08.2015, 20:47