Lieber Prof. Dr. Hackelöer,
die Ausnahmebestimmung von der Totenbeschau für Fehlgeburten unter einer Scheitelsteißlänge von 120 mm (§ 1 Abs. 5 Z 2 Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz - WLBG) ist seit 17.09.2004 in Geltung.
In Ihrer Webseite http://www.rund-ums-baby.de/40_wochen/ssl.htm habe ich gerade nachgesehen, welcher Schwangerschaftswoche das entspricht, doch ich fand keine Antwort darauf, da eure Angaben mit 12 + 4 = 60 mm SSL enden.
In ca. der wie vielen Schwangerschaftswoche befindet sich eine Frau, wenn ihr Kind 120 mm SSL hat?
Mit freundlichen Grüßen
Gunnhild Fenia Tegenthoff
Redaktion & SHG Sternenkind.info
von
sternenkind.info
am 29.09.2015, 13:37
Antwort auf:
In ca. der wie vielen Schwangerschaftswoche befindet sich eine Frau, wenn ihr Ki
Hallo Frau Tegenthoff,
für diese SSL gibt es nur wenige wirklich valide Untersuchungen,sodaß die Werte nicht sehr sicher sind.Nach den mir vorliegenden Werten aus dem Buch von Hansmann/Hackelöer/Staudach Springer Verlag Heidelberg 1986 dürften 120 mm SSL etwa 17+3 SSWochen entsprechen.Das gilt natürlich aber nicht für Kinder,die schon einige Tage abgestorben sind,da dann die Werte schon verändert sein können.
Herzliche Grüße
Prof. Hackelöer
von
Prof. Dr. med. B.-Joachim Hackelöer
am 29.09.2015
Antwort auf:
In ca. der wie vielen Schwangerschaftswoche befindet sich eine Frau, wenn ihr Ki
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Hackelöer
Danke für Ihre Antwort. Ist es für Sie in Ordnung, das ich Ihre Antwort ( und die Hinweise zu CRL/ SSL von Ihrer Webseite) unter Hinweis auf Ihre Webseite auf der von mir betreuten Webseite sternenkind.info als auch in einem später folgenden Buch veröffentliche?
Mein aktuell veröffentlichtes Buch heisst 'Ein Chaos im Bestattungsrecht und der Totenfürsorge - wird sichtbar bei verstorbenen Kindern mit oder ohne Sterbeurkunde'
MFG Gunnhild Fenia Tegenthoff
von
sternenkind.info
am 30.09.2015, 04:54
Antwort auf:
In ca. der wie vielen Schwangerschaftswoche befindet sich eine Frau, wenn ihr Ki
Hallo Frau Tegenthoff,
Sie haben Recht,daß es dort ein Chaos gibt,da es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.Sie können meine Antwort gerne mit einbeziehen.
Herzliche Grüße
Prof. Hackelöer
von
Prof. Dr. med. B.-Joachim Hackelöer
am 30.09.2015