Betreuung in anderer Gemeinde

 Gaby Ochel-Mascher Frage an Gaby Ochel-Mascher Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.

Frage: Betreuung in anderer Gemeinde

Hallo, unser Sohn wird bald für 1 Jahr zu einer Tagesmutter gehen, wenn er dann 3 ist, wird er in eine KiTa gehen. Die Tagesmutter ist in einer anderen Gemeinde. Unsere Gemeinde musst die Zustimmung zwecks Weiterleitung der Zuschüsse geben. Der KiTa ist in noch einer anderen Gemeinde (wohnen auf dem Dorf), dann brauche ich wieder eine Zustimmung von unserer Gemeinde wegen der Kosten. Nun gibt es ja andere Zuschüsse für unter 3jährige (höhere) und über 3jährige (niedrigere). Würde meinen Sohn noch 3 Monate länger nach seinem 3. Geburtstag bei der Tagesmutter lassen wegen Urlaubszeit, Eingewöhnung usw. Gibt es ein Gesetz oder ähnliches, wo ich ein Wahlrecht habe oder muss ich meiner Gemeinde nachgeben? Die wird natürlich Geld sparen wollen und ihn sofort zum 3. GEburtstag mit den Gebühren herabstufen. Ich hoffe Sie verstehen worauf ich hinauf will. Es ist etwas kompliziert. Vielleicht können Sie mir sonst auch sagen, wer mir unabhängig weiter helfen kann. Viele Grüße und besten Dank

von Apfelblüte am 16.02.2011, 22:21


Antwort auf: Betreuung in anderer Gemeinde

Hallo Apfelblüte, der § (Paragraf ) 24 SGB VIII (SBG = Sozialgesetzbuch ) regelt, dass ab dem 3. Lebensjahr Tagespflege lediglich ergänzend anzubieten ist, Betreuung in einer Kita also Vorrang hat. Der Gemeinde des Wohnortes obliegt die Festsetzung der Höhe der Finanzierung und ob die Betreuung in einer anderen Gemeinde überhaupt bezuschusst wird, ebenso die Höhe der Elternbeiträge. Grundsätzlich haben Sie als Eltern zwar ein Wahlrecht, müssen jedoch die Betreuung Ihrer Wahl aber gegebenenfalls selber finanzieren, wenn sie nicht den Richtlinien Ihrer Heimatgemeinde entspricht. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher

von Gaby Ochel-Mascher am 22.02.2011


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