Hallo!
Ich würde sehr gerne in März ein Rockkonzert der Sängerin Beyoncé besuchen. Ich habe jedoch seit Jahren einen Tinnitus. Ist es denn medizinisch erlaubt - natürlich mit Ohrstöpsel - ein Konzert mit einem Tinnitus zu besuchen? Oder ist es zu gefährlich für meine Ohren?
von
Mari85
am 14.01.2014, 18:54
Antwort auf:
Konzertbesuch trotz Tinnitus?
Wenn Ihr Gehörschutz so gut funktioniert, daß Geräusche nur bis Zimmerlautstärke in das Ohr dringen, ist das Innenohr geschützt. Wenn der Tinnitus im Innenohr lokalisiert ist, kann nichts passieren. Man spricht davon, daß nach sechs Monaten jeder Tinnitus im Gehirn lokalisiert ist. Dann hilft kein Gehörschutz. Was bei Lärm passiert, wird niemand voraussagen können. Sie werden keinen Arzt finden, der ihnen garantieren kann, daß das Konzert für Sie schädlich oder unschädlich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Erle-Bischoff
von
Dr. Christoph Erle-Bischoff
am 14.01.2014
Antwort auf:
Konzertbesuch trotz Tinnitus?
Danke für Ihre Antwort.
Aber zu welcher Meinung würden Sie tendieren? Eher gefährlich oder ungefährlich fürs Ohr?
Ich weiß nicht welche Stöpsel die Musik in Zimmerlautstärke durchdringen lassen. Können Sie welche empfehlen? Reichen welche aus der Apotheke aus? Beim Akustiker kosten solche Stöpsel locker um die 100 Euro.
Ich habe meinen tinnitus schon seit knapp 10 Jahren.
Danke!
von
Mari85
am 14.01.2014, 19:16
Antwort auf:
Konzertbesuch trotz Tinnitus?
Hallo Mari, da ich die Krankengeschichte und den Befund nicht persönlich erheben kann, ist es für mich auch nicht möglich, mir in Bezug auf Ihre Frage eine qualifizierte Meinung zu bilden. Wenn Sie so explizit fragen, dann sollten Sie auch das Geld aufwenden, um beim Akustiker qualitativ hochwertigen Gehörschutz zu erwerben. Ein Freund von mir ist Schlagzeuger und benutzt diese Teile auch.
Ein Konzert beinhaltet ja immer verschiedene Streßfaktoren, deshalb ist es nicht möglich, vorherzusagen, ob der Tinnitus trotz ausreichendem Gehörschutz nach dem Konzert verstärkt ist, oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Erle-Bischoff
von
Dr. Christoph Erle-Bischoff
am 15.01.2014