Frage: Drastische Strafmaßnahme

Sehr geehrte Frau Ubbens, die Klassenlehrerin unseres Sohnes hat ihm seine Hausschuhe weggenommen und in einem Schrank gesperrt - als Straße dafür, dass er diese mehrfach an einen falschen Platz im Schuhregal gestellt hat (unabsichtlich, er neigt zu Schludrigkeit). Nun lief er mehrere Tage lang acht Stunden auf Strümpfen auf dreckigen, kalten (Erdgeschoss, bei jeder Türöffnung wehen Minustermperaturen hinein) Boden herum und bekam nasse Füsse, weil es im Toilettenbereich nicht trocken war. Auch wenn es eine Lehrerin nerven kann, wenn ein Kind vergeßlich und schludrig ist: ist das eine akzeptable Maßnahme? Sie erscheint uns drastisch. Unser Sohn hat seiner Lehrerin nun vorgeschlagen, einen (unliebsamen) Dienst an der Schule als Strafe zu übernehmen, aber er möchte seine Hauschuhe wieder bekommen. Für Ihren Rat sind wir dankbar. Mit freundlichen Grüßen, L. Graf

von Landgräfchen am 08.02.2017, 11:33



Antwort auf: Drastische Strafmaßnahme

Liebe L.Graf, ich kann mich meinen Vorrednerinnen nur anschließen und rate Ihnen, dringend das Gespräch mit der Lehrerin zu suchen. Viele Grüße Sylvia

von Sylvia Ubbens am 09.02.2017



Antwort auf: Drastische Strafmaßnahme

Vielleicht darf ich Ihnen als Lehrerin versichern, dass das gar nicht geht. Hätte ich als kurzfristige Maßnahme schon merkwürdig gefunden aber über mehrere Tage? Es ist völlig unverhältnismäßig, gesundheitsgefährdend und vor allem auch demütigend. Ich denke, dass Sie jetzt dringend das Gespräch suchen sollten - man kann dann seine Bedenken freundlich aber bestimmt vortragen und für die Zukunft um alternative Ideen zu möglichen Konsequenzen bitten. Findet dies kein Gehör, würde ich auch die Schulleitung um ein Gespräch bitten. Alles Gute

von schneeziege08 am 08.02.2017, 12:41



Antwort auf: Drastische Strafmaßnahme

Ich würde zunächst mit der Lehrerin reden, ob das alles so stimmt wie berichtet vom Sohn und falls ja, ggf Beschwerde bei der Schulleitung einlegen. Es geht mal gar nicht, dass sie das Kind tagelang ohne Schuhe rumlaufen lässt! Erstens lernt er dadurch gar nichts in Bezug aufs Aufräumen und zweitens kann er ernsthaft krank werden! LG Lilly

Mitglied inaktiv - 08.02.2017, 14:17



Antwort auf: Drastische Strafmaßnahme

und sag deinem Sohn, das er nicht noch eine Strafe machen muss! Das mit den Hausschuhen ist schliesslich genug! junima

von junima2011 am 08.02.2017, 15:49



Antwort auf: Drastische Strafmaßnahme

Ich würde sofort das Gespräch mit der Lehrerin suchen und hören wie sie die Situation schildert. Danach würde ich zur Schulleitung. Ich bin selbst Leiterin einer Grundschule und sowas geht überhaupt nicht. Und eine ersatzstrafe??!! Mal ganz davon abgesehen dass Strafen immer eine ganz kritische Sache sind....Für Schuhe falsch aufräumen muss bzw darf bestimmt keiner bestraft werden Lässt euch das nicht gefallen Liebe grüße

von Sternschnuppe 84 am 08.02.2017, 23:27



Antwort auf: Drastische Strafmaßnahme

Kommt noch dazu, dass sie deinem Sohn sein Eigentum vorenthält. Ich glaube nicht, dass das rechtlich so geht.

von Oktaevlein am 10.02.2017, 09:42



Antwort auf: Drastische Strafmaßnahme

Ich würde mir erstmal beide Seiten anhören ob es wirklich so war. Kinder übertreiben ja mal gerne. Sollte es so gewesen sein würde ich der Lehrerin ganz klar sagen das es so nicht geht. Aber du musst auch deinem Sohn klar machen das er seine Sachen ordentlich weg räumen muss. Von Schulkindern kann man das verlangen. Hier können das sogar schon Kitakinder.

von kati1976 am 10.02.2017, 20:04