Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen

 

In diesem Jahr sollten alle Eltern die Belege über die Kosten der Kinderbetreuung für Kinder bis zum 14. Lebensjahr aufbewahren. Bei der Steuererklärung für das Jahr 2012 können nämlich alle Eltern - egal ob berufstätig oder nicht - diese Kosten von der Steuer absetzen. Demnach spielen die Gründe, warum Tagemutter, Betreuer in der Kindertagesstätte oder der Babysitter engagiert wurden, keine Rolle, es muss nicht zwingend eine beruflich bedingte Betreuung vorliegen. So sieht es das Gesetz zur Steuervereinfachung vor.

Zwei Drittel der Kosten sind absetzbar

Die Eltern dürfen zwei Drittel ihrer Kinderbetreuungskosten absetzen. Die Betreuungskosten dürfen maximal 6.000 Euro betragen, das heißt es sind maximal 4.000 Euro absetzbar.

Bislang konnten die Kosten als Werbungskosten, Sonderausgaben oder als haushaltsnahe Dienstleistungen nur abgesetzt werden, wenn beide Elternteile berufstätig sind. War ein Elternteil nicht berufstätig, auch nicht behindert oder krank, so konnten die Kosten nur für Kinder im Alter von drei bis fünf Jahren steuermindernd wirken.

Für das Jahr 2012 entfallen sämtliche Einschränkungen, es müssen keine Voraussetzungen geprüft werden, alle Eltern haben einen Anspruch auf die Absetzbarkeit der Kosten, wenn das Kind unter 14 Jahre alt ist. Bei Kindern mit einer Behinderung gibt es keine Altersbegrenzung, die Betreuungskosten sind jederzeit absetzbar, wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.

Kinderbetreuungskosten sind Sonderausgaben

In der Steuererklärung für 2012 sind die Kosten nur noch als Sonderausgaben anzugeben. Es gibt keinen so genannten Pauschbetrag. Alle Ausgaben müssen nachgewiesen werden.

Als Kinderbetreuungskosten zählen die Aufwendungen für Kinderpfleger/Innen, für Babysitter, für die Betreuung in Kindergarten, Kindertagesstätte oder Kinderkrippe, für ein Au-Pair oder für Verwandte etc. Übernehmen Verwandte, wie Oma oder Opa die Kinderbetreuung und sie werden dafür bezahlt, muss dies durch einen gültigen Vertrag entsprechend belegt, die Rechnungen nachgewiesen werden.

Zuletzt überarbeitet: Dezember 2018

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