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Familienvorsorge

Erziehungsgeld

Das Bundeserziehungsgeldgesetz galt für Kinder, die bis zum 31.12.2006 geboren wurden.
Es wurde maximal bis zum 2. Geburtstag des Kindes gezahlt.

Das Erziehungsgeld wurde durch das Elterngeld abgelöst. Das Elterngeld wird für alle Kinder gezahlt, die ab dem 01.01.2007 geboren wurden.

Wie lange wurde Erziehungsgeld gezahlt?

Wie lange Erziehungsgeld gezahlt wurde, hing zum Teil vom Einkommen (siehe unten) ab. Es gab das Geld maximal bis zum zweiten Geburtstag des Kindes. Es war möglich, die Auszahlung freiwillig auf ein Jahr zu beschränken (Budgetlösung). In diesem einen Jahr bekamen die Eltern dann den erhöhten Betrag von 450,- Euro im Monat, danach gar nichts mehr. Ob das sinnvoll war, musste vorher genau durchgerechnet werden.

Wie viel Geld wurde gezahlt?

Der Bezug von Erziehungsgeld war einkommensabhängig. Die Höhe der Leistung orientierte sich am Einkommen, welches während des Erziehungsgeldbezuges erzielt wurde, z.B. durch den weiterarbeitenden Elternteil oder durch Einkünfte beider Eltern.

In den ersten 6 Lebensmonaten Ihres Kindes bekamen Sie das volle Erziehungsgeld in Höhe von 300 Euro im Monat, wenn sie unterhalb folgender Einkommensgrenzen lagen:
 
30.000 Euro (Paare sowie nichteheliche Lebensgemeinschaften mit einem Kind)
23.000 Euro (allein Erziehende mit einem Kind)
 
Ab dem 7. Lebensmonat Ihres Kindes wurde das Erziehungsgeld nach Einkommen gestaffelt. Wenn Sie gemäß der Bemessungsgrundlage zu viel verdienten, entfiel es sogar ganz. Nur unterhalb folgender Einkommensgrenzen gab es weiterhin Geld:
 
16.500 Euro (Paare sowie nichteheliche Lebensgemeinschaften mit einem Kind)
13.500 Euro (allein Erziehende mit einem Kind)

Falls zur Familie weitere Kinder gehören, durften die Eltern pro Kind zu der oben genannten Summe noch 3.140 Euro dazurechnen.

Konnte man für mehrere Kinder gleichzeitig Erziehungsgeld bekommen?

Ja, denn für jedes einzelne Kind galt, dass der betreuende Elternteil bis zum 2. Geburtstag des Kindes Erziehungsgeld bekommen konnte. Wenn also zwei Geburten innerhalb von zwei Jahren aufeinander folgten (oder Sie z.B. Zwillinge bekamen), konnten Eltern durchaus eine Weile lang für zwei oder mehr Kinder Erziehungsgeld erhalten.

Wo gibt es noch zusätzlich Landeserziehungsgeld?

In 4 Bundesländern können Eltern derzeit das Landeserziehungsgeld beantragen. Hier sind die Modalitäten und Fristen aber jeweils unterschiedlich.

Wo gibt es zusätzlich Landeserziehungsgeld?

In Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen.

Das Landeserziehungsgeld setzt erst nach dem ersten Geburtstag Ihres Kindes ein und wird unterschiedlich lang gezahlt. Allerdings gelten auch für das Landeserziehungsgeld Einkommensgrenzen. Erkundigen Sie sich am besten schon nach dem 6. Lebensmonat Ihres Kindes, wann Sie den Antrag auf Landeserziehungsgeld spätestens stellen müssen.


 

Weiter geht es zur Seite:

Elterngeld (für alle ab dem 01.01.2007 geborenen Kinder)
Mutterschaftsgeld
Kindergeld
Steuern und Freibeträge
Hilfe für allein Erziehende

Übersicht
 

Bitte bedenken Sie:

Die Informationen von Rund-ums-Baby sollen Ihnen lediglich als Orientierungshilfe dienen. Die individuelle Beratung durch Fachleute können sie selbstverständlich nicht ersetzen.


 
 
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