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Das Bundeserziehungsgeldgesetz gilt weiterhin
für Kinder, die bis zum 31.12.2006 geboren wurden.
Die Erziehungsgeldzahlungen beginnen mit dem Geburtstag des Kindes. Das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse
wird auf das Erziehungsgeld angerechnet.
Für wie lange wird Erziehungsgeld gezahlt?
Wie lange Sie Erziehungsgeld
bekommen, hängt zum Teil von Ihrem Einkommen (siehe unten) ab. An sich
gibt’s das Geld maximal bis zum zweiten Geburtstag eines Kindes. Sie können
sich jedoch auch dafür entscheiden, die Auszahlung freiwillig auf ein Jahr
zu beschränken (Budgetlösung). In diesem einen Jahr bekommen Sie dann den
erhöhten Betrag von 450,- Euro im Monat, danach gar nichts mehr. Ob das für
Sie sinnvoll ist, müssen Sie ganz genau durchrechnen.
Wie
viel Geld bekommen wir?
Der Bezug von Erziehungsgeld
ist einkommensabhängig. Die Höhe der Leistung orientiert sich am Einkommen,
welches während des Erziehungsgeldbezuges erzielt wird, z.B. durch den
weiterarbeitenden Elternteil oder durch Einkünfte beider Eltern.
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In
den ersten 6 Lebensmonaten Ihres Kindes
bekommen Sie das volle Erziehungsgeld
in Höhe von 300 Euro im Monat, wenn
sie unterhalb folgender Einkommensgrenzen
liegen:
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30.000
Euro (Paare sowie nichteheliche
Lebensgemeinschaften mit einem
Kind) |
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23.000
Euro (allein Erziehende mit
einem Kind) |
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Ab
dem 7. Lebensmonat Ihres Kindes wird
das Erziehungsgeld nach Einkommen gestaffelt.
Wenn Sie gemäß der Bemessungsgrundlage
zu viel verdienen, entfällt es sogar
ganz. Nur unterhalb folgender Einkommensgrenzen
gibt es weiterhin Geld:
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16.500
Euro (Paare sowie nichteheliche
Lebensgemeinschaften mit einem
Kind) |
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13.500
Euro (allein Erziehende mit
einem Kind) |
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Falls Sie weitere Kinder haben, dürfen Sie pro
Kind zu den oben genannten Summe noch 3.140
Euro dazurechnen.
Kann
ich für mehrere Kinder gleichzeitig Erziehungsgeld
bekommen?
Ja, denn für jedes
einzelne Kind gilt, dass der betreuende Elternteil bis zum 2. Geburtstag des Kindes
Erziehungsgeld bekommen kann. Wenn also zwei Geburten innerhalb von zwei Jahren
aufeinander folgen (oder Sie z.B. Zwillinge bekommen), können Eltern durchaus eine Weile
lang für zwei oder mehr Kinder Erziehungsgeld erhalten.
Wo
gibt es zusätzlich Landeserziehungsgeld?
In
Baden-Württemberg,
Bayern,
Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen
und Thüringen.
Das
Landeserziehungsgeld setzt erst nach dem zweiten Geburtstag Ihres Kindes ein und wird
unterschiedlich lang gezahlt. Allerdings gelten auch für das Landeserziehungsgeld
Einkommensgrenzen. Erkundigen Sie sich am besten schon nach dem 6. Lebensmonat Ihres
Kindes, wann Sie den Antrag auf Landeserziehungsgeld spätestens stellen müssen.
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Bitte bedenken Sie: Die Informationen von Rund-ums-Baby sollen Ihnen lediglich als
Orientierungshilfe dienen. Die individuelle Beratung durch Fachleute können sie
selbstverständlich nicht ersetzen. |