Das Bundeserziehungsgeldgesetz gilt weiterhin für Kinder, die bis zum 31.12.2006 geboren wurden. Die Erziehungsgeldzahlungen beginnen mit dem Geburtstag des Kindes. Das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse wird auf das Erziehungsgeld angerechnet.

    
Für wie lange wird Erziehungsgeld gezahlt?

Wie lange Sie Erziehungsgeld bekommen, hängt zum Teil von Ihrem Einkommen (siehe unten) ab. An sich gibt’s das Geld maximal bis zum zweiten Geburtstag eines Kindes. Sie können sich jedoch auch dafür entscheiden, die Auszahlung freiwillig auf ein Jahr zu beschränken (Budgetlösung). In diesem einen Jahr bekommen Sie dann den erhöhten Betrag von 450,- Euro im Monat, danach gar nichts mehr. Ob das für Sie sinnvoll ist, müssen Sie ganz genau durchrechnen.

 
Wie viel Geld bekommen wir?

Der Bezug von Erziehungsgeld ist einkommensabhängig. Die Höhe der Leistung orientiert sich am Einkommen, welches während des Erziehungsgeldbezuges erzielt wird, z.B. durch den weiterarbeitenden Elternteil oder durch Einkünfte beider Eltern.

In den ersten 6 Lebensmonaten Ihres Kindes bekommen Sie das volle Erziehungsgeld in Höhe von 300 Euro im Monat, wenn sie unterhalb folgender Einkommensgrenzen liegen:
 
30.000 Euro (Paare sowie nichteheliche Lebensgemeinschaften mit einem Kind)
23.000 Euro (allein Erziehende mit einem Kind)

 
Ab dem 7. Lebensmonat Ihres Kindes wird das Erziehungsgeld nach Einkommen gestaffelt. Wenn Sie gemäß der Bemessungsgrundlage zu viel verdienen, entfällt es sogar ganz. Nur unterhalb folgender Einkommensgrenzen gibt es weiterhin Geld:
 
16.500 Euro (Paare sowie nichteheliche Lebensgemeinschaften mit einem Kind)
13.500 Euro (allein Erziehende mit einem Kind)

 
Falls Sie weitere Kinder haben, dürfen Sie pro Kind zu den oben genannten Summe noch 3.140 Euro dazurechnen.

 
Kann ich für mehrere Kinder gleichzeitig Erziehungsgeld bekommen?

Ja, denn für jedes einzelne Kind gilt, dass der betreuende Elternteil bis zum 2. Geburtstag des Kindes Erziehungsgeld bekommen kann. Wenn also zwei Geburten innerhalb von zwei Jahren aufeinander folgen (oder Sie z.B. Zwillinge bekommen), können Eltern durchaus eine Weile lang für zwei oder mehr Kinder Erziehungsgeld erhalten.

  
Wo gibt es zusätzlich Landeserziehungsgeld?

In Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen.

Das Landeserziehungsgeld setzt erst nach dem zweiten Geburtstag Ihres Kindes ein und wird unterschiedlich lang gezahlt. Allerdings gelten auch für das Landeserziehungsgeld Einkommensgrenzen. Erkundigen Sie sich am besten schon nach dem 6. Lebensmonat Ihres Kindes, wann Sie den Antrag auf Landeserziehungsgeld spätestens stellen müssen.

    
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Bitte bedenken Sie:
Die Informationen von Rund-ums-Baby sollen Ihnen lediglich als Orientierungshilfe dienen. Die individuelle Beratung durch Fachleute können sie selbstverständlich nicht ersetzen.

 

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