Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, Ich bin noch bis zum 09.11. in Elternzeit und muss eigentlich am 10.11. wieder anfangen zu arbeiten. Jetzt bin ich aber wieder schwanger (24. SSW - ET 08.02.2004) und ich habe erfahren, dass mir wahrscheinlich gekündigt werden soll. Geht das überhaupt? Welche besonderen Gründe gibt es denn, dass mir zum Wiedereintritt (wenn auch nur für ca. 4 Wochen - 6 Wochen abzüglich 2 Wochen alter Urlaub) gekündigt werden kann, noch dazu wo ich doch wieder schwanger bin? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe Sylvia
STIMMT
Mitglied inaktiv
Solange keine Genehmigung vom Aufsichtsamt (evtl. Gesundheitsamt) vorliegt: Er kann die NICHT kündigen! Er muß Dich bis zui Deinem erneuten MuSchu beschäftigen. Viele Grüße Désirée
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