Hallo,
ich bin Tagesmutter, bisher aber nur Hortergänzend.
Heute kam eine Anfrage einer noch Schwangeren, deren ET der 23.1. ist. Sie steckt noch in der Ausbildung und wollte am 23.2. bereits wieder zur Berufsschule gehen, da dann die Praktika vorbei sind.
Nun ist meine Frage, ob sie überhaupt schon wieder in die Schule gehen darf und ich die Kleine dann bereits betreuen kann, oder ob sie, wie von mir stark vermutet, erst nach dem 8 Wochen Mutterschutz wieder zur Schule darf.
Liebe Grüße,
Vonny
Mitglied inaktiv - 01.10.2008, 14:34
Antwort auf:
Ab wann Anspruch auf Tagesmutter
Hallo Vonny,
wenn die junge Mutter bereits während des Mutterschutzes wieder die Schule besuchen möchte, so wird sie dies sicherlich mit ihrer/m Frauenärztin/Frauenarzt abklären können. Es ist nur zu verständlich, dass Sie den Berufschulstoff von Beginn an mitbekommen möchte.
Bitte warten Sie in Ruhe den Geburtstermin ab. Es ist sicherlich ein tolles Gefühl für die werdende Mutter, wenn sie vorab bereits alle wichtige Vorsorgen treffen kann und eine verlässliche Tagesmutter für den Eventualfall an ihrer Seite weiß.
Freundliche Grüße
Gaby O-Mascher
von
Gaby Ochel-Mascher
am 07.10.2008