Sehr geehrter Herr Dr. Erle-Bischoff,
bei meinem Sohn (21 Monate) wurde im Dezember eine MOE festgestellt, dann im Januar vom HNO-Arzt ein beidseitiger Paukenerguss, welcher regelm. kontrolliert wurde. Nun ist dieser bisher nich von selbst zurück gegangen und wir haben nun am 15.05. einen OP-Termin zum einsetzen der Paukenröhrchen. Die HNO-Ärztin würde gleich die Langzeitröhrchen (welche wohl bis zum Schuleintritt im Ohr verbleiben) einsetzen und die Rachenmandeln nicht entfernen.
Nun haben wir und eine zweite Meinung vom HNO-Facharzt im Klinikum Berlin Buch eingeholt. Dieser empfahl das Einsetzen der Röhrchen, welche nach wenigen Monaten wieder raus fallen, da unser Sohn sonst bis zum Schuleintritt(solange wie die Röhrchen im Ohr sind) nicht tauchen dürfte und er empfahl auch unbedingt die ENtfernung der Rachenmandeln.
Leider kann er in der Klinik den Eingriff nicht durchführen, da dieser nur ambulant erfolgt(zumindest wohl nur ambulant von der KK übernommen wird), in der Klinik ist aber nur ein stationärer Eingriff möglich.
Nun meine Fragen:
Welche der beiden Varianten würden Sie empfehlen und warum?
Ist es nicht auch möglich solch einen Eingriff stationär durchzuführen und das die KK das trotzdem übernimmt?
Vielen Dank für Ihre Antwort im Vorraus.
Mitglied inaktiv - 24.04.2012, 20:36
Antwort auf:
Paukenröhrchen
Hallo Anja, wir haben gute Erfahrungen damit gemacht, daß wir im OP erst festlegen, ob überhaupt Paukenröhrchen gelegt werden müssen. Wenn das Sekret im Ohr eher dünnflüssig ist, legen wir beim ersten Eingriff noch keine Röhrchen, es sei denn, der niedergelassene HNO-Arzt bittet uns explizit darum, weil die Vorgeschichte sehr kompliziert war- viele Mittelohrentzündungen über mehr als ein Jahr zum Beispiel, trifft ja eher bei Ihrem Kind nicht zu. Dauerröhrchen legen wir erst, wenn nach dem ersten Paukenröhrchen schnell wieder ein Erguß auftritt, das ist aber eher selten der Fall.-
Die Rachenmandel entfernen wir immer als erstes, weil wir hier die Ursache für die aufsteigenden Entzündungen und die Ohrtrompetenbelüftungsstörung sehen.-
In der Regel wird der Eingriff ambulant durchgeführt, es gibt aber auch schon zwei Sozialgerichtsurteile, die eindeutig festgestellt haben, daß die Kassen unter Umständen die stationäre OP zahlen müssen, zum Beispiel wenn die Überwachung zu Hause nicht gewährleistet ist. Das kann schon dann der Fall sein, wenn die Eltern sagen, daß sie die Verantwortung für die Überwachung in der ersten Nacht zu Hause nicht übernehmen können.- Wir operieren Kinder bis zum 2. Geburtstag immer stationär.-
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Erle-Bischoff
von
Dr. Christoph Erle-Bischoff
am 25.04.2012