Kindeswohlgefahr?

Dr. med. Ludger Nohr Frage an Dr. med. Ludger Nohr Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Frage: Kindeswohlgefahr?

Meine Tochter ist 17 Monate alt. Sie geht bislang auch noch nicht in den Kindergarten. Die Kleine hatte bislang keinerlei Kontakt zu ihrem Vater. Dieser hat den Umgang eingeklagt und es wurde ein Psychologisches Gutachten anberaumt, mit dem geklärt werden soll, ob und in welchem Umfang Umgänge überhaupt möglich sind (u.a. wegen Suchterkrankungen). Solange dieses Gutachten noch nicht erstellt ist, nimmt meine Tochter an Begleiteten Umgängen teil - einmal wöchentlich für eine Stunde (bislang viermal). Bei diesen Umgängen gibt es fast keine Annäherung zwischen Vater und Tochter. Sie spielt meist für sich allein. Wenn sie sich weh tut, dann tröstet er sie beispw. nicht, sondern die Umgangsbegleiterin. Nach den letzten beiden Terminen war meine Tochter extrem anhänglich. Ich musste sie stundenlang in der Bauchtrage herumtragen, die eigentlich seit Monaten nicht mehr in Gebrauch ist. Wenn ich den Raum verlasse, dann läuft sie mir laut weinend hinterher. Dieses Verhalten kenne ich bislang nicht von ihr, auch in der Fremdelphase war sie nicht so anhänglich. Beim letzten Umgang sagte sie desöfteren "Angst" und schläft keine Nacht mehr durch. Was kann ich tun, um meine Tochter zu unterstützen? Sie ist so klein, dass ich ihr noch nicht erklären kann, dass der fremde Mann ihr Vater ist. Ich habe die Befürchtung, dass die Kleine ein Trauma entwickelt und dass das negative Auswirkungen auf ihre Entwicklung nehmen kann. Ich selbst darf meine Tochter bei den Umgängen nicht begleiten.

von SandraRe am 07.06.2021, 09:18



Antwort auf: Kindeswohlgefahr?

Hallo, das ist eine schwierige und belastende Situation, wahrscheinlich für alle Beteiligten. Eigentlich ist es die Aufgabe der Umgangsbegleiterin abzuschätzen, ob der Ablauf für das Kind zumutbar oder eher schädigend/zu sehr belastend ist. Da es ein Recht des Vaters auf Umgang gibt (was ich grundsätzlich unterstütze), ist die Kontaktanbahnung berechtigt. Sie können aber mit der Umgangsbegleiterin im Gespräch bleiben, wie diese die Situation einschätzt. Das Wichtigste von Ihrer Seite ist, das Bedürfnis des Kindes nach Nähe und Versicherung durch Sie zu akzeptieren und weitestgehend zu erfüllen. Versuchen Sie, die gemeinsame Zeit so vertraut und versichernd wie möglich zu gestalten, damit Ihr Kind mit größtmöglicher Stabilität und Sicherheit diese Situation meistern kann. Es kann ja auch sein, dass sich die Lage zunehmend entspannter und vertrauter gestalten lässt und die Beziehung Ihres Kindes zum Vater auch positive Seiten und Auswirkungen hat. Wäre allen zu wünschen. Alles Gute für diese schwierige Phase. Dr.Ludger Nohr

von Dr. med. Ludger Nohr am 07.06.2021