Frage: Grenzen setzen

Hallo, ich hab mich am WE endlich mal durch ihren Langtext gekämpft, gar nicht so einfach. Zum Thema Grenzen setzen hab ich jedoch nach wie vor Fragen - das Thema scheint ja nicht so einfach zu sein! Zu viele Grenzen schwächen das Selbstbewußtsein, zu wenig Grenzen sind auch nicht gut - wie kann man da ein vernünftiges Mittelmaß finden? Derzeit (mein Sohn ist 10 1/2 Monate) halte ich's so, dass er prinzipiell alles darf, außer Sachen die gefährlich sind oder kaputt gehen können. Oder wenn jemand anderer zu Schaden kommen könnte. Ist das genug? Z.b. ins Essen greifen darf er, oder versuchen aus der Tasse zu trinken obwohl ich genau weiß dass alles daneben geht. Und wie reagiere ich in diesem Alter am besten, wenn er einem anderen Kind ein Spielzeug wegnimmt und dieses dann heult? Oder wenn das umgekehrte passiert (was öfter der Fall ist) - ein anderes Kind nimmt ihm was weg und er heult? Vielen Dank für ihre Antworten, Renate

Mitglied inaktiv - 23.07.2007, 16:53



Antwort auf: Grenzen setzen

Stichwort: Regelkonzept und Grenzsetzung Liebe Renate, inm Säuglingsalter kann man ein Kind noch gar nicht "erziehen", denn es fehlen ihm noch allen Voraussetzungen, den pädagogischen Inhalt zu verstehen und zu verarbeiten. Ein Säugling kann zwar reflexartig bestimmte Handlungen abbrechen, wen man ihn regelmäßig ausschimpft oder lautstark anredet. Aber das sind im Wesentlichen Konditionierungen durch Auslösen von Schreck und Angst, aber keine Lernprozesse. Später im Kleinkindalter ist es so wie Sie sagen. Zuviele Einschränkungen schwächen das Selbstbewußtsein und die Persönlichkeit, zu wenig Regulation hingegen baut der Gefahr vor, daß ein expansives Kind leicht "ausufert". Daher kommt es daruaf an, daß man mit seinem Kind zusammen Regeln aufstellt, die gemeinsam eingehalten werden müssen. Um solche Regeln zu erfahren, dazu fordern uns Erwachsene die Kinder dann immer wieder heraus. Die Regel besagt aber im Gegensatz zur Grenze, daß eine Verabredung stattfindet, was sein soll und was nicht, und Erklärungen gemacht werden mit Angaben von Gründen (natürlich auf einfachster Ebene). Hingegen wird nicht einfach verboten und diese Verbote mit Androhung von Strafe flankiert oder schlimmstensfalls gleich mit Bestrafung durchgesetzt. Der feine Unterschied, der hier gemacht ist, hat für das Selbstverständnis des Kindes eine fundamentale Bedeutung. Viele Grüße

von Dr. med. Rüdiger Posth am 27.07.2007



Antwort auf: Grenzen setzen

PS: s.a. gezielter Suchlauf Regelkonzept und Grenzsetzung

von Dr. med. Rüdiger Posth am 27.07.2007



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