Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Wann muss man eine trennung ofiziell machen?

Thema: Wann muss man eine trennung ofiziell machen?

wir haben uns vor 1,5 wochen getrennt und es gibt für mich auch kein zurück mehr. ab wann muss man eine trennung ofiziell machen? also zb beim jugendamt melden oder beim anwalt wegen scheidung? gibt es da überhaupt fristen? ich muss leider wohngeld beantragen und kann das ja erst machen wenn er ofiziell ausgezogen ist, jetzt wohnt er bei seiner mutter und meldet sich dort nciht ofiziell da die mutter wohngeld bekommt und ihr das dann gestrichen würde.

von Paulara am 29.09.2011, 21:26



Antwort auf Beitrag von Paulara

hallo also wenn ihr euch scheiden lassen wollt solltest du zu einem anwalt gehen und dort den tag der trennung angeben,ab da läuft das trennungs jahr ein jahr später kann man dann die scheidung einreichen. sobald er nicht mehr bei dir gemeldet ist kannst du wohngeld beantragen. habt ihr schon den uh berechnen lassen,das kann ein anwalt oder das jugendamt machen. dem jugendamt muss man die trennung nicht mitteilen.

von CKEL0410 am 30.09.2011, 08:04



Antwort auf Beitrag von CKEL0410

sobald er nicht mehr bei dir gemeldet ist kannst du wohngeld beantragen. Er will ja da bleiben... dass seine Mum Wohngeld bekommt aber sein Einkommen dazu nicht einberechnet wird... da wird seine Ehefrau aber alt aussehen... er will bei ihr gemeldet bleiben... Mein Rat wäre: Eigene Wohnung für ihn und ABMELDEN bei der Ehefrau. Wenn er bei Mama einzieht (voll affig find ich das bei erwachsenen Leuten) dann muss er sich auch bei ihr anmelden und dann wird Mums Wohngeld neu berechnet... er wird dann eben seiner Mum finanziell unter die Arme greifen müssen. So wie es bisher laufen soll gehts jedenfalls nicht.

von mf4 am 30.09.2011, 08:09



Antwort auf Beitrag von Paulara

Du musst gar nichts melden. Wenn du das JA nicht brauchst, ihr Unterhalt, Umgang usw. unter euch geregelt habt ist das doch okay. Wenn die Einreichung der Scheidung keine Eile hat muss auch diese nicht gleich beantragt werden. Wenn er sich bei seiner Mum nicht offiziell meldet bekommt sie unberechtigt Wohngeld, weil er ja sicher finnaziell was für sie tut. Wenn er nicht bei ihr gemeldet ist wird er wohl offiziell bei dir gemeldet bleiben... dann hast du wohl ein Problem. Was soll das denn? Trennung ja aber Konsequenzen nein? Wenn du etwas beantragen willst bedenke, dass man dich fragen wird wer noch bei dir wohnt (was ja dann offiziell er ist) und wie viel du Unterhalt bekommst (und dafür sollte man eine offizielle UH-Berechnung haben). Ich weiß nicht, warum ihr das eine OFFIZIELLE Trennung nennt? Er ist doch ein erwachsener Mann... warum zieht er nicht in eine eigene Wohnung oder du in eine? Ihr solltet eure Finanzen, Meldeadressen usw. auch trennen sonst wird es bei Ämtern Probleme geben.

von mf4 am 30.09.2011, 08:05



Antwort auf Beitrag von Paulara

Wenn ich mich nicht irre, kann er 6 Wochen bei seiner Mutter "zu Besuch" sein ohne sich umzumelden. Wenn die Bleibe dort nur eine vorübergehende Maßnahme ist, wäre es für ihn logisch sich nicht gleich umzumelden. Von daher: Verständnis meinerseits. Auch wenn er derzeit noch die verschiedenen Möglichkeiten für sich auslotet. Da würde ich auch nicht mehrfach zum Amt rennen wollen. Wenn die gemeinsame Wohnung auf beide angemietet wurde, ist er ja auch noch zur Zahlung der anteiligen Miete verpflichtet. Bevor Du Wohngeld beantragst müssen m.E. alle vorhergehenden Möglichkeiten des Unterhalts ausgeschöpft sein. Es muss also (nachweislich, also am besten über einen Anwalt) berechnet werden, ob und in welcher Höhe ggf. Dein Mann Dir Trennungsunterhalt zahlen muss. (Sein Eigenbedarf wird dabei gekürzt, wenn er aktuell keine Miete zahlen muss.) Auch der Kindesunterhalt muss geklärt werden (Anwalt oder Jugendamt) bevor Du zum Amt gehen kannst. Eine Trennung muss man nicht offiziell machen. Es reicht theoretisch wenn einer von euch in einem Jahr zum Anwalt geht und das Trennungsdatum dann festlegen lässt. Ihr könntet euch auch einigen und das Trennungsdatum auf den 30.09.2010 setzen, dann wäre das Trennungsjahr schon rum. Also: Keine Fristen, keine Veröffentlichungspflicht.

von shinead am 30.09.2011, 08:24



Antwort auf Beitrag von Paulara

Das mit den Fristen kann man natürlich machen,aber da müssen dann beide hinterstehen!

von CKEL0410 am 30.09.2011, 08:41



Antwort auf Beitrag von Paulara

Der zuständigen Meldebehörde den Sachverhalt schildern und auf einer Abmeldung durch die Meldebehörde bestehen (Zwangsabmeldung). Aber um Wohngeld zu bekommen muss wie schon geschrieben klar sein was du für Geld hast " Unterhalt und Co . "

von nociolla am 30.09.2011, 09:15



Antwort auf Beitrag von nociolla

vielen dank für eure antworten!! werde mich kommende woche dann mal um einen termin beim anwalt kümmern der sich dann erstmal kümmert wie es weitergeht.

von Paulara am 30.09.2011, 22:21