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Update SMS von Kollegin

Thema: Update SMS von Kollegin

Ich greife das jetzt nochmal auf, weil das wohl bei einigen falsch angekommen ist. 1. Ich habe einen Arbeitsvertrag. Dieser ist datiert auf den 14.09., da dann die Betreuung startet. 2. Ich habe nicht ABGESAGT, sondern zurückgeschrieben, dass ich wohl nur die 2 Tage arbeiten kann, wenn er bei meinen Eltern ist und ich heute in die Praxis komme um das persönlich zu klären. Ich war dann heute da und es ist so, dass eine Kollegin operiert worden ist. Die OP war wohl größer als gedacht, deshalb ist sie wider Erwarten 1 Woche länger krankgeschrieben. In dieser Woche will aber meine andere Kollegin in Urlaub, da ja die operierte Helferin wieder kommen sollte. Ich werde die Woche dann 4 Nachmittage arbeiten. 2mal ist er bei meinen Eltern, 1mal bei einem Freund und 1mal entweder bei meiner Schwester oder alleine daheim. Die Kollegin kann dann in Urlaub fahren...also alles gut. Aber ich hab mich doch schon etwas geärgert, wie ich gleich wieder dargestellt werde. Ich muss mich auch erst auf die Situation einstellen, als TAMU war es ja egal ob und wielange Ferien sind.

von Joni76 am 11.08.2011, 22:37



Antwort auf Beitrag von Joni76

Ist ja alles verstaendlich und menschlich, aber der Chef haette dich anrufen und bitten muessen und nicht die zukuenftige Kollegin dir eine SMS schicken.

von Pamo am 11.08.2011, 22:45



Antwort auf Beitrag von Joni76

ich versteh dich..mein Kind ,auch 8 würde nicht alleine bleiben..und ne ruhige Minute hätte ich auch nicht

von Pelle am 11.08.2011, 23:13



Antwort auf Beitrag von Joni76

nein Joni, was DU nicht verstehst, ist, dass Du 1,5 Monate für LAU und unversichert dort arbeitest und diese 1,5 Monate schon locker hätten als Probezeit laufen können!!! Du bist rein rechtlich dort noch keine Arbeitskraft, also wie die dort vor Ort ihr Problem mit der operierten Kollegin lösen, ist nicht DEIN Problem!!! Normalerweise wärst Du nämlich noch gar nicht da! Hier geht es in meinen Augen um Bequemlichkeit - ich habe Urlaub gebucht, ach da ist ja noch eine - ach dann schicken wir die vorher ins Rennen. Ja, aber dann sollen sie auch Deinen Arbeitsvertrag auf den 1.8. vordatieren! Und, wenn Du eh nur zweimal die Woche kannst, dann könnte die Kollegin rein theoretisch ja ihren Urlaub trotzdem nicht antreten, da an den anderen drei Tagen die Firma unbesetzt ist.

Mitglied inaktiv - 11.08.2011, 23:54



Antwort auf Beitrag von Joni76

Ich kenne mich nicht mit allen Berufszweigen aus, aber zumindest im Handwerk wäre das, was Dein zukünftiger AG da verlangt, Schwarzarbeit. Schwarzarbeit kann rechtl. Folgen haben und sind mit einem teilweise recht hohen Bußgeld (zB nicht erfolgte Anmeldung bei der Sozialversicherung bis zu 25.000 €) oder auch einer Freiheitsstrafe belegt. Darum nochmal meine Frage: Weiß Dein im Urlaub weilender Chef, dass Deine Kollegin Dich zu Arbeit beordert hat?

von Curly-Cat am 12.08.2011, 09:10



Antwort auf Beitrag von Joni76

Nein Joni, erstens nicht "gleich wieder" und zweitens liegt es doch in deiner Hand. Dann sage doch der Praxis klipp und klar, dass es nicht machbar ist. Du machst dich angreifbar, weil du so unklar kommunizierst. Gruß, M P.S. Es ist doch gut, dass du deinen Willen zeigst und persönlich hingehst, um das zu klären.

Mitglied inaktiv - 12.08.2011, 09:36



Antwort auf Beitrag von Joni76

Der Chef muß nicht im Urlaub angerufen werden und das absegnen - auch ein Chef braucht im Urlaub nicht erreichbar sein. Der Chef wird einen "Verantwortlichen" oder "Vertreter" für seine Zeit der Abwesenheit benannt haben, welcher das in Abwesenheit des Chefs durchaus entscheiden und absegnen darf. Und sie hat ja die letzten Wochen auch schon immer mal wieder dort gearbeitet - also wird es eine Regelung geben, wie das zu vergüten ist. Das muss ja gar nicht schwarz sein - es KANN sein, aber es MUSS nicht. Wir wissen viel zu wenig, um das gleich als Tatsache in den Raum zu werfen. Ich habe manchmal den Eindruck, daß Joni nicht viel richtig machen kann. Wenn sie jammert, daß sie Schwierigkeiten bei der Organisation der Kinderbetreuung für die zusätzliche Arbeit hat, dann wird ihr mangelnder Arbeitswille vorgeworfen. Wenn sie es dann doch möglich macht, dann ist es auch falsch, weil sie uns nicht erklärt hat, wie das vertrags- und abrechnungstechnisch funktioniert. Ich finde es toll, daß sie etwas möglich gemacht hat, was ihr gestern noch schwer erschien - nämlich eine zusätzliche Kinderbetreuung auf die Beine zu stellen. Trotzdem hat sie den Forderungen ja nicht komplett nachgegeben, sondern offensichtlich erklärt, was geht und was nicht geht, und dann einen Kompromiss rausgeschlagen, der für sie paßt. Sie kommt dem AG entgegen, aber nicht all the way. Sie zeigt Arbeitswillen, Kompromissbereitschaft UND die Fähigkeit, für die eigenen Bedürfnisse einzustehen - Eigenschaften, die man ihr hier immer mal wieder gerne abspricht. Wie die Praxis es regelt, daß durch den Urlaub der Kollegin mehr Zeiten abzudecken sind, als Joni zu leisten bereit ist, ist doch deren Problem - vielleicht machen andere Kolleginnen Überstunden. Und - ja, ich hoffe auch, daß das bezahltechnisch durchdacht und legal ist. Aber solange ich nicht sicher weiß, daß es das nicht ist, hacke ich nicht auf Joni herum.

von Strudelteigteilchen am 12.08.2011, 09:39



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Also, dass sie da möglicherweise gar nicht angemeldet ist!? Immerhin wurde sie nun schon mehrfach gefragt, wie das abgerechnet wird, da hat sie bisher keine Antwort darauf gegeben. Also nehme ich an, dass sie das entweder nicht weiß, dann ist ein Hinweis auf Schwarzarbeit berechtigt, oder das sie es weiß und sollte sie tatsächlich nicht angemeldet sein, es nicht so eng sieht, auch da ist der Hinweis berechtigt. Ansonsten hast Du recht, auch ich habe nicht wahrgenommen, dass sie wirklich gut organisiert hat und in kurzer Zeit Unmögliches möglich gemacht hat!

von Curly-Cat am 12.08.2011, 09:56



Antwort auf Beitrag von Joni76

Lass auf jeden Fall einen Zusatz zum Arbeitsvertrag aufsetzen! Weiss den der Chef davon?

von shinead am 12.08.2011, 09:44



Antwort auf Beitrag von Joni76

..wer HAFTET denn für eventuelle Fehler deinerseits, während der Zeit bis zum 14. 9.? Nachdem du schon so freundlich bist einzuspringen, sollte das im VORFELD geklärt sein. SCHRIFTLICH. Nebst der Bezahlung als "Springer". Diese Bezahlung dürfte auch ruhig etwas ÜPPIGER ausfallen, als ab dem 14.9. . LG ahm

von amadeus_hates_music am 13.08.2011, 00:03