Alleinerziehend, na und?

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Untermiete und Hartz4

Thema: Untermiete und Hartz4

huhu vielleicht kann mir jemand weiterhelfen!Eine Freundin von mir,alleinerziehend mit Kind(14 monate),möchte bei ihrer Alkoholkranken Mutter ausziehn!Sie möchte bei jemandem zur Untermiete wohnen!Welche Kriterien muss der Vermieter erfüllen und was muss er ihr zur Verfügung stellen das das als Untermiete anerkannt wird!Die zwei bilden keine Bedarfsgemeinschaft sie muss ja weiter hin ihr Geld bekommen! Also wie siehts aus geht das oder nicht?oder kann ich da irgendwo nach gucken?Die bei der Arge wollten mir nicht so recht weiterhelfen! Danke schonmal für eure Antworten! lg nadine

Mitglied inaktiv - 15.01.2009, 14:35



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Hallo Nadine, einen Satz verstehe ich nicht in Deinem Posting: "... Die zwei bilden keine Bedarfsgemeinschaft sie muss ja weiter hin ihr Geld bekommen!" Was genau meinst Du damit? Ob zwei Menschen eine Bedarsfgemeinschaft bilden oder nicht, richtet sich doch nicht danach, ob einer der beiden "weiterhin sein Geld bekommen" muß. Und Untermiete gibt es in verschiedenen Formen: Unmöbliert, teilmöbliert, vollmöbliert... vielleicht kommst Du falsch rüber, aber für meine Begriffe werden bei einem Wegzug von einer alkoholkranken Mutter die etwas falschen Fragen gestellt... insofern kann ich mir gut denken, daß "die bei der Arge" nicht so recht mit der Sprache raus wollten. Viele Grüße Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 15.01.2009, 19:47



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... "zieht bei jemandem ein..." Ist dieser Jemand zufällig männlich, und Deine Freundin kennt ihn nicht aus den Sandkastenzeiten, sondern noch nicht so lange, dennoch dürfte er altersmäßig zu ihr passen... als Lebensgefährte zufälligerweise, aber das Kind ist nicht von ihm...??? *grübel* Sorry, aber das war eigentlich die erste Gedankenschiene, die ich beim Lesen Deines Posting hatte, dazu muß man nicht mal Arge-Sachbearbeiter sein, um den Braten zu riechen. Es sieht mir eher nach einem Versuch von Sozialbetrug aus... Wie kommt sie an diese "Untermiete"? Und das mit Kind? Welcher Untervermieter nimmt eine Frau mit Kind? Hmmm... Fragen über Fragen, je länger ich darüber nachdenke... Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 15.01.2009, 20:03



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Hallo Ralph ja der jenige ist männlich!Allerdings denke ich nicht das er als lebensgefährte in frage kommt!Er ist 41 und sie ist 21!Ok ich weiss auch solche leute gibts!Er kennt sie über ne Freundin von ihm!Ist alles ein bisschen kompliziert!Sie sind kein Paar also kein Betrugsversuch!Nur muss man das ja auch irgendwie beweisen wo ich da auf die Formulierung "von Tisch und Bett" gestossen bin, kann aber nicht viel damit anfangen! Es gung sich nur darum welche Kriterien erfüllt sein müssen als Vermieter, das er einen ALGII Empfänger bei ihm zur Untermiete wohnen lassen kann, ohne das ihr das Geld gestrichen wird! Alles ein bisschen wirr, ich weiss!Tut mir leid! Aber trotzdem danke für deine Mühe! Lg nadine

Mitglied inaktiv - 15.01.2009, 20:09



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Hallo Nadine, als Untervermieter braucht er selbst keine Kriterien zu erfüllen. Wichtig dabei ist zum einen, daß SEIN Vermieter mit der Untervermietung einverstanden ist (schriftlicher Nachweis ist nicht verkehrt) UND daß die Wohnung auch eine getrennte Lebensführung ermöglicht. Ein Mann, eine mehr oder weniger fremde Frau mit ihrem Kind in einer 2-Zimmer-Wohnung... das stößt ganz gewiß auf Ungläubigkeit. Sind es 4 Zimmer, macht das Ganze logisch Sinn. Daß man zusammen mal kocht in der Küche, ist in solch einer WG schon mal üblich, aber ansonsten sollte das Ganze streng getrennt sein. Viele Grüße Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 15.01.2009, 21:13