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Unterhalt nicht pünktlich und jetzt??

Thema: Unterhalt nicht pünktlich und jetzt??

Hallo mein mann kann den Unterhalt nicht pünktlich zahlen da er ein neues Konto aber noch keine TAn Liste hat. Ich war heute beim Wohngeldamt und denen soll ich einen KOntoauszug bringen aus dem ersichtlich ist wieviel unterhalt er zahlt bzw. wie hoch die Mietkosten sind. Das alles als nachweis. Und was mach ich jetzt? Kommen doch die ganzen Feiertage....

Mitglied inaktiv - 29.03.2010, 13:38



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Es ist der 29. des Monats? Wie viele Wochen wartet er denn auf TAN? Meinst du das stimmt überhaupt? Dann soll ers eben nicht online überweisen sondern auf die altmodische Art.

Mitglied inaktiv - 29.03.2010, 13:41



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Da lobe ich mir die gute, alte Offline-Überweisung. Sollte Dein Ex vielleicht auch machen? Dann gibt es kein Heckmeck mit Zahlungen vom Wohnungsamt, die Du ja zurückzahlen mußt, sobald er seine TANs bekommen hat und den Rückstand überweist. (Wenn das überhaupt stimmt - keine Bank richtet ein Konto ein, auf das man dann wochenlang keine Verfügungsgewalt hat, weil die sich noch bürokratisch ausmähren müssen.) Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 29.03.2010, 13:49



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Neuerdings gibts doch so Kästchen direkt bei Kontenwechsel und da steckt man die Karte rein und bekommt die TAN.

Mitglied inaktiv - 29.03.2010, 13:59



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Hallo, ich habe eine Quittung geschrieben da der KV mir das in bar gegeben hat und sich bei Unterschriften etc. total quer stellt.

Mitglied inaktiv - 29.03.2010, 13:58



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Unterhalt bar auszahlen lassen gegen Quittung ODER er soll es direkt bei einer Bank auf Dein Konto einzahlen. Aber... Begründungen, warum ein Unterhalt nicht fristgerecht gezahlt werden kann, findet der KV von meinem Sohn auch ständig. Mal ist das Konto gesperrt, dann ist es gepfändet, dann hat er gar keins, dann hat er kein Geld - oder alles zusammen.

Mitglied inaktiv - 29.03.2010, 14:05



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Also bei meienr Quittung habe nur ich unterschrieben dass ichs GEld erhalten habe, der KV nicht.

Mitglied inaktiv - 29.03.2010, 14:11



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Hallo wir hatten vorher schon ein internet Konto.........so da könnte ich auch dran nur dann ist das problem taucht ja die Mietzahlung nicht auf MEINEM Konto auf........und die unterhaltszahlung ja auch nicht........weil das Wohngeldamt bestimmt dumm aus der wäsche schaut......wenn da ganz andere Beträge wie angegeben drauf sind.... und dann bedeutet das für mich wieder rennerei und erklärerei.....

Mitglied inaktiv - 29.03.2010, 14:44



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Sorry, aber das wirre Geschreibsel verstehe ich irgendwie nicht.... Ich rekapituliere: Ihr habt ein gemeinsames Konto, auf das Du (noch) Zugriff hast. Aber weil die Buchungen auf Deinem Konto auftauchen müssen (müssen sie das??), willst Du diesen Zugriff nicht "benutzen"? Ad 1: Was spricht dagegen, daß Dein Ex Dir von diesem Konto den Unterhalt überweist? Wenn Du Zugriff hast, dann hat er doch wohl auch Zugriff - oder zumindest kannst Du ihm den Zugriff verschaffen. Ad 2: Was spricht dagegen, daß Du einfach selber von diesem Konto den Dir zustehenden Unterhalt auf Dein Konto überweist? Dann hast Du den Zugang auf Deinem Konto und kannst auch von dort die Miete überweisen, um das dem Amt nachzuweisen. Damit es die korrekten Beträge sind, überweist Du eben die korrekten Beträge. Ob der Unterhalt von Konto YYY oder Konto ZZZ kommt, hat ja nun keine Behörde zu interessieren.

Mitglied inaktiv - 29.03.2010, 15:48



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hast du keine unterhaltsurkunde? die dürfte doch erstmal reichen...!?

Mitglied inaktiv - 29.03.2010, 18:24