Alleinerziehend, na und?

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Steuerklasse

Thema: Steuerklasse

Hallo zusammen, ich reihe mich mal bei Euch ein. Ich bin 28 und mein Zwerg ist 5 und "wir" sind seit 2 Wochen alleinerziehend, was längst überfällig war. Manche Entscheidungen kommen spät, aber sie sind trotzdem richtig. Jetzt habe ich eine Frage und hoffe, mir kann jemand Auskunft geben. Mein Mann hat eine neue Wohnung und hat sich im Rathaus offiziell umgemeldet und angegeben, dass wir getrennt leben. Sofort meinte der Typ dort, er werde schnellst möglich unsere Steuerklassen ändern lassen. So schnell? Ich meine, eine Scheidung ist erst nach einem Jahr möglich, aber wir sollen sofort wie Geschiedene behandelt werden? Wo wir beide nicht mal auf eine Scheidung drängen... Ich finde das ja irgendwie nicht richtig. Dann müssten doch Paare, die unverheiratet zusammen leben, auch steuermäßig als verheiratet gelten dürfen, oder? Kennt sich jemand mit dem Steuerrecht aus? LG, snoopy

Mitglied inaktiv - 23.12.2008, 22:21



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Hallo! Ich kenne mich mit dem Steuerrecht zwar nicht aus, aber mein Ex hat im Trennungsjahr die alte Steuerklasse behalten. Liebe Grüße

Mitglied inaktiv - 23.12.2008, 22:23



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Ihr müsst, eure Lohnsteuerkarte zum 1.1.2009 ändern... dann steht dir die klasse 2 und deinem nochmann die 1 zu wenn das Kind bei dir lebt..

Mitglied inaktiv - 23.12.2008, 22:25



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die karte wird bei der trennung egändert,sobald er sich ummeldet,es könnten sonst probleme mit dem finanzamt kommen. wenn man sich jetzt im nov. trennt und dann bis janu. wartet ist das ok. man hat halt nicht mehr die vorzüge der lsk 3 wenn man getrennt lebt. auch würde die frau ja die schlechtere lsk haben und somit weniger verdienen.

Mitglied inaktiv - 23.12.2008, 22:32



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Danke für Eure schnellen Antworten. Wie kommt es dann, dass getrennte Paare noch jahrelang wegen der Steuer verheiratet bleiben, selbst wenn sie schon wieder neue Partner und manchmal auch Kinder haben? Oder ziehen die eine Trennung einfach heimlich durch und melden sich nicht um?

Mitglied inaktiv - 23.12.2008, 22:36



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keine ahnung wie die das machen,aber wenns rauskommt gibts ärger. und wie du siehst denken die ämter mit und weisen einen darauf hin.

Mitglied inaktiv - 23.12.2008, 22:38



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und das mit auf scheidung drängen wird noch kommen,warum sollte man länger verheiratet bleiben als man muß,damit sind ja auch einige sachen verbunden,die rentenpunkte steigen und somit muß auch später mehr an den expartner gezahlt werden. irgendwann tritt ein neuer partner ins leben,das kommt schneller als man denkt,erst jetzt befasst man sich richtig damit und dann bekommt man die ganzen infos und macht sich über seine zukunft usw. gedanken.

Mitglied inaktiv - 23.12.2008, 22:41



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Die Lösung ist: Selbst wenn man mittlerweile getrennt gemeldet ist, dann kann man trotzdem einen "Versöhnungsversuch" starten. Wenn dieser auch nur einen Tag / Nacht dauert, hat man sich dadurch wieder Stkl-Kombi 3/5 erwirkt, die für das ganz Jahr gilt. Ummelden muß man sich deswegen nicht. Viele Grüße Désirée und unverheiratete genießen nicht den besonderen Schutz der Ehe (s. Grundgesetz), deswegen kein Ehegattensplitting. Kann aber rotzdem steuerliche Vorteile haben!

Mitglied inaktiv - 24.12.2008, 00:03



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Hallo, der "Typ im Rathaus" hat recht, wenn man dauerhaft getrennt lebend ist, ist man verpflichtet, die Steuerklassen ändern zu lassen, auch innerhalb des Jahres. Für das Jahr der Trennung gibt's dann (wenn man möchte) noch die Zusammenveranlagung, danach werden dauerhaft getrennt lebende Ehepartner steuerlich wie Einzelpersonen behandelt. Wann die Scheidung kommt, ist steuerlich insoweit unerheblich. Es kommt ausschließlich auf das "dauerhaft getrennt lebend" an. Ob Du das nun richtig / gerecht findest oder nicht - so steht's zumindest im Gesetzt. So, und zu dem Vorschlag mit dem "Versöhnungsversuch" sage ich jetzt mal gar nichts, setze mich auf meine Fingerchen und grummel in meinen nicht-vorhandenen Bart.

Mitglied inaktiv - 24.12.2008, 13:27



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Danke für Eure Antworten. Ich werde versuchen, die Steuerklassen noch irgendwie zu erhalten. Am besten gehen wir mal zusammen ins Rathaus und klären das ab. Wünsche Euch ein frohes Weihnachtsfest!

Mitglied inaktiv - 24.12.2008, 14:09