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Steuerklasse ändern ?

Thema: Steuerklasse ändern ?

Hallöchen, hier sind ja sicher etliche Geschieden/getrennt lebende unterwegs,und können mir weiterhelfen ? Wann kann man im Falle einer Trennung die Steuerklasse ändern von 5 auf 1 ? Mein Schwager hat meiner Schwester vor einigen Wochen eröffnet,das er sich trennen wird,und neu orientiert (das hat er schon). Der schlaue Fuchs meint nun,man könne die Steuerklassen ja erstmal so belassen wie sie sind,was hiesse,sie bliebe in der 5. Wann kann man das nun ändern ? Bei Einläuten des Trennungsjahres.....ist das gleichbedeutend mit Einreichen der Scheidung (ich habe keine Ahnung,war nie verheiratet) ? Zur Zeit wohnt er noch mit in der gemeinsamen Wohnung,hält sich aber nur noch sporadisch und selten dort auf. Ich tippe mal,das er noch vor Weihnachten die Wohnung verlassen wird.Und das möglichst mit der besseren Stkl. Muss er die gemeinsame Wohnung verlassen haben,ehe sie die Steuerklasse wechseln kann ? Danke für Infos und Gruß Birgit

Mitglied inaktiv - 04.11.2009, 13:52



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Also bei meiner Arbeitskollegin war es so, dass sie erst einige Zeit nach der Scheidung die Lohnsteuerklasse wechseln konnte....... Ich weiß nicht ob das immer so ist, so war es aber bei ihr.....

Mitglied inaktiv - 04.11.2009, 14:13



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NACH der Scheidung ?!?!?

Mitglied inaktiv - 04.11.2009, 14:19



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Hallo, ich habe mit Trennung die Steuerklasse in 2 gewechselt und nicht erst mit Scheidung. Man kann auch verheiratet sein und 1 als Steuerklasse haben, wenn man dauerhaft (über 6 Monate im Jahr denke ich) getrennt lebt. Am besten beim Steuerberater oder Einwohnermeldeamt bzw. Finanzamt nachfragen, je nachdem wer die Änderungen an der Steuerkarte bei euch vornimmt.

Mitglied inaktiv - 04.11.2009, 14:24



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ich habe gewechselt, nachdem mein exmann ausgezogen ist und sich woanders gemeldet hat.

Mitglied inaktiv - 04.11.2009, 14:29



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Man sagte mir damals, das man es SOFORT nach der Trennung tun muss und das habe ich dann auch getan und es hat geklappt. Also auf zum Bürgeramt...

Mitglied inaktiv - 04.11.2009, 14:44



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Nein nein, das kann sie schon vorher ändern. Das wäre ja auch noch was...und er macht sich mit Stkl. 3 nen schönes Leben...das glaubt er doch wohl selbst nicht... LG fru

Mitglied inaktiv - 04.11.2009, 14:45



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mußt Du nicht, Du kannst im Jahr der Trennung noch in der Steuerklasse bleiben. Das Kalenderjahr nach der Trennung, sprich. 1.1.2010 muß geändert werden! LG fru

Mitglied inaktiv - 04.11.2009, 14:46



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Spätestens mit der Steuererklärung und einer getrennten Veranlagung wird das mit der 3 bei ihm dann nichts mehr. Dann muss er nachzahlen.

Mitglied inaktiv - 04.11.2009, 14:47



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Man sagte mir damals auf dem Bürgeramt das man das direkt machen muss. Natürlich am besten direkt machen,er soll sehen wo die Nachteile sind

Mitglied inaktiv - 04.11.2009, 14:49



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Doch !! Er glaubt das !!

Mitglied inaktiv - 04.11.2009, 14:53



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isser blond??? hast pn...

Mitglied inaktiv - 04.11.2009, 15:12



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....ich würde sagen, ab zum Bürgeramt (der Lohnsteuerkartenstelle, wie auch immer das bei Euch vor Ort heißt) und die sog. Getrenntlebend-Erklärung unterschreiben, ist so ein schicker rosa Vordruck (oder hellgelb? jedenfalls irgendwie farbenfroh!) und dann die Steuerklasse ändern lassen. :-) An sich MUSS man das direkt, wenn man dauernd getrennt lebend ist, wenn man es im Jahr der Trennung selbst noch nicht macht, dürfte aber wahrscheinlich niemand etwas sagen. (Die Frage, ob man die Steuererklärung für das Jahr der Trennung dann letztmals gemeinsam macht oder getrennte Veranlagung macht, ist dann das nächste Problem.) Worauf Deine Schwester aber unbedingt noch achten sollte, wären die LSt-Karten für nächstes Jahr. Für 2009 geht es ja jetzt nur noch um den Dezember-Lohn, kann zwar für eventuelles Weihnachtsgeld interessant sein, dürfte aber letztlich keine so große Auswirkung haben. Für 2010 sind Deine Schwester und ihr Mann ja aber auf jeden Fall von Anfang an getrennt, d.h. da MÜSSEN sie zwingend die LSt-Karten ändern lassen - die Karten sind ja mittlerweile schon verschickt, aber da muss sie halt darauf achten, dass sie sich um die Änderung kümmert. Für 2010 müssen sie ja dann eh zwei Einzelveranlagungen machen lassen - und wenn Deine Schwester vorher nach LSt-Klasse V besteuert wurde, würde sie ja auf jeden Fall zumindest beim Steuerbescheid für 2010 dann eine Erstattung bekommen, während ihr Mann mit Steuerklasse III dann eine saftige Nachzahlung bekäme und gewaltig Ärger, wenn er dann nicht zahlen wollte / könnte. Ach so - für 2009 kann Deine Schwester, wenn sie will und Einkünfte auf Lohnsteuerkarte hat, eine getrennte Veranlagung beantragen. Dann bekäme sie die Erstattung, er eine schöne Nachzahlung - allerdings könnte er dann zivilrechtlich auf einen entsprechenden finanziellen Ausgleich klagen, der ihm in dem Fall ja auch zustehen würde. Müsste sich Deine Schwester dann alles entsprechend mal durchrechnen...

Mitglied inaktiv - 04.11.2009, 16:07



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Dankeeeee

Mitglied inaktiv - 04.11.2009, 19:59