Alleinerziehend, na und?

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spezielle Unterhaltsfrage

Thema: spezielle Unterhaltsfrage

schaue gleich auch mal ob es ein Expertenforum gibt für meine Frage, stelle sie aber erst mal hier. Meine Tochter ist 12 Jahre alt und wir leben schon seit der SS getrennt. ich habe bisher noch nie einen Pfennig Unterhalt von ihm erhalten. Mittlerweile lebe ich in einer Ehe und studiere. Der leibliche Vater meiner Tochter hat mit seiner Lebensgefährtin noch zwei weitere Kinder bekommen. Um für die da zu sein hat sie ihren Job erstmal an den Nagel gehangen. mein Ex verdient knapp 1000 Euro und sie bekommen aufstockend Hilfe vom Amt.. So nun habe ich neben dem Studium noch einen kleinen Job und bin kurz davor mir einen zweiten zu suchen weil wir halt viele Ausgaben haben. Nun schrieb mir das Jugendamt ganz aus dem Nichts sie wollen gegen meinen Ex eine Zwangsvollstreckung herbeiführen, für die wir angeben sollen was wir verdienen. Da mein Mann ( ja sie wollen auch wissen was er verdient) keinen Hungerllohn hat, sollen wir diese Zwangsvollstreckung bezahlen. In der Zwischenzeit hat sich der leibliche Vater meiner Tochter ( oh wunder) mal beim amt gemeldet und sie sagte und schrieb ihm er müsse jeden monat zahlen ( etwas über 350 Euro) und könne sich das vom Hartz4-Amt zurück holen. Stimmt das so? Kennt das wer? Er will aber nun erst einen Termin beim Sozialamt machen um zu fragen ob das so stimme. Fakt ist, er arbeitet nicht kurz und hat sich strafbar gemacht indem er nun immer mal verdiente und nie was gemeldet hat. Sollte ich nach 12 Jahren tatsächlich mal Unterhalt sehen??? Wieviel kostet eine Zwangsvollstreckung und kennt sich jemand mit dem vorstrecken und vom amt wiederbekommen aus?

von Wonny-ist-daaa! am 30.12.2011, 12:26



Antwort auf Beitrag von Wonny-ist-daaa!

Oh Gott , man versteht ja nichts in meinem Geschreibsel. Ich bin von dem leiblichen Vater meiner Tochter seit der SS getrennt. Meine Tochter lebt natürlich bei mir. Wir sollen die Zwangsvollstreckung gegen den leiblichen Vater zahlen, weil mein Kind kein Einkommen hat. Darum wollen sie auch den Lohn meines Ehemannes wissen, da wir dann kein recht mehr auf finanzierung durch die Stadt haben. Angeblich sollen wir die Umkosten von dem leiblichen Vater einklagen können. Aber wann und ob man es dann bekommt sei ja auch da hingestellt. Falls noch mehr unklar ist, bitte fragen!

von Wonny-ist-daaa! am 30.12.2011, 12:29



Antwort auf Beitrag von Wonny-ist-daaa!

Hast Du Unterhaltsvorschuß bekommen und wenn ja bis wann ? Habe noch nie gehört, dass man sowas selbst zahlen muss.

Mitglied inaktiv - 30.12.2011, 12:47



Antwort auf Beitrag von Wonny-ist-daaa!

wenn dein ex vom amt lebt muss er dieses da angeben und bekommt das evtl. erstattet.. aber er kann auch beim jugendamt den bescheid vorlegen so das er gar nichts zahlen muss. das ihr für eine zwangsvollstreckung aufkommen sollt kenn ich auch nicht denn das jugendamt will diesen weg ja gehen oder habt ihr dieses darum gebeten?

von engelchen0108 am 30.12.2011, 13:57



Antwort auf Beitrag von engelchen0108

nein gebeten nicht. jugendamt sagt dass Guilia für diese aufkommen müsse und da sie kein Einkommen hat wäre ich die nächste die es dann zahlen müsse. Mein Mann ( Stiefvater) wird eingerechnet weil er mein Mann ist. Die Unterlagen für die Zwangsvollstreckung hat sie mir schon mitgeschickt. Mir ist es auch unbekannt. Im Bgb finde ich natürlich nicht das passende. Sonntag frage ich nochmal eine Anwältin die ich zufällig bei einem Essen sehen werde. Ich studiere und habe dieses Semester Familienrecht. DAS habe ich allerdings auch noch nie gehört. ich dachte ich frage hier mal da ihr euch ja leider auch mit diesen Sachen auskennen müsst. Zum Thema UHV: bekomme ich nicht da ich wieder verheiratet bin. Steht nur unverheirateten AL´s zu

von Wonny-ist-daaa! am 30.12.2011, 15:03



Antwort auf Beitrag von Wonny-ist-daaa!

Naja, ich musste immer die Zwangsvollstreckungskosten tragen oder eben drauf verzichten. Obwohl mein Sohn kein Einkommen hatte und PKV bekam. Diese Kosten wurden vom JA nie übernommen und ich darf die Kosten auf meine - ne mittlerweile meinem Sohn - aufgelaufene Unterhaltsschuld von knapp 50000 € addieren........

von ursel66 am 30.12.2011, 18:27



Antwort auf Beitrag von ursel66

ach Ursel, sag doch mal. manchmal packt man sich an den Kopf und kann sich nur wundern! Ich hatte wirklich eine Chance gesehen den zweiten Nebenjob nicht machen zu müssen. zeit reicht ja kaum für alles andere. Mein Ex ist und bleibt eine einzige Entäuschung. Zumindest kann ich später behaupten, dass ich sie alleine groß bekommen habe. Unsere Kinder müssen dann später wenigstens nicht für ihre Väter zahlen falls die mal gepflegt werden etc....

von Wonny-ist-daaa! am 30.12.2011, 19:27