Alleinerziehend, na und?

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Sorgerecht bei Trennung

Thema: Sorgerecht bei Trennung

Hallo ihr Lieben, ich muss nochmal nach eurer Erfahrung fragen bzg. gemeinsames Sorgerecht. Ich bin in der 32. SSW und der kindsvater möchte am Dienstag mit mir zum Notar wegen Vaterschaftsanerkennung und dem gemeinsamen Sorgerecht. Mir ist irgendwie nicht ganz wohl bei der Sache.. Ich hätte gerne lieber erstmal das alleinige Sorgerecht, was nicht bedeutet ich will ihn bei allen Entscheidungen ausschließen. Ich habe nur so ein komisches Bauchgefühl. Wir wohnen ca. 50 km entfernt und er arbeitet teilweise 400km weit weg.. Ich stelle es mir schwierig vor wegen jeder Kleinigkeit seine Unterschrift einzufordern... Wenn ich dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zustimme, wird er im Streitfall doch sicherlich trotzdem beim Familiengericht Zuspruch bekommen... Und dann muss ich die Hälfte der Kosten tragen. Würdet ihr also gleich unterschreiben oder es wirklich drauf ankommen lassen? War jemand schon in einer ähnlichen Situation?

von Lou_isa am 01.08.2021, 13:09



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Ich kenne das nicht, dass man zum notar für die vaterschaftsanerkennung muss. Letztendlich wird er es bekommen, da hast du recht. Mir stellt sich das aber als ein prtnerschaftliches problem dar. Hast du ihm deine bedenken mitgeteilt? Er wird ziemlich verschnupft sein, wenn du nicht kommst.... Seine unterschrift brauchst du nur in seltenen fällen, das ist kein argument.

Mitglied inaktiv - 01.08.2021, 13:22



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Ja er will zum Notar weil man dort gleich beides gleichzeitig machen kann.. Und er ist sich zu fein fürs Jugendamt. Ja meine Bedenken habe ich genannt... Er meinte, deswegen gehen wir ja zum Notar und reden darüber. Also das ist auch erstmal eine Beratung und unterschrieben wird jetzt sowieso noch nichts.. Ich würde mich nur gerne richtig vorbereiten für den Termin..

von Lou_isa am 01.08.2021, 14:07



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Hey, Ich habe die Situation zum Glück nicht selbst erlebt, glaube aber, dass du dir selbst keinen Gefallen damit tust, ihm das Sorgerecht zu verweigern. Soweit ich es deinem Text entnehmen kann scheint er an eurem Kind interessiert zu sein und möchte sich in sein/ihr Leben einbringen - persönlich finde ich das erstmal schön. Zum einen würden ziemlich sicher Kosten auf sich zukommen, wenn er sein Sorgerecht einklagen muss und zum anderen sorgt es für böses Blut, was den Umgang nach der Geburt erheblich erschweren kann. Im Endeffekt brauchst du seine Unterschrift ja auch nicht für jede Kleinigkeit. Recherchiere am besten mal im Internet, in welchen Situationen wirklich beide unterzeichnen müssen - ggf. gibt es hier Bereiche, wo er dir einfach eine Vollmacht ausstellen kann? Da kann euch der Notar aber sicherlich auch beraten. In den Bereichen, wo das nicht möglich ist, kann die Unterschrift sicherlich auch mal ein paar Tage warten. Wenn er sein Kind sehen möchte, müsst ihr euch ja ohnehin regelmäßig sehen. Ich bin mir sicher, dass ihr eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung finden könnt.

von Aixoni am 01.08.2021, 15:53



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Hallo, ich kann dir leider auch nichts zum Thema Sorgerecht sagen, aber zum Thema Unterschriften: Wir sind verheiratet und haben gemeinsames Sorgerecht und bislang musste mein Mann lediglich bei der Eröffnung des Sparkontos für unsere Tochter unterschreiben... Kita-Anmeldung, Abschluß einer Zusatzversicherung und eine zusätzliche Untersuchung, die wir mal im Rahmen der U-Untersuchung bei der KiÄ haben machen lassen, konnte ich alles alleine unterschreiben (was mich aber auch tatsächlich etwas gewundert hat, da ich bis dahin dachte, dass immer beide Elternteile unterschreiben müssen, ist aber - zumindest bei uns in der bayerischen Provinz - nicht so ;-)) Viele Grüße

von Nina677 am 01.08.2021, 21:10



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Wegen Unterschriften: ich hab drei Teenies, war recht lange mit dem KV nicht verheiratet. Seine Unterschrift brauchte ich: Anmeldung im KiGa, Anmeldung Schule(Gs und Weiterführende Schule), Kontoeröffnung, Ausweis Beantragung. Anmeldung im KiGa und beim Großen die Grundschulanmeldung waren wir unverheiratet und ich hatte das alleine Sorgerecht, beim Rest verheiratet und gemeinsames Sorgerecht. Als unsere Jüngste operiert wurde, reichte meine Unterschrift, bei Impfungen ebenso. Was ich als wichtiger erachte: das Aufenthaltsbestimmungsrecht sollte bei dir verbleiben.

Mitglied inaktiv - 02.08.2021, 11:57



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Kannst du nicht sagen, dass du damit bis nach der Geburt warten möchtest, weil du hochschwanger nicht zum Notar gehen willst? Irgendwelche Gebrechen oder so? Falls nicht: Wieviel Unterhalt plant er denn zu zahlen? Dann könntet ihr das auch gleich festlegen. Er soll seine Gehaltsunterlagen offen legen und von einem Anwalt berechnen lassen, was er zahlen muss. Triff deine Entscheidungen selbst und lass dich nicht von ihn zu etwas drängen, was du nicht willst- du hast letztlich die Verantwortung für euer Kind im Alltag und musst es allein großziehen. Alles Gute!

von Bea1974 am 02.08.2021, 21:14



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Ich habe andere Antworten nicht gelesen. Aus meiner eigenen Biographie würde ich raten: Nein, mach das nicht. Ihr braucht auch keinen Notar. Sinnvoll vor der Geburt: zum zuständigen Jugendamt gehen (< - deines Wohnortes) und eine gemeinsame Vaterschafterklärung abgeben. Das ist wichtig, damit du Unterhaltsanspruch geltend machen kannst. Egal wem gegenüber (Vater, Unterhalvorschuss, Jobcenter....). Das SORGERECHT ist davon abgekoppelt. Und nein: dass würde ich nicht sofort aus der Hand geben. Und nein: er würde es bei Gericht nicht "quasi automatisch" bekommen. Wenn du alleinerziehend in Elternzeit bist, wirst du finanziell ja wohl schlecht bis H4 dastehen, und einen Beratungsschein kriegen. Dann zahlst du nichts. Lass dich nicht einschüchtern, schon gar nicht von dir selber.

von Phila83 am 03.08.2021, 21:27



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Ich bin nicht auf dem neuesten Stand, was die Rechtslage betrifft, aber ich habe zwei Kinder von zwei Vätern und war zum Zeitpunkt der jeweiligen Schwangerschaften nicht mit diesen Vätern verheiratet. Beim 1. Kind weiß ich noch, dass mich die Dame im Jugendamt unbedingt "getrennt vom Kindsvater" sprechen wollte und mir eingeschärft hat, dass ich auch mir das mit dem gemeinsamen Sorgerecht sehr gut überlegen solle, aber auf jeden Fall die Vaterschaftsanerkennung machen. Beim 2. Kind war man nicht ganz so massiv, aber auch da hat man mich dahingehend beraten, welche Nachteile es für mich als Mutter hat, wenn das Sorgerecht geteilt ist. Auf keinen Fall würde ich mich vom Kindsvater zu einem Notartermin drängeln lassen. Ein Notar ist für diesen Zweck auch wirklich mit Kanonen auf Spatzen geschossen, das kostet ja auch Geld. Beim Jugendamt ist das eine kostenlose Beratungsleistung. Aber auch ein Notar muss euch beide sorgfältig beraten, wird dir also nichts aufschwatzen, was du nichts möchtest. Du darfst dich vor Ort halt nicht vom KV breitschlagen lassen, wenn er sagt: Jetzt haben wir hier den teuren Notartermin, und du kannst dich trotzdem nicht entscheiden." Und: Hör auf dein Bauchgefühl.

Mitglied inaktiv - 04.08.2021, 10:04



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solange du wählen kannst( bei verheiratetetn geht es ja eh nicht) dann wähle alleiniges sorgerecht. es muß ja nicht bedeuten , dass er nicht vater sein darf. hier ist es so ,dass ich jetzt wo kind 14 ist erstmalig merke wie mistig es ist . vater kümmert sich gar nicht will aber definitiv kontoeinsicht beim kind, ( soll konto bekommen , geht aber nur mit dem vater zusammen), wo geld drauf kmmen wird das nicht auf seinem mist gewachsen ist , er aber immer schulden hat trotz megaverdienst. . ausweis ,reispaß ebenso schwierig , auch für schulische sachen und den busausweis muß man ihn bitten ...und das liebt er ,sich bitten zu lassen . du weißtnie wie sich euer verhältniss oder das zu seinem kind entwickelt, da ist es immer besser , du kannst autark handeln

Mitglied inaktiv - 04.08.2021, 12:10



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Da unterschreibe ich bei pauline. Ich hab den ganzen Ärger mit Konto und Ausweis durch. Musste fast den Urlaub platzen lassen, weil er nicht beikam um bei der Gemeinde für den Ausweis zu unterschreiben. Bei der Kontoeröffnung dasselbe Theater. Und bei beiden Dingen brauchst du die Unterschrift vom Vater. Ihm war es die reinste Freude mir Schwierigkeiten zu machen, und das war bei der Trennung nicht abzusehen. Nie wieder würde ich freiwillig das Sorgerecht teilen.

von Birgit22 am 04.08.2021, 19:50



Antwort auf Beitrag von Lou_isa

Ich war in einer ähnlichen Situation und hätte lieber zunächst das alleinige gehabt. Die Vaterschaftsannerkennung hat damit übrigens nichts zu tun. Die hatten wir auch vor der Geburt schon gemacht und trotzdem hatte ich zuerst das alleinige Sorgerecht, weil wir nicht verheiratet waren. Allerdings ist er relativ rasch nach der Geburt zum Anwalt und schlussendlich auch vors Gericht gegangen, um sich das gemeinsame Sorgerecht zu holen. Womit er dann natürlich auch durchkam, weil keine schwerwiegenden Probleme da waren. Würde dir also raten, um den Stress zu vermeiden, ihm direkt das gemeinsame Sorgerecht zu überlassen. Unterschreiben musste er mir übrigens bis heute nur die Anmeldung für die Kita und die Zustimmung beim Umzug. Alles Gute dir

von Maal56 am 06.08.2021, 16:33



Antwort auf Beitrag von Lou_isa

Lass das mit dem Notar. Sondern mache einen Termin beim Jugendamt zwecks Vaterschaftsanerkennung aus. Gemeinsames Sorgerecht erstmal nicht. Kann man auch später noch machen, wenn klar ist das der KV fair spielt. Ich habe den Fehler bei meiner großen Tochter, jetzt 17 J., gemacht. Der KV schmeißt mir bei jeder Gelegenheit Knüppel zwischen die Beine und ignoriert meine Schreiben und ich muss zum Amtsgericht zwecks Einsetzten seiner Unterschrift (Anmeldung weiterführende Schule, Schulwechsel auf anderes Gymnasium, mehrere OP´s, Personalausweis, vorsorgliche Vollmacht für Urlaub im Ausland, etc.). Die Liste lässt sich beliebig fortsetzen. Selbst zur Behandlung beim Kieferorthopäden, den ich allein bezahle, benötigte ich die Unterschrift vom Kindsvater. Daher mein Rat, ab zum Jugendamt und Vaterschaftsanerkennung aber OHNE gemeinsames Sorgerecht und schauen was die Zukunft bringt.

von sunshine59 am 09.08.2021, 16:23