Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Plötzlich will KV Kontakt aufnehmen

Thema: Plötzlich will KV Kontakt aufnehmen

Ich habe eine Tochter (13) und bin schon seit der Schwangerschaft mit ihr alleinerziehend. Wir wohnen mit meiner Mutter und einem Dach und sind ein Dreigeneationen-Gespann, das bisher gut funktioniert. Der Kindsvater hatte am Anfang noch hin und wieder Kontakt zu seiner Tochter, der aber irgendwann eingeschlafen ist. Da ich gut verdiene und er nie Geld hatte, hatten wir auch finanziell nie etwas miteinander zu tun. Natürlich hätte ich es schön gefunden, wenn er Kontakt zu seiner Tochter aufgebaut und gehalten hätte. Hat er aber nicht - und wir haben uns arrangiert. Das hat vieles vereinfacht, da ich immer allein entscheiden konnte. Und jetzt plötzlich möchte er seine Tochter sehen und möchte, dass sie ihn in Österreich, wo er wohnt, besucht. Ich weiß nicht, wie ich damit umgehen soll. Was will er denn jetzt plötzlich? Für meine Tochter ist er ein völlig Fremder. Bisher haben wir ihn gar nicht gebraucht und ich befürchte, dass er alles komplizierter macht. Am liebsten wäre es mir, wenn wir gar nichts mehr mit ihm zu tun hätten. Aber das ist natürlich sehr egoistisch gedacht. Sollte ich die Entscheidung meiner Tochter überlassen, oder ist sie dafür noch zu jung?

Mitglied inaktiv - 13.09.2019, 12:17



Antwort auf diesen Beitrag

so ein treffen würde auf keinen fall bei ihm stattfinden . niemals würde ich meine tochter zu jemandem alleine reisen lassen, den sie nicht und ich nicht mehr kenne das treffen könnte hier im ort stattfinden , wenn sie es denn will ich verstehe dich, es bringt unruhe in eure ordnung aber steh dem auf keinem fall im wege, meist erledigt sich das von selbst wieder

Mitglied inaktiv - 13.09.2019, 12:44



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, … Das klingt nach einer erzwungenen System Umstellung… Sowas ist immer unangenehm weil man sich aus seiner Komfortzone heraus bewegen muss… Grundsätzlich sieht es so aus: das Gesetz sagt (BGB) dass der Umgang mit beiden Elternteilen von beiden Elternteilen zu fördern ist, solange es nicht dem Kindeswohl entgegen läuft. Und das würde ich (und habe ich auch für mich) als Anhaltspunkt Eben nehmen. Grundsätzlich würde ich dem Kennenlernen des Vaters durch das Kind nicht im Wege stehen, so lange klar einige Spielregeln im Vorfeld aufgestellt werden: Auch wenn das Kind schon relativ groß ist, ist es doch gerade im beginnenden Teenie Alter noch zu schützen. Ich würde erst einmal mit dem Kindsvater ausgiebig sprechen was er sich von der Kontaktaufnahme erhofft, warum sie jetzt plötzlich erfolgen soll und wie er sich das dauerhaft vorstellt. Ein direkter Besuch bei Ihnen in Österreich käme für mich schon schon einmal gar nicht infrage. Er darf nach der langen Zeit gerne erst mal die fahrt auf sich nehmen um euch an eurem Wohnort zu besuchen, damit die Tochter ihn in sicheren Umfeld beschnuppern kann. Dann kann man auch gerne einmal in eurem Umfeld ein erstes Wochenende irgendwo verbringen oder noch mal zwei oder drei lange Tage. Wenn sich das Töchterlein dann vorstellen kann/zutraut ihn für einige Tage in Österreich zu besuchen dann ist das wunderbar. Aber einfach so von null auf 100 ginge für mich gar nicht. Wie viel weiß deine Tochter denn über ihren Vater? LG D

von desireekk am 13.09.2019, 12:47



Antwort auf diesen Beitrag

Ich würde mich ans Jugendamt wenden. Die Situation schildern (auch das mit dem Unterhalt!) und fragen, welche Rechte der Vater hat. Grundsätzlich ist es so, dass er natürlich das Recht hat, seine Tochter zu sehen. Aber nach einer so langen Zeit findet das glaube ich dann oft erstmal unter Aufsicht des Jugendamtes statt. Also so etwas wie eine "Familienzusammenführung". Lass dich da mal beraten. Nach Österreich lassen musst du dein Kind definitiv nicht. Wenn du es ihm ungemütlich machen möchtest: keine Rechte ohne Pflichten! Er möchte das Recht wahrnehmen, sein Kind zu sehen? Dann würde ich ihn darauf aufmerksam machen, dass er bitte auch seiner Pflicht des Kindesunterhaltes nachzukommen hat.

von Summer80 am 13.09.2019, 13:12



Antwort auf Beitrag von Summer80

"Wenn du es ihm ungemütlich machen möchtest: keine Rechte ohne Pflichten! Er möchte das Recht wahrnehmen, sein Kind zu sehen? Dann würde ich ihn darauf aufmerksam machen, dass er bitte auch seiner Pflicht des Kindesunterhaltes nachzukommen hat." Für die Einzige, die es "ungemütlich" wird, wenn sie so argumentiert, ist die Kindsmutter. Jedes Jugendamt hat Verständnis, wenn nach über 10 Jahren Funkstille eine Mutter nicht "einfach so" ihr Kind zum Kindsvater fahren lässt. Kein Jugendamt hat Verständnis dafür, wenn eine Mutter Umgang mit Unterhalt bezahlen lassen will.

von Limayaya am 13.09.2019, 17:01



Antwort auf Beitrag von Summer80

Unterhalt und Umgang haben absolut nichts miteinander zu tun! Nur weil ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt, hat das Elternteil und auch das Kind ein Anrecht auf Umgang! Ich würde auch mit dem KV das Gespräch suchen und schauen, welche Intention und Absichten er hat. Ich würde aber auch genauso mit deiner Tochter sprechen, denn sie ist in einem Alter, wo ihre Meinung gehört wird und ein großes Gewicht hat. Im Wege stehen würde ich nicht. Wenn es doch Mal später zum Kontakt zwischen den beiden kommt und der KV dann vorbringen kann, dass du es damals verhindert hast, könnte dies zu Spannungen zwischen deiner Tochter und dir führen. Da musst du, deiner Tochter zu liebe, über deinen Schatten springen. Ein Treffen in Österreich ist vom KV deutlich über das Ziel hinaus geschossen. Er sollte zu euch kommen und seine Tochter in ihrem gewohnten Umfeld kennenlernen. So hat deine Tochter einen sicheren Punkt, an dem sie sich halten kann in dieser, für sie, neuen Situation. Wenn sich die beiden dann kennengelernt haben (und das dauert schon einige Monate!) und deine Tochter bereit ist zu ihm zu fahren (vielleicht ja auch mit dir erstmal gemeinsam), dann kann man darüber sprechen. Aber ich würde da immer (wertfrei!!) das Gespräch mit deiner Tochter suchen und schauen, wie es ihr damit geht, was sie sich wünscht und auch zutraut! Alles Gute

von @ni am 14.09.2019, 10:52



Antwort auf Beitrag von Limayaya

Da hast du mich falsch verstanden. Natürlich hat ein KV immer das Recht auf Umgang. Ich meinte, wenn sie beim Kindsvater auf den "Busch" klopfen will und ggf. seine Intentionen auf die Probe stellen will, soll sie IHN bei Kontakt/Telefonat/Gespräch auch an seine Unterhaltspflicht erinnern. Dann wird sich ja zeigen, wie ernst er es meint. Und das mit der Schilderung beim Jugendamtmit dem Unterhalt sollte sie meiner Meinung nach tun, damit das Jugendamt im Bilde ist, dass wirklich absolut kein Kontakt/Interesse seinerseits bisher bestand. Und es dann eben eher zu einer "kontrollierten Zusammenführung" unter Aufsicht des Jugendamts kommt bzw. die Chancen dafür besser stehen. Damit die Tochter eben nicht einfach so ins kalte Wasser geschmissen wird. Das hatte ich wohl missverständlich ausgedrückt. Also ich denke, die Mutter sollte zum Jugendamt gehen, guten Willen zeigen, dass der KV sein Kind kennenlernen soll, aber eben ihre Bedenken äußern und die Zusammenführung unter Aufsicht des Jugendamtes anstreben. Ich hoffe, so wird es klarer?

von Summer80 am 14.09.2019, 15:39



Antwort auf Beitrag von Summer80

Wenn man das BGB genau liest versteht man: Primär hat das KIND ein Recht auf Umgang. Einem Recht dem sich der Vater bisher entzogen hat. Gruss D

von desireekk am 14.09.2019, 18:43



Antwort auf Beitrag von Summer80

wenn sie sich und der Tochter etwas gutes tun will, dann sollte sie das Thema Geld jetzt erst mal gar nicht ansprechen. erst mal mit der Tochter reden, dann mit dem Vater....je nach Ausgangslage das JA mit rein nehmen. Und falls sich mit dem Vater eine gute Gesprächsbasis ergeben sollte (er kann sich ja geändert haben...auch einsehen, dass ER Töchterchen erstmal besuchen muss, und kennen lernen usw. usf), kann sie ja dann das zweite Fass Unterhalt aufmachen. Natürlich steht ihr frei, sollte ich absolut keine Gesprächsgrundlage bieten, und ihr wirklich mal nach "eine reinwürgen" zumute sein, den Unterhalt einzuklagen...aber niemals nie irgendwo irgendwie eine Verbindung schaffen zwischen "Zahl erst mal, dann kannst du dein Kind sehen"

von Limayaya am 15.09.2019, 08:03



Antwort auf Beitrag von Limayaya

abhängig voneinander machen sicher nicht aber ansprechen würde ich es, wenn schon mal kontakt besteht. eigentlcih eher bedenklich , das er damit nicht von selbst kommt ...

Mitglied inaktiv - 15.09.2019, 12:52



Antwort auf diesen Beitrag

..zu sagen "hey, der Vater hat ja DOCH Interesse an seiner Tochter, dann muss er ja auch ein Interesse daran haben, dass es ihr materiell gut geht" und diesen Gedanken dann umzusetzen....sei es durch Ansprechen, Unterhaltsklage, was auch immer: Logo! Aber nicht nach dem Motto "erst mal Geld und DANN darfst du Kontakt haben"....

von Limayaya am 15.09.2019, 15:28



Antwort auf Beitrag von Limayaya

Danke Euch für Euer Verständnis und Eure Vorschläge!

Mitglied inaktiv - 16.09.2019, 13:34