Alleinerziehend, na und?

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nur z. Info für Euch: Antragsfrist Bildungsgutschein wurde bis 30.06. verlänger7

Thema: nur z. Info für Euch: Antragsfrist Bildungsgutschein wurde bis 30.06. verlänger7

habe es gerade gelesen. Jetzt ist es amtlich und man hat etwas mehr Zeit. LG fk

von FrauKrause am 21.04.2011, 14:25



Antwort auf Beitrag von FrauKrause

ich wurde dahingehend heute aufgeklärt: Der Bildungsgutschein gilt erstmal unbegrenzt??? ABER der rückwirkende hätte die Frist bis Ende April (jetzt dann wohl Ende Juni???) - für jede Sache, für die man gern den Gutschein hätte, muss man einen extra Antrag abgeben/ausfüllen, bei mir wären es drei Stück - was Schulsachen usw. angeht, wird keiner ausgefüllt, da dies bei H4 eh schon berücksichtigt wird und mit dem Leistungsbescheid übernommen wird. LG Sue

Mitglied inaktiv - 21.04.2011, 14:31



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beantragt haben. LG fk

von FrauKrause am 21.04.2011, 14:35



Antwort auf Beitrag von FrauKrause

d.h. wenn ich meinen Antrag (von dem ich erst seit gestern weiß daß ich auch einen stellen kann, dachte nur Wohngeld alleine reicht nicht) bis 30.6. abgeschickt habe kann ich auch Vereinskosten die von januar bis April angefallen sind beantragen und nicht nur die von Mai bis Dezember? Wäre ja cool. Ein Versuch ist es auf jeden Fall wert. Danke Deutschland.

Mitglied inaktiv - 21.04.2011, 15:40



Antwort auf Beitrag von FrauKrause

bin heute extra noch zur ARGE gedüst und habe abgegeben und im übrigen... von wegen bisher hat keiner was beantragt... bei uns ist soviel abgegeben wurden, das ich wahrscheinlich ne Weile auf Antwort warten kann...

von susafi am 21.04.2011, 17:55