Alleinerziehend, na und?

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Hätte da ein paar Fragen

Thema: Hätte da ein paar Fragen

Halli,hallo zusammen.. So wie es aussieht bin ich bald Alleinerziehend mit 2 kleinen Mädchen. Die große wird im Juli 4 und die Kleine wurde jetzt 1, somit bin ich noch zu Hause im Erziehungsurlaub. Mein Freund und auch Vater der Kinder ist berufsstätigt. Wir zogen 2009 zusammen als unsere erste Tochter unterwegs war. Nun zu meinem Problem oder auch Frage. Fast alle Möbel, gehören ihm bzw sind über seinen Namen angeschafft worde. Mir würde nur ein Wohnzimmerschrank, die Kinderzimmer und die Badmöbel bleiben. Besteht für mich die Möglichkeit beim Job Center einen Antrag zu stellen für Möbel? Ich würde ja dann Unterhalt für die Kinder bekommen, Kindergeld und der rest würde vom Amt kommen. Alles irgendwie nicht so einfach, man hat 1000 ????? im Kopf und weiss irgendwie garnicht wo ich zu erst anfangen soll. Was habt ihr als erstes getan? Bzw worum habt ihr euch als erstes gekümmert? Vielen lieben dank für eure Antworten..Sollten noch Fragen sein einfach raus damit..

von Maskottchen am 15.03.2013, 13:20



Antwort auf Beitrag von Maskottchen

Hallo, wir bestimmt nicht einfach mit zwei so kleinen Mäusen, aber das schaffst du schon. Neben den von dir genannten Posten steht dir - je nach Verdienst deines Partners - auch Trennungsunterhalt und ggf. Betreuungsunterhalt für dich selbst zu. Vielleicht würde es sich zudem anbieten, in der Elternzeit schon mal stundenweise wieder einzusteigen? Vielleicht kannst du die Elternzeit etwas verkürzen? Wie lange war denn geplant? Vielleicht kannst du die Zeit mit dem Trennungsunterhalt überbrücken. Es wäre jetzt wichtig, sich um Kinderbetreuung und eine Jobperspektive zu kümmern, damit du langfristig auf eigenen Füßen stehst. Falls dein Partner nicht für dich aufkommen kann - und er ist in erster Linie (neben dir selbst) für dich finanziell verantwortlich - könntest du evtl. Wohngeld beantragen. Größe und Preis der Wohnung müssen den Vorgaben entsprechen, also am besten vor Vertragsabschluss informieren. Was die Möbel betrifft, würde ich im Familien- und Freundeskreis nachfragen, ob jemand etwas über hat, oder bei ebay und in die Kleinanzeigen schauen. Alles Gute, terkey

von Terkey235 am 15.03.2013, 14:31



Antwort auf Beitrag von Maskottchen

Dein Freund muss auch für dienen unterhalt Aufkommen, solange die kleinste so klein ist. (Natürlich nur, falls er kann) Sog. Erstausstattung gibt es nur, wenn du Hartz IV beziehst. Je nach finanziellen Verhältnissen kannst du ggf. in einem sozialkaufhaus einkaufen.

von Catmu am 15.03.2013, 20:55