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Geteiltes Sorgerecht

Thema: Geteiltes Sorgerecht

Hi zusammen Vllt kennt sich jemand aus. Mein Freund und ich (nicht verheiratet) haben für Unsere Tochter (5 Monate) geteiltes sorgerecht. Wie ist das im Falle einer Trennung mit den „besuchszeiten“ geregelt? Wird meine Tochter bei mir wohnen und nur alle 2 Wochen für ein Wochenende zum Vater gehen? Wie ist das trotz stillen (sie bekommt noch keinen Brei) ist das ein Grund sie nachts bei mir zu lassen? ( abpumpen reicht nur für eine Mahlzeit). Kann der Vater verlangen das unser Kind eine Woche bei ihm wohnt und die andere Woche bei mir? Quasi im wechselmodel? Wie stehen die Chancen das ich sie ihren dauerhaften Wohnsitz bei mir hat? Danke schon mal im Voraus

von LucyLou2012 am 02.07.2022, 11:55



Antwort auf Beitrag von LucyLou2012

es gibt das sorgerecht und das aufenthaltsbestimmungsrecht , was im falle des alters deiner tochter sicher zu 99,0% auf dich übergeht. wechselmodell ist eine sache wo beide elternteile zustimmen müssen , sonst kmmt das übliche model zum tragen -aller 2 wochenenden und eventuell unter der woche nach wunsch und möglcihkeit beider eltern . zum thema stillen-wenn es nicht geht dann geht es nicht, da kann der vater darauf bestehen wie er mag

Mitglied inaktiv - 02.07.2022, 12:31



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Hat eine Freundin von mir auch gedacht, die Kinder kommen zu 100% zu ihr. Weil sie seit Jahren daheim und er am arbeiten. Pustekuchen, alle Kinder wurden dem Vater zugesprochen.

von Neverland am 08.07.2022, 19:29



Antwort auf Beitrag von LucyLou2012

Hier zweimal im engen Freundeskreis miterlebt, beidemale wollten die Mütter nicht das wechselmodell, beide Male hat das Gericht fürs Wechselmodell entschieden. Bei paar 1 ( kind war keine 2 bei Beginn des wechselmodells) hat das wechselmodell seit knapp 4 Jahren. Paar 2 war das kind älter schon Grundschule, mittlerweile lebt das kind komplett beim vater. Allerdings bei so einem jungen Kind wird sicher am Anfang kein wechselmodell stattfinden vorallem wenn das kind gestillt wird.

von misses-cat am 02.07.2022, 22:12



Antwort auf Beitrag von misses-cat

sollte das wirklich so sein? gut ich habe da eine andere aussage bekommen aber ich möchte nichtdarauf bestehen dass ich recht habe , ist auch schon eine weile her. dann revidiere ich :)

Mitglied inaktiv - 03.07.2022, 11:51



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Es wird überall anders gehandhabt. Wie oft hab ich gehört, ohne Zustimmung des KV darf man nicht mit dem Kind wegziehen. Mittlerweile zweimal erlebt, dass die KM ohne triftigen Grund einmal 80km und einmal 100km weit weg zog. Die KV waren machtlos, Aussage der Anwälte: bis zu 100km dürfe die KM wegziehen, OHNE Einverständnis. Nichts ist mehr Allgemeingültig, jeder kocht sein eigenes Süppchen. Darum lieber einen Anwalt fragen, die können es einem besser erklären.

von zwergchen1984 am 03.07.2022, 13:22



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Ich kann jetzt nur für umser familiengericht sprechen in unserem Kreis, da war mein Schwiegervater bis vorkurzem als Beamter ( ich komme gerade nicht auf seine berufbezeichnung aber er hatte mit Sorgerechtsfällen zu tum) dieser hat mir das bestätigt das es auch ohne beider Einverständnis dazu kommen kann wenn der Richter oder die Richterin das so sieht. Ich vermute das da jedes Familiengericht seine Suppe kocht, einzige Möglichkeit ist dann weiter zu klagen, hat die eine Mutter gemacht, Ergebnis war das der junge jetzt seit gut 5 Jahren beim Vater lebt.

von misses-cat am 03.07.2022, 14:59



Antwort auf Beitrag von LucyLou2012

Was sagt der Vater überhaupt dazu? Wie sind seine Vorstellungen? Mein Mann z.B. hat unseren Sohn (2 J.) jedes Wochenende für 1 oder 2 Tage bei sich. Das Wechselmodell ginge schon rein praktisch nicht, weil seine Arbeitszeiten kollidieren mit den Betreuungszeiten der Kita, wohingegen meine Teilzeit da voll drauf ausgerichtet ist. Aber bei jungen Kindern sind engmaschige Umgänge, selbst nur für einige Stunden, viel besser als zu große Abstände. Das Wechselmodell hab ich zweimal erlebt, Leidtragende waren beide Male die Kinder. Dann lieber eine feste "Basis". Letztendlich ist alles möglich, man muss sich halt abstimmen und auf die Bedürfnisse des Kindes achten. Aber wenn es drauf ankommt kann es ganz unterschiedlich ausgehen, je nach Jugendamt oder Gericht.

von heli89 am 03.07.2022, 21:02



Antwort auf Beitrag von LucyLou2012

Ihr könnt selbst abstimmen, wie ihr den Umgang handhabt. Ihr braucht dazu kein Gericht. So lange ihr Euch einig seid könnt ihr alles machen. Wechselmodell, Umgang jeden 2 Tag, jedes WE oder ganz anders....alles ist möglich und machbar. Und ein Gericht muss gar nicht involviert werden. ist man erstmal vor Gericht und wird man sich nicht einig, entscheidet das Gericht dann eben auch. deswegen ist man ja auch dort. Passt die Entscheidung nicht, muss man sich im gegenseitigen Einverständnis aber auch nicht daran halten. Wenn sich dann beide einig sind, juckt das niemanden.

von Berlin! am 04.07.2022, 11:05



Antwort auf Beitrag von LucyLou2012

Ich finde es schon komisch das man direkt über eine Trennung nach denkt wenn das Kind auf der Welt ist. Warum macht man denn dann geteiltes Sorgerecht?

von Celina.Chalin am 27.10.2022, 08:36