Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Ex hat Geld von meinem Konto auf seins überwiesen

Thema: Ex hat Geld von meinem Konto auf seins überwiesen

Hallo, ich bin noch nicht lange getrennt und alleinerziehend. Bis vor kurzem hatten mein Ex und ich noch gemeinsame Konten. Dann hab ich durch Zufall erfahren, dass er von unserem gemeinsamen Konto einen sehr kostspieligen Golfurlaub in Portugal gebucht und bezahlt hat, ohne mir irgendwas davon zu sagen. Das war der Ausschlag für mich, unsere Konten zu trennen. Dabei habe ich erst gesehen, dass mein Ex kurz vor der entgültigen Trennung einen ziemlich hohen Betrag von meinem Sparkonto (zu dem er damals noch Zugang hatte) auf sein Konto transferiert hat. Eine Freundin von mir meinte: Es ist quasi unmöglich, das Geld wiederzubekommen, da es keinen Diebstahl innerhalb der Ehe gibt. Auch wenn es mein Konto und kein gemeinsames war. Habt Ihr mit so was Erfahrung? Weiß jemand, wie das rechtlich ist? Soll ich anwaltlich dagegen vorgehen oder bringt das eh nichts?

von Mama-mit-pfiff am 08.02.2020, 19:54



Antwort auf Beitrag von Mama-mit-pfiff

wenn es dir das wert sein muss, weil es schmerzt, dann würde ich zu einem anwalt. bestimmt hatte er rechtlich die möglichkeit, ans geld zu gehen. allerdings lässt ihn ein anwalt dann aber auch alt aussehen, weil er aufzeigen kann, wie er nicht ums familienwohl besorgt ist, wenn er das geld für urlaub ausgibt und es dann daheim fehlt.

von kunstflair am 08.02.2020, 20:48



Antwort auf Beitrag von Mama-mit-pfiff

Wenn das Sparkonto auf deinen und nicht auf seinen Namen lief, kann er das nicht so einfach, auch wenn er eine Kontovollmacht hatte. Lass dich auf jeden Fall beraten...

Mitglied inaktiv - 08.02.2020, 21:55



Antwort auf diesen Beitrag

Deswegen gibt's es Vollmacht, dass man einfach verfügen kann

von Patti1977 am 09.02.2020, 08:04



Antwort auf Beitrag von Patti1977

Da irrst du dich. Er kann dann zwar Geld abheben, muss dieses aber ggfs. zurückzahlen, wenn der Zweck der Abhebung mit ihr nicht abgesprochen war. Eine Kontovollmacht ist keine Schenkung, schon gar nicht bei einem Sparkonto. Deshalb: Beraten lassen.

Mitglied inaktiv - 09.02.2020, 16:27



Antwort auf diesen Beitrag

Gib mir mal die Grundlage dafür. Ist mir neu und ich arbeite seit 25 Jahren in der Materie

von Patti1977 am 10.02.2020, 18:51



Antwort auf Beitrag von Patti1977

Wie meinst du das, du arbeitest "in der Materie"? Bist du Scheidungsanwältin? Oder arbeitest du bei einer Bank? Was ich meinte ist: Es gibt die Kontovollmacht, die ich jemandem an meinem Konto einräumen kann. Das heißt, mit dieser Kontovollmacht kann der Bevollmächtigte Geld von meinem Konto abheben. Dann gibt es andererseits die Verfügungsberechtigung über das abgehobene Geld. Wenn ich jemandem die Vollmacht erteile, von meinem Konto Geld abzuheben, heißt das noch nicht, dass er darüber frei für seine Zwecke verfügen kann. Wenn er ohne mein Wissen von meinem Geld abgehoben hat und dieses Geld nicht für einen mit mir abgesprochenen Zweck verwendet hat, muss er es mir (so erklärte es mir zumindest meine Steuerberaterin) wieder zurückzahlen, wenn ich nicht mit der Ausgabe einverstanden bin. Ich denke aber, dass man seinen Widerspruch schriftlich geltend machen muss, um den Verdacht einer Schenkung auszuschließen. Ich habe gerade mal im Netz geschaut, da findet man z. B. hier: https://new.biallo.de/geldanlage/ratgeber/bankvollmacht/ unter dem Absatz "Missbrauch" etwas dazu. Das heißt nicht, dass sie die Bank dafür belangen kann. Aber evtl. den Ex, wenn das ihr Konto war. Deshalb würde ich ihr raten, das mit einem Anwalt zu besprechen.

Mitglied inaktiv - 10.02.2020, 21:52



Antwort auf Beitrag von Mama-mit-pfiff

Lass dich beraten. Kommt auf Konto an und welche Vollmacht und ob du ihm vielleicht den Zugang wissentlich gegeben hast. Lernen durch Schmerz. Du hättest beim ersten urlaub schalten müssen. Zufall, dass du das nur gesehen hast? Fällt das nicht sofort auf?

von Patti1977 am 09.02.2020, 08:03



Antwort auf Beitrag von Patti1977

Wie sieht die Vollmacht auf das Konto aus? Ist er bei der Bank eingetragen??? Wenn ja, dann bist du selber schuld das nach der Trennung nicht rückgängig gemacht zu haben.

von Mala28 am 09.02.2020, 11:04



Antwort auf Beitrag von Mama-mit-pfiff

Selbstverständlich gibt es Diebstahl in der Ehe. Wenn das wirklich dein Geld war, hat er davon nichts zu nehmen. Ich würde auch eine rechtliche Beratung vorschlagen. Und dann endlich mal alles trennen und die Vollmachten weg.

von Spock1 am 09.02.2020, 13:11



Antwort auf Beitrag von Spock1

Ich habe eine Vollmacht für das Konto meines Mannes und überweise durchaus groessere Summen, zum Teil auf mein Konto. Die Bankmitarbeiter sind meist nicht sonderlich begeistert, vermutlich weil sie Angst haben in irgendwelche Streitigkeiten verwickelt zu werden, aber sie haben es noch nie verweigert. Dafür habe ich ja die Vollmacht. Im Falle einer Trennung oder Misstrauen ist doch die erste Maßnahme , die Vollmacht zu widerrufen.

von Finale am 10.02.2020, 21:17



Antwort auf Beitrag von Mama-mit-pfiff

bei der bank wäre ich schon längst gewesen ,um alles zu sperren , was ihn mit deinem konto verbindet. sollte sich die summe , die er genommen hat, unter 100,00 befinden , würde ich es ruhen lassen und kein ding draus machen...sicher , geld ist geld aber manches auch den ärger nicht wert , der dran hängt

Mitglied inaktiv - 09.02.2020, 14:11



Antwort auf Beitrag von Mama-mit-pfiff

Das wäre eine Frage, die nur ein Anwalt in Kenntnis der Hintergründe und der näheren Umstände vollumfänglich beantworten kann. Aber Du hoffst ja immer noch, daß der Kerl Dich zurücknimmt. Was soll man da noch raten

von Strudelteigteilchen am 09.02.2020, 18:01



Antwort auf Beitrag von Mama-mit-pfiff

was sagt die Bank?

von Philo am 09.02.2020, 21:08



Antwort auf Beitrag von Philo

...die sagen gar nichts und verweisen auf vorliegende Vollmacht. Wenn die Bank zugibt, dass da evt. eine Vollmacht nicht gegolten hätte, oder sonstwas, könnten sie ja auf Schadensersatz verklagt werden...

von Limayaya am 10.02.2020, 05:38



Antwort auf Beitrag von Philo

Man muss da unterscheiden zwischen Außenwirkung der Vollmacht (durfte die Bank ihm das Geld auszahlen) und Berechtigung im Verhältnis der beiden Ehepartner (durfte er im Verhältnis zur Gattin das Geld an sich überweisen). Im Außenverhältnis durfte er das wohl, der Bank ist also kein Vorwurf zu machen. Das heißt aber noch lange nicht, dass er berechtigt war, das Geld seiner Frau an sich zu überweisen und es zu behalten. Einfach so für seine persönliche Lebensführung darf er das nicht, dafür müsste er schon einen besonderen Grund haben. Aus meiner Sicht müsste er es zurücküberweisen, und ich würde auf jeden Fall damit zum Anwalt gehen.

von tonib am 10.02.2020, 07:09



Antwort auf Beitrag von Mama-mit-pfiff

Es gibt doch einen Zeitrahmen, wo die Bank den Betrag x zurückholen kann. Ist der rum? Im Grunde ist eine Bankvollmacht nicht zweckgebunden. Von daher kann sich ein Berechtigter da bedienen, wie er will . Hast Du Zugriff auf sein Konto? Dann hole es Dir so zurück...

von ohno am 10.02.2020, 17:44



Antwort auf Beitrag von Mama-mit-pfiff

Die Bank durfte ihm das Geld auf jeden Fall geben, wenn er eine Kontovollmacht hatte. Hast du für sein Konto auch eine Vollmacht, dann hol dir das Geld wieder und lasse die Vollmacht löschen. Wenn nicht, erkundige dich bei einem Anwalt, denn hier kommt es auf die Einzelheiten an. Mein Mann hat auch eine Vollmacht für mein Konto und hat noch nie etwas abgehoben. Das Ganze gilt für den Fall, dass mir etwas zustößt. Dann soll er ohne Probleme an meine Konten kommen, und nur dann. Das weiß er aber auch und hält sich daran.

von Mehtab am 10.02.2020, 18:38