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Kindergeld

Thema: Kindergeld

Meine Große hat gerade Abi geschrieben, mündliche Prüfungen stehen an. Sie möchte dann etwas Richtung Lehramt machen und ist deshalb schon für die Sport-Aufnahemprüfung angemeldet (die ist im April). Heute bekommen wir einen Brief von der Familienkasse, sie wird automatisch vom Kindergeld abgemeldet ab April. Ich habe gelesen, dass sie noch 4 Mo. (Orientierungsphase) Kindergeld bekommen kann. Und dann eben wieder ab Studienbeginn (Oktober). Ich verstehe die Seite der Agentur für Arbeit (https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-nach-schulabschluss) nicht so richtig. Da steht: "Meldet sich Ihr Kind bei der Berufsberatung ausbildungssuchend, kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen – bis zum Tag vor seinem 25. Geburtstag. Das gilt auch für eine Übergangszeit zwischen Schule und Studium oder Ausbildung von bis zu 4 Kalendermonaten" Müss sie jetzt einen Termin machen um sich ausbildungssuchend zu melden? Sie will ja gar keine Ausbildung machen. Wer hat Erfahrung, wie geht es jetzt weiter? Ich als Bezieherin des Kindergeldes werde ja Einspruch gegen die AUfhebung machen müssen.

von Mucksilia am 07.03.2024, 14:50



Antwort auf Beitrag von Mucksilia

Wir haben einen neuen Antrag auf Kindergeld gestellt. Das Kindergeld wurde für den Übergangszeitraum weitergezahlt.

von KKM am 07.03.2024, 15:08



Antwort auf Beitrag von Mucksilia

Bei uns wurde eingestellt als die Abizeugnisse ausgehändigt wurden, also nicht im April und dann rückwirkend weiter beweilligt ab Übersendung des Studienvertrages. Das fing Ende September an also bekamen wir es quasi durchbezahlt. Ausbildungssuchend melden und man sucht nichts finde ich unsinnig Warum kommen die denn auf die Idee ab April nichtmehr zu zahlen, da ist doch noch Schule ? Oder wird sie Ende März 18 dann stelle einen neuen Kindergeldantrag mit Schulbescheinigung bis Schuljahresende

von Ellert am 07.03.2024, 15:34



Antwort auf Beitrag von Mucksilia

Die Schule kann eine Bescheinigung ausstellen bis zur Zeugnisübergabe. Diese bei der Familienkasse einreichen mit dem Hinweis auf das Studium ab Oktober. Die Studienbescheinigung muss dann nur nachgereicht werden. Wir mussten auch keinen neuen Antrag stellen, das lief nahtlos weiter.

von romankowitz am 07.03.2024, 16:06



Antwort auf Beitrag von Mucksilia

Du kannst doch einen neuen Antrag auf Kindergeld stellen. Hier unterschreibt die Schule, dass bis xy noch Schule ist. Danach ist der Übergang. Und sobald die Einschreibung an der Uni vorliegt reichst Du diese nach. Ich würde bei der Familienkasse mal anrufen. Klar hängt man in der Warteschleife, aber das nützt ja nichts.

von Caot am 07.03.2024, 16:37



Antwort auf Beitrag von Caot

Hier wurde auch bis Juli weiterbewilligt, danach müssen wir wohl wieder einen Antrag stellen. Arbeitslos melden muss man sich nur, wenn zwischen Abitur und Studiumbeginn mehr als 4 Monate liegen. Ist bei euch die Schule wirklich schon im April vorbei? Hier starten die Prüfungen erst im April/Mai, Zeugnis gibt es Ende Juni, somit würde es bei uns zB passen mit den 4 Monaten zum Wintersemester.

von sternenfee75 am 08.03.2024, 00:37



Antwort auf Beitrag von sternenfee75

Hier gibt es am 10.04. Zeugnisse und die erste schriftliche Prüfung ist am 19.04. LG

von Maxikid am 08.03.2024, 06:37



Antwort auf Beitrag von Maxikid

Sondern das vom 4.Quartal. Das bedeutet aber nicht Ende der Schule. Hier ist der letzte Schultag für alle gleich. In BaWü immer zum Ende Julei. Bis dahin stellt die Schule „ist Schulkind“ aus. Danach reicht der Übergang bis Oktober. Oft reicht die Studieneinschreibung, Immatrikulation wird nachgereicht. Die Familienkasse ist doch in ganz Deutschland gleich. Das kann wo anders nicht anders sein.

von Caot am 08.03.2024, 07:08



Antwort auf Beitrag von Caot

Bei meiner bin ich da unsicher aber das war nicht vor Mai /Juni und vorher gibts keine Abizeugnisse - bis dahin ist definitiv Schule und ds Kind berechtigt ! Bis zum Studienbeginn hast Du die 4 Monate dann nicht überschritten

von Ellert am 08.03.2024, 07:35



Antwort auf Beitrag von Ellert

auch für die Abiturienten. Das die dann nicht mehr in die Schule gehen müssen ist davon unabhängig. 4 Monate Überbrückung passt immer. Und es reicht auch erst einmal die Hochschuleinschreibung bzw. die Bestätigung der Hochschule. Die AP sollte das noch einmal mit der Schule abklären. Schule endet in Deutschland nicht im April.

von Caot am 08.03.2024, 08:50



Antwort auf Beitrag von Caot

Das Schuljahr geht immer, fiktiv, vom 01.08 - 31.07. Völlig losgelöst von den Sommerferien etc. Einen neuen Kindergeldantrag stellen. Formlose Erklärung dabei, dass das Kind zum 01.10. beabsichtigt filgendes Studium aufzunehmen: Fach und Hochschule Und erwähnen, dass die Immatrikulationsbescheinigung nachgereicht wird So ist esbei uns gelaufen, sogar 3mal

von KKM am 08.03.2024, 09:00



Antwort auf Beitrag von Caot

Nein, so einfach ist das nicht. In Rheinland-Pfalz gibt es das vorgezogene Abitur: zwar G9, aber die schriftlichen Prüfungen im Januar, die mündliche(n) im März, Schuljahresende für die Abiturienten ist dabei der 31. März. Danach bekommt man keine Bescheinigung mehr von der Schule, dass man noch Schüler ist. Und da kann es dann durchaus Probleme mit der Weiterbewilligung des Kindergelds geben.

von Salkinila am 08.03.2024, 11:00



Antwort auf Beitrag von Salkinila

Aber ich mag mich nicht mit Dir streiten. Ich ergoogle Juli 2024. Nix April 2024. Ich gehe felsenfest davon aus, dass das aber - wie es zu laufen hat - in D geregelt ist und auch keiner in RLP ohne Kindergeld da steht. Ohne es natürlich genau zu wissen, kann ich mich das nicht wirklich vorstellen, auch bei „vorgezogenem Abitur“ nicht. Auch da muss es ja eine adäquate Lösung geben, die nicht Einspruch zum Kindergeld bedeutet.

von Caot am 08.03.2024, 11:08



Antwort auf Beitrag von Caot

Wo hast du das ergoogelt? Ja, man sollte davon ausgehen, dass es eine adäquate Lösung gibt bzw. die zuständigen Stellen, wissen, wie mit dem vorgezogenen Abitur (es heißt tatsächlich so) umzugehen ist. Leider haben wir die gegenteilige Erfahrung gemacht. Es hat uns einigen Schriftverkehr mit der zuständigen Familienkasse gekostet, damit wir für unseren Sohn ohne Unterbrechung weiterhin Kindergeld bekamen. Letztendlich hat sich die Familienkasse erst bewegt, als wir das Ganze einem Anwalt übergeben haben.

von Salkinila am 08.03.2024, 11:49



Antwort auf Beitrag von Salkinila

sonst wären die Kinder ja wirklich benachteiligt in Sachen Kindergeld

von Ellert am 08.03.2024, 21:03



Antwort auf Beitrag von Ellert

Nicht nur theoretisch. Das vorgezogene Abitur wurde eingeführt, damit man schon im Sommersemester anfangen kann. Was allerdings nicht dazu geführt hat, dass dann auch sehr viel mehr Leute tatsächlich dann anfangen, zumal es viele Studiengänge - auch in RLP - gibt, die man erst ab Wintersemester belegen kann.

von Salkinila am 09.03.2024, 12:00



Antwort auf Beitrag von Salkinila

Viele Unis bieten doch aber ein Orientierungsstudium an, wo man sich erst mal einschreiben kann. Oder BFD? Da braucht es kein volles Jahr. Trini

von Trini am 10.03.2024, 12:56



Antwort auf Beitrag von Mucksilia

Wir brauchten eine Bescheinigung, wann das FSJ beginnt. Zwischen Schulentlassung und FSJ hat mein Sohn nicht gemacht, es lagen 3 Monate dazwischen. Kindergeld wurde dann durchgehend bezahlt.

von wolfsfrau am 08.03.2024, 08:26



Antwort auf Beitrag von Mucksilia

Lasst euch die Anlage zum Kindergeld ordentlich bis zum SJ-Ende von der Schule ausfüllen. Der Zeitraum danach passt bis zum Studienbeginn mit 4 Monaten Überbrückung. Für jedes Bundesland. Die Einschreibungsbestätigung der Hochschule, besser noch die Annahmebestätigung, schickt Ihr dann nach wenn ihr sie habt. Ging bei uns problemlos als Fax. Kindergeldnummer drauf - fertig.

von Caot am 08.03.2024, 08:58



Antwort auf Beitrag von Mucksilia

Wird sie im April 18? Hier kam der Brief jeweils kurz vor dem 18. Geburtstag. Bei meiner Tochter im 2. Lehrjahr, und genauso bei meinem Neffen im zweiten Jahr FOS.

von Häsle am 08.03.2024, 17:14



Antwort auf Beitrag von Häsle

Stimmt…zum 18. Geburtstag kam hier auch ein Brief bzgl. Kindergeld

von Maxikid am 08.03.2024, 18:22



Antwort auf Beitrag von Mucksilia

Bei meiner großen war es so, dass wir schon 6 Monate vor dem 18. Geburtstag Post von der Familienkasse bekommen. Mussten ausfüllen was sie ab 18 macht. Abi wurde abgegeben. Kurz vor dem Abi kam wieder Post. Was sie danach macht. Und da sie ein duales Studium beginnen wollte, haben wir das angegeben. Und sie bekam in der Zeit vom Abi (Juli) bis Studienbeginn (oktober) weiterhin Kindergeld. Ohne Pause.

von LELMA-Mum am 08.03.2024, 21:00



Antwort auf Beitrag von Mucksilia

Auch bei uns kam der Brief zum 18. Geburtstag. Wir haben eine Schulbescheinigung hingeschickt, die uns die Schule gegeben hat. Ganz ohne neuen Antrag. Unsere Tochter hat nicht gleich angefangen zu studieren, da sie total planlos ist. Stattdessen hat sie Studien- und Ausbildungsproentierungsgespräche von der Agentur für Arbeit besucht. Damit behielt die ihren Kindergeldanspruch ganz offiziell.

von magistra am 09.03.2024, 01:47



Antwort auf Beitrag von Mucksilia

Bei uns war‘s bei beiden Kindern wie bei KKM. Auch in der Lücke zwischen Abi und Studienbeginn wurde weitergezahlt. LG

von Astrid am 09.03.2024, 10:42



Antwort auf Beitrag von Astrid

Mein Sohn (19) hat letztes Jahr im Sommer das Abi gemacht .Ist dann zur Bundeswehr und macht seine Grundausbildung und beginnt im Oktober sein Studium bei der Bundeswehr. Wir haben letztes Jahr im Juli das letzte mal Kindergeld erhalten, seit da kämpfen wir um das Kindergeld. Von der Familienkasse kommt immer nur ,es fehlt noch ein Formular. Ich bin gespannt wann die mal zahlen..

von silviag1221 am 09.03.2024, 19:26



Antwort auf Beitrag von silviag1221

Ich würde auf jeden Fall zu Beginn des Studiums einen Neuantrag auf Kindergeld stellen. Es kann sein, dass er für die Zeit bei der Bundeswehr kein Kindergeld bekommt.....

von KKM am 10.03.2024, 06:40



Antwort auf Beitrag von silviag1221

Mein Mann kämpft auch von Quartal zu Quartal um das Kindergeld für Sohn 2, weil die Bundeswehr das Formular immer nur von Lehrgang zu Lehrgang ausfüllt. Trini

von Trini am 10.03.2024, 13:01



Antwort auf Beitrag von Trini

...heißt KG 15. Das kann man von der Familienkasse anfordern. Nur als FWDLer ist man nicht kindergeldberechtigt. Trini

von Trini am 10.03.2024, 13:08



Antwort auf Beitrag von Trini

Trini , danke für die Info ... Ich wünsche Euch viel Geduld für den Kindergeld Kampf :) Wir kämpfen auch weiter ...

von silviag1221 am 10.03.2024, 17:49



Antwort auf Beitrag von silviag1221

Hallo Trini, wir haben den 8 monatigen Kampf heute gewonnen. Haben das Kindergeld erhalten für die letzten 8 Monate :) Jetzt sind wir gespannt auf die nächsten Monate ,denn ein Briefbescheid haben wir noch nicht erhalten .

von silviag1221 am 13.03.2024, 07:11



Antwort auf Beitrag von silviag1221

Ich weiß gar nicht genau, ob wir jetzt schon safe sind oder der K(r)ampf nach dem nächsten Lehrgang wieder losgeht. Trini

von Trini am 16.03.2024, 23:21



Antwort auf Beitrag von Mucksilia

Normalerweise gibt es einen Antrag, da musst du ausfüllen, wie lange sie noch zur Schule geht und dass sie sich für ein Studium zum Wintersemester bewirbt. Dann wird Kindergeld weitergezahlt für die Übergangszeit. Eventuell noch eine aktuelle Schulbescheinigung und gut ists.

von Emmi67 am 09.03.2024, 20:02



Antwort auf Beitrag von Mucksilia

Hier gab es sogar im März Abi-Zeugnisse, Kind war bereits 18. Wir haben einfach Weiterzahlung beantragt und erklärt, dass das Kind sich für einen Studienplatz bewirbt, das gewünschte Studium aber erst zum Wintersemester beginnt. Es wurde durchgezahlt.

von Ulli am 10.03.2024, 16:41



Antwort auf Beitrag von Mucksilia

Hallo, Kindergeld wird mit 18. Geburtstag gestoppt. Nachweis der Schule einreichen (Schulbesuch endet 31.7.24 oder so) Dann Studium anmelden (vorab) Bei Immatrikulation die Bescheinigung nachreichen. Regelmäßig die Studienverlaufsbescheinigung nachreichen bis Abschluss Gruß N.

von 2Mädchenmama am 13.03.2024, 14:59