Meine Große hat gerade Abi geschrieben, mündliche Prüfungen stehen an. Sie möchte dann etwas Richtung Lehramt machen und ist deshalb schon für die Sport-Aufnahemprüfung angemeldet (die ist im April).
Heute bekommen wir einen Brief von der Familienkasse, sie wird automatisch vom Kindergeld abgemeldet ab April.
Ich habe gelesen, dass sie noch 4 Mo. (Orientierungsphase) Kindergeld bekommen kann. Und dann eben wieder ab Studienbeginn (Oktober).
Ich verstehe die Seite der Agentur für Arbeit (https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-nach-schulabschluss) nicht so richtig. Da steht:
"Meldet sich Ihr Kind bei der Berufsberatung ausbildungssuchend, kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen – bis zum Tag vor seinem 25. Geburtstag. Das gilt auch für eine Übergangszeit zwischen Schule und Studium oder Ausbildung von bis zu 4 Kalendermonaten"
Müss sie jetzt einen Termin machen um sich ausbildungssuchend zu melden? Sie will ja gar keine Ausbildung machen.
Wer hat Erfahrung, wie geht es jetzt weiter? Ich als Bezieherin des Kindergeldes werde ja Einspruch gegen die AUfhebung machen müssen.
von
Mucksilia
am 07.03.2024, 14:50
Wir haben einen neuen Antrag auf Kindergeld gestellt.
Das Kindergeld wurde für den Übergangszeitraum weitergezahlt.
von
KKM
am 07.03.2024, 15:08
Bei uns wurde eingestellt als die Abizeugnisse ausgehändigt wurden, also nicht im April und dann rückwirkend weiter beweilligt ab Übersendung des Studienvertrages.
Das fing Ende September an also bekamen wir es quasi durchbezahlt.
Ausbildungssuchend melden und man sucht nichts finde ich unsinnig
Warum kommen die denn auf die Idee ab April nichtmehr zu zahlen, da ist doch noch Schule ? Oder wird sie Ende März 18 dann stelle einen neuen Kindergeldantrag mit Schulbescheinigung bis Schuljahresende
von
Ellert
am 07.03.2024, 15:34
Die Schule kann eine Bescheinigung ausstellen bis zur Zeugnisübergabe. Diese bei der Familienkasse einreichen mit dem Hinweis auf das Studium ab Oktober.
Die Studienbescheinigung muss dann nur nachgereicht werden. Wir mussten auch keinen neuen Antrag stellen, das lief nahtlos weiter.
von
romankowitz
am 07.03.2024, 16:06
Du kannst doch einen neuen Antrag auf Kindergeld stellen. Hier unterschreibt die Schule, dass bis xy noch Schule ist. Danach ist der Übergang. Und sobald die Einschreibung an der Uni vorliegt reichst Du diese nach.
Ich würde bei der Familienkasse mal anrufen. Klar hängt man in der Warteschleife, aber das nützt ja nichts.
von
Caot
am 07.03.2024, 16:37
Hier wurde auch bis Juli weiterbewilligt, danach müssen wir wohl wieder einen Antrag stellen.
Arbeitslos melden muss man sich nur, wenn zwischen Abitur und Studiumbeginn mehr als 4 Monate liegen.
Ist bei euch die Schule wirklich schon im April vorbei? Hier starten die Prüfungen erst im April/Mai, Zeugnis gibt es Ende Juni, somit würde es bei uns zB passen mit den 4 Monaten zum Wintersemester.
von
sternenfee75
am 08.03.2024, 00:37
Hier gibt es am 10.04. Zeugnisse und die erste schriftliche Prüfung ist am 19.04.
LG
von
Maxikid
am 08.03.2024, 06:37
Sondern das vom 4.Quartal.
Das bedeutet aber nicht Ende der Schule.
Hier ist der letzte Schultag für alle gleich. In BaWü immer zum Ende Julei. Bis dahin stellt die Schule „ist Schulkind“ aus. Danach reicht der Übergang bis Oktober. Oft reicht die Studieneinschreibung, Immatrikulation wird nachgereicht.
Die Familienkasse ist doch in ganz Deutschland gleich. Das kann wo anders nicht anders sein.
von
Caot
am 08.03.2024, 07:08
Bei meiner bin ich da unsicher aber das war nicht vor Mai /Juni und vorher gibts keine Abizeugnisse - bis dahin ist definitiv Schule und ds Kind berechtigt !
Bis zum Studienbeginn hast Du die 4 Monate dann nicht überschritten
von
Ellert
am 08.03.2024, 07:35
auch für die Abiturienten. Das die dann nicht mehr in die Schule gehen müssen ist davon unabhängig. 4 Monate Überbrückung passt immer. Und es reicht auch erst einmal die Hochschuleinschreibung bzw. die Bestätigung der Hochschule.
Die AP sollte das noch einmal mit der Schule abklären. Schule endet in Deutschland nicht im April.
von
Caot
am 08.03.2024, 08:50
Das Schuljahr geht immer, fiktiv, vom 01.08 - 31.07.
Völlig losgelöst von den Sommerferien etc.
Einen neuen Kindergeldantrag stellen.
Formlose Erklärung dabei, dass das Kind zum 01.10. beabsichtigt filgendes Studium aufzunehmen: Fach und Hochschule
Und erwähnen, dass die Immatrikulationsbescheinigung nachgereicht wird
So ist esbei uns gelaufen, sogar 3mal
von
KKM
am 08.03.2024, 09:00
Nein, so einfach ist das nicht. In Rheinland-Pfalz gibt es das vorgezogene Abitur: zwar G9, aber die schriftlichen Prüfungen im Januar, die mündliche(n) im März, Schuljahresende für die Abiturienten ist dabei der 31. März. Danach bekommt man keine Bescheinigung mehr von der Schule, dass man noch Schüler ist. Und da kann es dann durchaus Probleme mit der Weiterbewilligung des Kindergelds geben.
von
Salkinila
am 08.03.2024, 11:00
Aber ich mag mich nicht mit Dir streiten.
Ich ergoogle Juli 2024. Nix April 2024.
Ich gehe felsenfest davon aus, dass das aber - wie es zu laufen hat - in D geregelt ist und auch keiner in RLP ohne Kindergeld da steht. Ohne es natürlich genau zu wissen, kann ich mich das nicht wirklich vorstellen, auch bei „vorgezogenem Abitur“ nicht. Auch da muss es ja eine adäquate Lösung geben, die nicht Einspruch zum Kindergeld bedeutet.
von
Caot
am 08.03.2024, 11:08
Wo hast du das ergoogelt?
Ja, man sollte davon ausgehen, dass es eine adäquate Lösung gibt bzw. die zuständigen Stellen, wissen, wie mit dem vorgezogenen Abitur (es heißt tatsächlich so) umzugehen ist. Leider haben wir die gegenteilige Erfahrung gemacht. Es hat uns einigen Schriftverkehr mit der zuständigen Familienkasse gekostet, damit wir für unseren Sohn ohne Unterbrechung weiterhin Kindergeld bekamen. Letztendlich hat sich die Familienkasse erst bewegt, als wir das Ganze einem Anwalt übergeben haben.
von
Salkinila
am 08.03.2024, 11:49
sonst wären die Kinder ja wirklich benachteiligt in Sachen Kindergeld
von
Ellert
am 08.03.2024, 21:03
Nicht nur theoretisch. Das vorgezogene Abitur wurde eingeführt, damit man schon im Sommersemester anfangen kann. Was allerdings nicht dazu geführt hat, dass dann auch sehr viel mehr Leute tatsächlich dann anfangen, zumal es viele Studiengänge - auch in RLP - gibt, die man erst ab Wintersemester belegen kann.
von
Salkinila
am 09.03.2024, 12:00
Viele Unis bieten doch aber ein Orientierungsstudium an, wo man sich erst mal einschreiben kann.
Oder BFD? Da braucht es kein volles Jahr.
Trini
von
Trini
am 10.03.2024, 12:56
Wir brauchten eine Bescheinigung, wann das FSJ beginnt.
Zwischen Schulentlassung und FSJ hat mein Sohn nicht gemacht, es lagen 3 Monate dazwischen.
Kindergeld wurde dann durchgehend bezahlt.
von
wolfsfrau
am 08.03.2024, 08:26
Lasst euch die Anlage zum Kindergeld ordentlich bis zum SJ-Ende von der Schule ausfüllen. Der Zeitraum danach passt bis zum Studienbeginn mit 4 Monaten Überbrückung.
Für jedes Bundesland.
Die Einschreibungsbestätigung der Hochschule, besser noch die Annahmebestätigung, schickt Ihr dann nach wenn ihr sie habt. Ging bei uns problemlos als Fax. Kindergeldnummer drauf - fertig.
von
Caot
am 08.03.2024, 08:58
Wird sie im April 18?
Hier kam der Brief jeweils kurz vor dem 18. Geburtstag. Bei meiner Tochter im 2. Lehrjahr, und genauso bei meinem Neffen im zweiten Jahr FOS.
von
Häsle
am 08.03.2024, 17:14
Stimmt…zum 18. Geburtstag kam hier auch ein Brief bzgl. Kindergeld
von
Maxikid
am 08.03.2024, 18:22
Bei meiner großen war es so, dass wir schon 6 Monate vor dem 18. Geburtstag Post von der Familienkasse bekommen. Mussten ausfüllen was sie ab 18 macht. Abi wurde abgegeben. Kurz vor dem Abi kam wieder Post. Was sie danach macht. Und da sie ein duales Studium beginnen wollte, haben wir das angegeben. Und sie bekam in der Zeit vom Abi (Juli) bis Studienbeginn (oktober) weiterhin Kindergeld. Ohne Pause.
von
LELMA-Mum
am 08.03.2024, 21:00
Auch bei uns kam der Brief zum 18. Geburtstag. Wir haben eine Schulbescheinigung hingeschickt, die uns die Schule gegeben hat. Ganz ohne neuen Antrag.
Unsere Tochter hat nicht gleich angefangen zu studieren, da sie total planlos ist. Stattdessen hat sie Studien- und Ausbildungsproentierungsgespräche von der Agentur für Arbeit besucht. Damit behielt die ihren Kindergeldanspruch ganz offiziell.
von
magistra
am 09.03.2024, 01:47
Bei uns war‘s bei beiden Kindern wie bei KKM. Auch in der Lücke zwischen Abi und Studienbeginn wurde weitergezahlt.
LG
von
Astrid
am 09.03.2024, 10:42
Mein Sohn (19) hat letztes Jahr im Sommer das Abi gemacht .Ist dann zur Bundeswehr und macht seine Grundausbildung und beginnt im Oktober sein Studium bei der Bundeswehr.
Wir haben letztes Jahr im Juli das letzte mal Kindergeld erhalten, seit da kämpfen wir um das Kindergeld. Von der Familienkasse kommt immer nur ,es fehlt noch ein Formular.
Ich bin gespannt wann die mal zahlen..
von
silviag1221
am 09.03.2024, 19:26
Ich würde auf jeden Fall zu Beginn des Studiums einen Neuantrag auf Kindergeld stellen.
Es kann sein, dass er für die Zeit bei der Bundeswehr kein Kindergeld bekommt.....
von
KKM
am 10.03.2024, 06:40
Mein Mann kämpft auch von Quartal zu Quartal um das Kindergeld für Sohn 2, weil die Bundeswehr das Formular immer nur von Lehrgang zu Lehrgang ausfüllt.
Trini
von
Trini
am 10.03.2024, 13:01
...heißt KG 15. Das kann man von der Familienkasse anfordern.
Nur als FWDLer ist man nicht kindergeldberechtigt.
Trini
von
Trini
am 10.03.2024, 13:08
Trini , danke für die Info ...
Ich wünsche Euch viel Geduld für den Kindergeld Kampf :)
Wir kämpfen auch weiter ...
von
silviag1221
am 10.03.2024, 17:49
Hallo Trini,
wir haben den 8 monatigen Kampf heute gewonnen. Haben das Kindergeld erhalten für die letzten 8 Monate :)
Jetzt sind wir gespannt auf die nächsten Monate ,denn ein Briefbescheid haben wir noch nicht erhalten .
von
silviag1221
am 13.03.2024, 07:11
Ich weiß gar nicht genau, ob wir jetzt schon safe sind oder der K(r)ampf nach dem nächsten Lehrgang wieder losgeht.
Trini
von
Trini
am 16.03.2024, 23:21
Normalerweise gibt es einen Antrag, da musst du ausfüllen, wie lange sie noch zur Schule geht und dass sie sich für ein Studium zum Wintersemester bewirbt. Dann wird Kindergeld weitergezahlt für die Übergangszeit. Eventuell noch eine aktuelle Schulbescheinigung und gut ists.
von
Emmi67
am 09.03.2024, 20:02
Hier gab es sogar im März Abi-Zeugnisse, Kind war bereits 18. Wir haben einfach Weiterzahlung beantragt und erklärt, dass das Kind sich für einen Studienplatz bewirbt, das gewünschte Studium aber erst zum Wintersemester beginnt. Es wurde durchgezahlt.
von
Ulli
am 10.03.2024, 16:41
Hallo,
Kindergeld wird mit 18. Geburtstag gestoppt.
Nachweis der Schule einreichen (Schulbesuch endet 31.7.24 oder so)
Dann Studium anmelden (vorab)
Bei Immatrikulation die Bescheinigung nachreichen.
Regelmäßig die Studienverlaufsbescheinigung nachreichen bis Abschluss
Gruß
N.
von
2Mädchenmama
am 13.03.2024, 14:59