Hallo,
bitte helft mir mal, ich steh gerade auf dem Schlauch.
Mein Kind ist 18 und erhält Kindergeld, da es noch zur Schule geht. Abi im April.
Ab 01. September befindet es sich dann in Ausbildung.
1.
Welchen Antrag muss ich einreichen, damit das KG in Ausbildung weiterbezahlt wird? Ist das dieser Vordruck 5b?
2.
Schulbescheinigung geht bis 31. Juli.
Was ist mit dem Zeitraum 01. - 31. August.
Da ist es ja ohne Schule und ohne Ausbildung? Wird da weiterbezahlt?
Vielleicht kann mir jemand meine Fragen beantworten. Behördenkram ist absolut nicht meine Stärke.
Vielen Dank schon mal.
von
Makramee
am 14.03.2024, 06:56
Bis zu 4 Monate sind Übergangszeit und das Kindergeld wird weitergezahlt.
In Eurem Fall also für den August.
Vordrucknummer weiß ich nicht, hängt von der Kindergeldkasse ab
von
KKM
am 14.03.2024, 08:01
am besten direkt bei deiner Familienkasse nachfragen, wir mussten eine Bescheinigung hin schicken, dass unsere Tochter noch Surdiert, nach dem Bachelor auch wieder die Bescheinigung vom Master.
von
linghoppe.
am 14.03.2024, 09:36
Die Kindergeldkasse kommt ja von alleine mit einem Vordruck. Auf den würde ich warten.
Kindergeld bekommst Du bis zum Ablauf des Schuljahres. Danach gibt es einen Übergang von 4 Monaten. Im besten Fall habt Ihr bereits den Ausbildungsvertrag. Den reicht ihr ein wenn es soweit ist.
von
Caot
am 14.03.2024, 15:47
Wir haben Post bekommen was nach der Schule passiert. Da haben wir angegeben dass das Studium erst im Oktober beginnt. In der Zeit zwischen Schule und Studium gab es dennoch Kindergeld. Und jetzt während dem dualen Studium natürlich auch
von
LELMA-Mum
am 15.03.2024, 10:08