Geschrieben von rebi am 26.05.2012, 12:58 Uhr |
wasser marsch aufsichtspflicht
wir sind gerade dabei den Pool zu füllen, meine Tochter und ich haben Ihn geputzt, da dachte ich noch, nun kommt dann bestimmt XY und will mit meiner Flocke spielen, ansonsten spielt sie nie mit meiner Flocke, im gegenteil, wenn meine mal fragt darf ich auch mit spieln heisst es nöööö..
und kaum gedacht bimmel es, meine holte gerade Lappen uund Eimer Wasser
zum putzen, es sind 3 Kinder 2 Mädels der Junge 8j die anderen beiden 13 und 10.
Ich will auch kein Spielverderber sein, und meine schwimmt auch Lieber mit jemanden, auch mit XY und Schwester..
Nun zur Frage. ich will dann nicht immer unten sitzen, darum sind die Regeln 2 Gäste, die schwimmen können, dann darf dann der Bruder nicht..
wenn die doch dann bei mir im Garten sind habe ich doch die Aufsichtspflicht?
und wenn ich im Haus zu tun habe, dann genügen mir 2 Gäste..
ist dann schade für den Jungen auch wen die Große sagt Ich passe doch auf Ihn auf..
es war letztes Jahr so, ich sagte Nein, du bist 12j und es ist mein Garten, ich
bin dann Verantwortlich , ich bin Schuld wenn etwas passiert!
das ist doch so? oder ? wenn ich unten am lesen bin, dann können die auch zu 5 da sein, anderes Kind aus der Nachbarschaft, ich denke ich muss es dann den Eltern mal erklären, warum und wieso ich den Sohn nicht dabei haben kann/will.
oder die kleiner Tochter wenn anders Kind dabei ist..
kenne die ja nur vom Grüßen.
also die Farge an Euch ich hafte doch?
. euer rebi
Re: wasser marsch aufsichtspflicht
Antwort von Hilfe am 26.05.2012, 15:36 Uhr
Hallo Rebi, wenn was passiert werden sie dir die Schuld geben. Normalerweise ist es so das wenn man Besuch von Kindern hat das man dafür haftet. Ich würde mich nicht darauf einlassen.
Schöne Grüße Hilfe
R@hilfe
Antwort von rebi am 26.05.2012, 16:08 Uhr
ich danke dir, dann werde ich mich daran halten, wenn ich oben in keine Fremden Kinder. Erkläre das dann den Nachbraneltern.. damit müssen sie leben.. rebi
Re: wasser marsch aufsichtspflicht
Antwort von glückskinder am 26.05.2012, 20:15 Uhr
Nicht Poolnutzung aber Trampolinnutzung. Kinder, deren Eltern ich nicht richtig gut kenne, dürfen nicht drauf. Hinterher ist dann das Geschrei groß.
Re: wasser marsch aufsichtspflicht
Antwort von Timtom am 27.05.2012, 13:27 Uhr
Hallo,
in meiner Kindheit (und so auch jetzt bei uns) gab es folgende "Poolregeln".
Wer zum Schwimmen kommen möchte muss: a. im Frühjahr auch zum Putztermin kommen (und gefragt werden da eh nur 1-2 beste Freunde), b. in den Pool geht´s nur wenn wir dabei/in der Nähe sind und nie wenn niemand mehr mit im Garten ist und c. wer immer nur zur Pool-Saison kommt wird auf´s Freibad verwiesen.
Bei Nichtschwimmern und Kindern die wir nicht "kompatibel" finden schicken wir die Kinder immer einen Elternteil zu holen, eben mit der Begründung, dass wir die Verantwortung nicht übernehmen können.
Das macht zwar nicht nur Freunde, aber eben auch keine "Aufsichtspflichtstreitereien". Nützt ja nix!
Viel Spass in der Poolsaison, die bei uns diese Jahr leider flach fällt, da wir in den Ferien umziehen und danach muss ein neuer Pool her, den wir gerne zum Teil in die Terasse "basteln"...da wird´s dann knapp mit der Saison!
LG Patty
Re: R@hilfe
Antwort von Hilfe am 27.05.2012, 13:57 Uhr
Hallo Rebi, bitte gerne.
Schöne Grüße Hilfe
Re: wasser marsch aufsichtspflicht
Antwort von Christine70 am 31.05.2012, 15:07 Uhr
klar haftest du als poolbesitzer. wenn ein kind z.b.in deinem gartenteich ertrinkt, haftest du auch, weil du in nicht gesichert hast.
genauso verhält es sich mit pools.
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