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Geschrieben von Millefleurs am 10.12.2010, 13:14 Uhr

Pragmatische Handhabung

„Trotz des Vorschriftengemenges wird die Frage ‚Schulfrei bei Sturm‘ in Deutschland erfreulicherweise sehr pragmatisch und letzten Endes bürgernah gehandhabt“, berichtet Josef Schneider, Chefredakteur des Themenportals sturmschäden.org. „Unsere entsprechenden Nachfragen bei den zuständigen Ministerien ergaben, dass bei extremen Witterungsverhältnissen – also nicht nur bei Orkan sondern auch bei starken Schneeverwehungen, Hochwasser u.a. – letzten Endes immer die Erziehungsberechtigten darüber entscheiden dürfen, ob ihren Kindern der Schulweg zuzumuten ist oder nicht.“ Hauptsache ist, dass das Fernbleiben der Schule zeitnah gemeldet wird. Denn diese sind in der Regel besetzt: Lehrerinnen und Lehrer sind nämlich auch bei Sturm dazu verpflichtet ihren Dienst zu versehen, es sei denn, sie sind durch höhere Gewalt am Erreichen der Schule gehindert.

Auszug aus folgender Seite: http://www.sturmschäden.org/index.php/Aktuell/schulfrei-bei-sturm/Alle-Seiten.html

Grüße
millefleurs

 
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