Geschrieben von Millefleurs am 10.12.2010, 13:14 Uhr |
Pragmatische Handhabung
„Trotz des Vorschriftengemenges wird die Frage ‚Schulfrei bei Sturm‘ in Deutschland erfreulicherweise sehr pragmatisch und letzten Endes bürgernah gehandhabt“, berichtet Josef Schneider, Chefredakteur des Themenportals sturmschäden.org. „Unsere entsprechenden Nachfragen bei den zuständigen Ministerien ergaben, dass bei extremen Witterungsverhältnissen – also nicht nur bei Orkan sondern auch bei starken Schneeverwehungen, Hochwasser u.a. – letzten Endes immer die Erziehungsberechtigten darüber entscheiden dürfen, ob ihren Kindern der Schulweg zuzumuten ist oder nicht.“ Hauptsache ist, dass das Fernbleiben der Schule zeitnah gemeldet wird. Denn diese sind in der Regel besetzt: Lehrerinnen und Lehrer sind nämlich auch bei Sturm dazu verpflichtet ihren Dienst zu versehen, es sei denn, sie sind durch höhere Gewalt am Erreichen der Schule gehindert.
Auszug aus folgender Seite: http://www.sturmschäden.org/index.php/Aktuell/schulfrei-bei-sturm/Alle-Seiten.html
Grüße
millefleurs
- Schulausfall in Bayern - dhana 10.12.10, 7:33
- Re: Schulausfall in Bayern - Moel 10.12.10, 7:42
- Re: Schulausfall in Bayern - Petsy 10.12.10, 7:47
- Re: Schulausfall in Bayern - wauwi 10.12.10, 7:48
- Re: Schulausfall in Bayern - dhana 10.12.10, 7:54
- Re: Schulausfall in Bayern - dhana 10.12.10, 9:00
- Re: Schulausfall in Bayern - wauwi 10.12.10, 9:31
- Re: Schulausfall in Bayern - dhana 10.12.10, 9:00
- Re: Schulausfall in Bayern - dhana 10.12.10, 7:54
- Unsere Schule hat auf - und mein Sohn ist trotzdem zu Hause - Antje&Tim 10.12.10, 11:20
- Pragmatische Handhabung - Millefleurs 10.12.10, 13:14