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Geschrieben von IngeA am 08.05.2012, 15:50 Uhr

noch was

"Zum anderen soll sie, wie hier schon einige geschrieben haben, die fraglichen Punkte verbessern und richtig stellen, dann das erneute Protokoll zur Unterschrift einreichen. Sollte sie das richtig gestellte Protokoll nicht akzeptieren wird eben gar kein Protokoll unterschrieben und das Gespräch fand eben nie statt, Punkt fertig. Und dann ist sie im Zugzwang, dann muß erklären was sie dafür tut damit es dem Kind auch in der Schule besser geht und geholfen wird, und somit ist der Ball zurück gespielt, und mit viel Glück hat sich dann in dieser Zeit ein Termin im SPZ ergeben. "

Nein, dann hat dieses Gespräch schon statt gefunden, aber die Schule muss beide Stellungnahmen zur Kenntnis nehmen. Ich würde das verbesserte Protokoll wirklich als Widerspruch einreichen. Dann ist es amtlich. Wenn die Sozialpädagogin das auch sieht wie die Mutter ist die Lehrerin in Erklärungsnot.

LG Inge

 
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