10 - 13 ...
 

10 - 13 ...

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Reinhardus am 20.01.2011, 14:41 Uhr

noch etwas

@Ceca2,

habe auch noch nicht behauptet, dass irgend jemand den Lahrer bis dato so genannt hat, jedoch ist aus vielen Postings diese Tendenz deutlich.

DieSchüler hatten einen Zettel in jedem Fach vorliegen, wonach die Gewichtung der einzelnen Teilleistungen erkennbar ist, aber die Ausgangsposterin hat nicht gesagt, dass darauf in Erdkunde auch die Teilnoten standen. Das ist schon deshalb kaum vorstellbar,da dem Lehrer bekannt ist, dass es keine Klassenarbeiten in Erdkunde (GS) gibt. (In der Oberstufe gibt es natürlich Klausuren, die insgesamt 50% der Endnote darstellen). Gibt es in BW in der Grundschulke überhaupt Ek? Ist das dort nicht MeNuK?
Du meinst mit den schriftlichen Arbeiten die schriftliche Überprüfung der Hausarbeit, die gegebenenfalls stärker gewertet werden könnte als eine einzelne HA, da die schrifdtliche Überprüfung den Zeitraum von bis zu einer Woche umfassen darf. In BW ist das wohl die schriftliche Wiederholungsarbeit ab Klasse 5. Die entsprechende Verordnung gilt in BW, so weit ich weiß, aber nicht für die GS. Nachlesbar unter "http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/si5/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-NotBildVBWV16P9&doc.part=S&doc.price=0.0#focuspoint"
Etwas ist bei Deiner Notenbildung "Bei meinem Sohn gibt es wohl schriftliche Tests in der 5. Klasse Erdkunde (Gym - BW). Zeungisnote setzt sich 2:1 aus den schriftlichen Tests und der mündlichen Note zusammen." nicht stimmen. Wo werden denn die Leistungen aus den Hausarbeiten erfasst?

Gruß
R

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum 10 - 13 ...
Die ersten Schritte in die Pubertät
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.